TP-Interview mit Horst Schmidt, Nebenkläger im Politbüro-Prozeß.
TP: Herr Schmidt, Sie sind einer der letztverbliebenen Nebenkläger im Politbüroprozeß. Wie beurteilen Sie den bisherigen Verlauf dieses Prozesses?
Schmidt: Ich finde es natürlich sehr, sehr schleppend. Da wird über Dinge gesprochen und lange verhandelt, die ich für gar nicht relevant halte, beispielsweise das Grenzgesetz, das unter anderem in seinen Ausführungsbestimmungen ja verbot, daß Dauerfeuer geschossen wird. Das wird hin und her gewälzt im Prozeß, aber kein Grenzsoldat hatte sich daran halten müssen. Es ist fast ausschließlich Dauerfeuer geschossen worden, mein Sohn wurde beispielsweise von 57 Schuß getroffen.
TP: Ihr Sohn ist 1984 an der Mauer umgekommen. Können Sie sagen, wie das gekommen ist, wie Ihr Sohn den Entschluß gefaßt hat, an die Mauer zu gehen?
Schmidt: Nein, das kann ich leider nicht, ich habe nicht mal eine Vermutung. Sämtliche Ermittlungen haben nicht ergeben, was sich da abgespielt hat. Er war in einer Diskothek. Vielleicht hat er sich da von irgend einem Spitzel reinziehen lassen, der ihn dann bedroht hat und er ist in Panik gekommen.
TP: Also, ihr Sohn ist abends noch ganz normal ausgegangen, ist seiner Freizeitbeschäftigung nachgegangen und Sie hatten gar keine Anhaltspunkte, daß er in irgendeiner Art und Weise über die Mauer will?
Schmidt: Manchmal ist es ja so, daß sich ein Mensch anders benimmt, was einem im Moment nicht auffällt. Und hinterher denkt man „Ach deshalb“. Aber er hat sich ganz normal verhalten, wie jedesmal, wenn er zur Diskothek geht. Er hat „Auf Wiedersehen“ gesagt, ich habe ihm noch irgend eine Floskel hinterher gerufen wie „Amüsier Dich schön“.
TP: Und wie haben Sie erfahren, daß er an der Mauer umgekommen ist, daß er erschossen wurde?
Schmidt: Erst mal kam natürlich sofort die Meldung über die – wie es damals hieß – „West-Sender“. Und da weckte mich meine Frau und sagte, im Rias haben sie etwas angesagt, und der Michael ist nicht nach Hause gekommen. Sein Bett…
TP: Der Name wurde damals im Rias gesagt?
Schmidt: Nein, nein, der Name wurde nicht gesagt.
TP: Sie hat vermutet, daß es Ihr Sohn war?
Schmidt: Sie war erst mal beunruhigt, weil…
TP: … er auch nicht nach Hause gekommen ist.
Schmidt: Er ist nicht gekommen, das kannten wir von ihm gar nicht. Er ist vielleicht manchmal spät gekommen, aber um Mitternacht war er eigentlich immer zu Hause von dieser Diskothek. Er war kein ausgesprochener Nachtwanderer. Naja, und ich hab‘ meine Frau dann erst mal beruhigt und hab‘ auch erst mal nicht dran geglaubt. Aber als es Mittag wurde und man auch keine Nachricht von ihm hörte, wurde ich auch langsam unruhig.
TP: Erzählen Sie doch bitte, was dann so passiert ist in der Familie, welche Gedanken man sich gemacht hat. Und welche Aktivitäten man entfaltet hat, um nach dem Verbleib des Sohnes zu forschen.
Schmidt: Naja, erst mal arbeitete ich an meinem Trabbi, der Leerlauf wollte nicht. Inzwischen war es Mittag, und da dachte ich, doch mal zur Polizei gehen. Ich fuhr nach Bernau. Weil Sonnabend war, gab es da nur eine Pförtnerloge und da fragte ich, ob ’ne Meldung gekommen ist, ob jemand im Krankenhaus eingeliefert wurde oder irgendwelche Vorkommnisse bekannt sind und nannte natürlich seinen – Michaels – Namen. Und der Polizist sagte: „Nein, es ist nichts bekannt“ und „Wie alt ist denn Ihr Sohn?“ Und da sagte ich: „Zwanzig“. Und da lachte der mich regelrecht aus und sagte: „Na der wird ’ne Freundin haben.“ Ich kam mir dann auch fast ein bißchen lächerlich vor. Und dann bin ich, glaube ich, abends noch mal hingefahren und am nächsten Tag wieder.
TP: Und Michael war immer noch nicht da.
Schmidt: …und Michael war immer noch nicht da. Ich glaube am Sonntag war ich dann zwei Mal da und dann sagten die Beamten: „Wenn irgendwas sein sollte, dann kommen wir hin, dann rufen wir an und dann kommt irgend jemand zu Ihnen und sagt Bescheid, Sie müssen nicht dauernd hierher kommen.“ Und dann kam der Montag und…
TP: Hatten Sie das Gefühl, daß die Polizisten etwas wußten, was sie verschwiegen haben?
Schmidt: Ich glaube, ich bin jetzt im nachhinein sicher, daß sie wahrscheinlich wirklich nichts wußten. Daß die Stasi das allein bearbeitet hat. Meine Frau war auch schon vollkommen aufgelöst. Und nun habe ich auf einer Vermißtenanzeige bestanden. Da wollte man erst nicht ran. „Es ist ein Jungerwachsener“, sagte man, da stelle man normalerweise keine Vermißtenanzeige. Und ich sagte: „Daß mein Sohn drei Tage wegbleibt, so was gibt es gar nicht. Wir sind nicht so eine Familie, wo so was vorkommt.“ Naja, widerwillig hat man die Vermißtenanzeige aufgenommen, ich mußte dann noch Bilder beibringen und ihn ein bißchen beschreiben. Ja, und dann am Nachmittag bin ich zum Arzt gegangen, konnte mich ja nicht mehr konzentrieren. Ich hatte einen Beruf, wo man sehr überlegen muß und konzentriert sein mußte – Softwarebearbeiter – und das wäre unmöglich gewesen. Und während ich im Wartezimmer saß, kam ein Mann, der klopfte nur kurz an die Ärztetür und wurde dann sofort vorgelassen. Und als ich bei der Ärztin dran war, da sagte die zu mir: „Sagen Sie mal, Herr Schmidt, hier war eben einer von der Kripo Bernau. Die suchen Ihren Sohn, was ist denn da bloß los?“
TP: Wieso ist die Kripo zum Arzt gegangen?
Schmidt: Die wollten Unterlagen über Michael haben. Der Kripobeamte ist dann später noch beim Zahnarzt gewesen, habe ich im nachhinein erfahren. Und da war ich in dem Moment beruhigt. Ich dachte, wenn die ’ne Suchmeldung annehmen und auch aktiv werden, dann muß er noch leben. Das kann ja wohl nicht sein, daß er der Tote an der Mauer ist. Das war ein Irrtum, wie ich heute weiß. Ich habe das später als abgekartetes Spiel angesehen, aber ich glaube, das war es gar nicht mal. Die Kripo hat wirklich nichts gewußt. Ich habe später in der Stasiunterlage ’ne Aktivität gefunden, die von der Stasi getätigt werden sollte, um die Kripo Bernau möglichst rauszuhalten. Die wollten in den Betrieb meines Sohnes kommen und das sollte jemand von der Stasi verhindern. Und dann kam der Dienstag. Abends klingelte es dann, und es erschienen zwei Herren und stellten sich als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit vor. Sie hätten die Aufgabe, uns zum Militärgeneralstaatsanwalt der DDR nach Berlin zu bringen. Wir fragten natürlich, was mit unserem Sohn ist. „Wir wissen gar nichts,“ sagten die, „wir sollen Sie nur dahinbringen, weiter nichts.“ Das war ja eigentlich wie im Traum. Ich hatte auch noch in meiner Aufregung ein paar Schnäpse getrunken, war aber nicht betrunken. Dann ging’s rein in das Dienstzimmer des Militärstaatsanwalts, und da saßen zwei Herren. Der Staatsanwalt in Marineuniform und ein Herr in Zivil, das war dann der Stasimann. Der stellte sich als Kraß vor, das war natürlich ein falscher Name. Man ließ mich erst alleine rein, und meine Frau mußte draußen warten. Und dann unterzog man mich da einem sinnlosen Verhör, ich kann mich nicht mehr erinnern, was man mich da alles gefragt hat. Ich fragte immer wieder: „Was ist mit meinem Sohn? Ich sage nichts mehr, ich will wissen, was mit meinem Sohn ist.“ Und dann kam der Militärstaatsanwalt mit der Nachricht heraus: „Ihr Sohn ist bei einem Grenzdurchbruch angeschossen worden, die Grenzposten haben in Notwehr gehandelt…“ Darauf brüllte ich ihn an: „Na, sagen Sie mal, hat er mit Sand geschmissen, er kann ja mit gar keiner Waffe umgehen, selbst, wenn er eine gehabt hätte. Und was für eine hatte er denn?“ „Na, das unterliegt der Geheimhaltung.“ Die wollten mir also einreden, er hätte auch eine Kalaschnikov dabei gehabt, oder so. Der Rest, der geht dann irgendwie unter. Und dann haben sie meine Frau dazu hereingeholt, das heißt, ich bin erst mal zu ihr und hab‘ ihr das mitgeteilt und dann haben sie uns dann beide noch irgendwie verhört, also das ist alles mehr oder weniger wie im Nebel dann.
TP: Die Leiche ihres Sohnes wurde dann freigegeben.
Schmidt: Ja, sie haben die Leiche meines Sohnes freigegeben. Ich wollte ihn aber nicht mehr sehen, sie haben es mir angeboten. Jetzt tut es mir manchmal leid, daß ich ihn mir wenigstens nicht noch einmal angeguckt habe. Aber ich glaube, damals hätte ich es nicht verkraftet, entweder wäre ich zusammengebrochen oder hätte durchgedreht.
TP: Wann haben sie die Leiche freigegeben?
Schmidt: Naja, die Beerdigung fand am 10. Dezember statt. Natürlich wurde mein Sohn nicht in dem Sinne freigegeben, daß wir ihn beerdigen lassen konnten. Da gab es ein spezielles Institut, das war in der Nähe der Brückenstraße, hinter der Jannowitzbrücke. Da habe ich die Dame, die das bearbeitet hat, in ganz schlechter Erinnerung. Die hat das da abgefackelt, als ginge es um die Ausrichtung einer Hochzeit: Fröhlich lächelnd und ganz locker.
TP: Nun stehen ja Egon Krenz und andere hier in Moabit vor Gericht, andere sind bereits verurteilt, Mitglieder des nationalen Verteidigungsrates, Grenzsoldaten. Sind die Grenzsoldaten verurteilt worden, die für den Tod Ihres Sohnes verantwortlich waren?
Schmidt: Ja, das war der Mauerschützenprozeß Nummer 2, der erste war ja Chris Gueffroy. Sie haben anderthalb und eindreiviertel Jahre auf Bewährung bekommen.
TP: Stehen diese Leute, die jetzt vor Gericht stehen, Ihrer Meinung nach zu Recht vor Gericht?
Schmidt: Ja, die stehen zu Recht vor Gericht. Sie hätten natürlich, da muß man ihnen Recht geben, nicht das Grenzregime ganz alleine abschaffen können. Sie hätten nicht hingehen und sagen können: „So, die Mauer wird geschliffen und wer gehen will, der gehe, wir wünschen ihm alles Gute.“ Das ging wirklich nicht. Aber sie hätten zum Beispiel darauf achten können, daß das Grenzgesetz wirklich eingehalten wird. Dann könnte mein Sohn noch leben – bei sofortiger Erster Hilfe. In den ärztlichen Gutachten ist festgestellt worden, daß man ihm noch sehr lange hätte helfen können. Sogar nach einer Stunde wäre vielleicht noch was zu machen gewesen, aber nicht mehr nach drei Stunden.
TP: Die haben ihn einfach da liegen lassen.
Schmidt: Sie haben ihn einfach liegen lassen und haben nicht einmal einen Notverband angelegt.
TP: Wie verhalten sich Ihrer Meinung nach die Angeklagten in diesem Politbüroprozeß, den Sie hauptsächlich beobachten?
Schmidt: Naja, sie versuchen natürlich immer wieder auszuweichen. Zum Beispiel, indem sie die wahre Behauptung aufstellen, sie hätten das Grenzregime nicht abschaffen können. Das ist richtig, aber sie hätten es humanisieren können, die Möglichkeit hätte ohne weiteres bestanden. Zum Beispiel, wenn sie ganz streng darauf geachtet hätten, daß kein Dauerfeuer geschossen wird. Ich hab das schon ein paar Mal moniert, daß immer wieder auf diesem Grenzgesetz herumgeritten wird, aber irgendwie reagiert das Gericht nicht richtig. Es kann sich eben hier jeder aussülzen, und da kann man nichts machen. Das tut manchmal ein bißchen weh, zu sehen, wie die Angeklagten immer wieder auf ein anderes Gleis kommen und wie sie immer wieder darauf hinweisen, daß es nicht möglich gewesen wäre, das Grenzregime ganz abzuschaffen. Das ist richtig, vollkommen klar. Aber darum geht’s hier gar nicht.
TP: Vor Beginn des Interviews sagten Sie mir, daß Sie etwas zu dem Chef der Grenztruppen, Herrn Baumgarten, sagen wollen.
Schmidt: Naja, den Herrn Baumgarten, den habe ich zum ersten Mal gesehen. Er ist ein Mensch, der glaubte, das tun zu müssen, und es ist keine Reue bei diesen Leuten zu merken, bei Baumgarten schon gar nicht. Zum Beispiel leugnet er den Zwang zum Einzelfeuer, er sagt, das war kein Verstoß, wenn Dauerfeuer geschossen wurde, also er mißachtet seine eigenen Gesetze als Chef der Grenze. Und das sagt ja alles. Das war ein gesetzloser Haufen, die ganzen Grenzsoldaten.
TP: Wie bewerten Sie die Geste von Schabowski, der sich entschuldigt hat?
Schmidt: Naja, ich kenne Herrn Schabowski zu wenig, um sagen zu können, es ist geheuchelt oder es ist nicht geheuchelt. Aber es ist schon wohltuend, wenn überhaupt einer mal etwas – zumindest proforma – Reue zeigt. Das habe ich auch nur bei einem Grenzsoldaten hier im Zeugenstand erlebt, der schien sogar sehr zu bereuen. Ich glaube, der hatte direkt einen kleinen Knacks weg, aber alle anderen wettern das so ab. Wobei die Verteidiger natürlich auch einen Teil Schuld daran tragen, wenn ich an die Verteidiger der Mörder meines Sohnes denke. Die haben eine Taktik gefahren, da wurde ein Völkerrechts-Gutachten gleich zu Anfang verlesen, das hätte man ungekürzt im „Neuen Deutschland“ abdrucken können und mit geringfügigen Änderungen auch im „Völkischen Beobachter“ ein paar Jahrzehnte früher. Also ganz, ganz fürchterlich. Und damit ist natürlich diesen Leuten keine Reue abzuverlangen, wenn ihnen das vom Verteidiger gesagt wird, das war vollkommen in Ordnung, was ihr gemacht habt, ihr konntet ja gar nicht anders.
TP: Über 60 Fälle der Anklageschrift sind aus prozeßökonomischen Gründen eingestellt worden durch das Ausscheiden der älteren Angeklagten. Damit sind praktisch keine Nebenkläger mehr vertreten. Was sagen Sie dazu als einer der wenigen verbliebenen Nebenkläger?
Schmidt: Ich denke, das ist im wesentlichen richtig. Es ist natürlich bedauerlich für die Leute, die nun nicht mehr Nebenkläger sein können. Aber es geht wahrscheinlich gar nicht anders. Da müßte man das mehr pauschal abhandeln und nicht jeden einzelnen Fall so genau, mit Zeugenaussagen und allen Belegen beurteilen, wie das jetzt der Fall ist.
TP: Wie sehen Sie die Interessen der Nebenkläger im Prozeß vertreten?
Schmidt: Naja, wenn hier ein Urteil herauskommen sollte, das diesen Namen verdient, dann sind deren Interessen genügend berücksichtigt, würde ich sagen.
TP: Mittlerweile sind dreizehn Jahre seit dem Tod Ihres Sohnes vergangen, was haben Sie heute für Gefühle dazu?
Schmidt: Naja, die Trauer ist immer noch da. Ich meine, es ist nicht mehr so schlimm, wie in den ersten paar Jahren. Da war er morgens mein erster und abends mein letzter Gedanke vor dem Einschlafen. Das ist nun vorbei. Aber ich möchte sagen, es vergeht kein Tag, an dem ich nicht irgendwann mal bei irgendeiner Gelegenheit an ihn denke. Ein wenig verschorft ist die Wunde, wenn auch noch nicht geheilt. Und wird auch nie mehr heilen.
TP: Wie denken Ihre Frau und Ihre anderen Kinder darüber? Sie haben ja auch noch einen zweiten Sohn und eine Tochter?
Schmidt: Naja, es wird nicht mehr viel drüber gesprochen. Wir wollen uns das auch nicht gegenseitig antun.
TP: Also, jeder bewältigt das auch für sich.
Schmidt: Ja, das muß auch jeder für sich bewältigen. Mann und Frau können sich darin unterstützen, aber den inneren Kampf muß jeder für sich selbst ausführen. Meine Frau hat zuerst sehr viel mehr durchgehangen und ich hab‘ mich etwas besser gehalten. Aber bei mir hat es länger gedauert, bis ich einigermaßen etwas Fuß fassen konnte.
TP: Finden Sie, daß die jetzige Justiz berechtigt ist, diese Prozesse zu führen.
Schmidt: Ja, natürlich. Ich meine, daß das, was hier von den Angeklagten und ihren Verteidigern vorgebracht wurde – Stichwort: Siegerjustiz – vollkommen unberechtigt ist. Die stehen ja nicht vor Gericht, weil sie SED-Mitglieder waren oder im Politbüro, sondern es sind regelrechte Straftaten, die sie nicht hätten geschehen lassen müssen und nicht dürfen.
TP: Sie sehen, was da geschehen ist, nicht durch DDR-Recht gedeckt?
Schmidt: Alleine schon das Dauerfeuer ist ein Verstoß gegen das eigene schwarz auf weiß geschriebene Grenzgesetz. Und das wurde toleriert. Obwohl die Verstöße ja aus den offiziellen Berichten an Erich Honecker rauszulesen waren. Wenn steht, es sind 57 Schuß verfeuert worden, dann kann sich ja wohl jeder denken, daß das keine Einzelschüsse gewesen sind.
Interview: Dietmar Jochum, TP Berlin
Bearbeitet von: Ulrich Horb, Berliner Stimme
Foto/Bildquelle: Bundesarchiv_Bild_183-1982-0327-006,_Kreis_Mühlhausen,_Einsatzübung_von_Grenztruppen
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