DAV verurteilt Abschottung Nawalnys von seinen Anwälten.

„Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht – weltweit“!
Berlin (DAV). Der russische Regimekritiker Alexej Nawalny wurde unmittelbar nach seiner Landung in Moskau am gestrigen Abend verhaftet – wegen angeblichen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen. Seinen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sowohl aus Russland als auch aus Deutschland, wurde der Zugang zu ihm verweigert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste. Der Zugang zum Recht, insbesondere bei Inhaftierung, ist ein universelles Menschenrecht.

Der DAV verurteilt die Behandlung des Oppositionellen Alexej Nawalny durch die russischen Ermittlungsbehörden. Nach seiner Festnahme am späten Sonntagabend hatte niemand von Nawalnys Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, mit ihrem Mandanten in Kontakt zu treten. „Der Zugang zum Recht ist nicht nur ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats“, betont Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. „Er ist auch ein universelles Menschenrecht im Hinblick auf die Garantie des fairen Verfahrens in der Europäischen Menschenrechtskonvention.“

Nawalny hatte sich in den vergangenen Monaten in Deutschland aufgehalten, nachdem er einen Giftanschlag in Russland nur knapp überlebt hatte. Gestern Abend kehrte er in seine Heimat zurück. Seine Festnahme dient laut Behörden einer Untersuchungshaft, bis das zuständige Gericht entschieden hat, ob seine Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Die Strafe, um deren Umwandlung es geht, wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedoch bereits 2017 als „deutlich willkürlich“ und als Verstoß gegen Art. 6 und Art. 7 EMRK erklärt.

Unabhängig davon ist jedenfalls die Verweigerung des Zugangs seiner Rechtsanwälte zu ihm ein schwerer Verstoß gegen das Prinzip des fairen Verfahrens. „Jeder Mensch, der sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sieht, muss die Möglichkeit einer unabhängigen Rechtsberatung und Rechtsvertretung haben“, mahnt Kindermann. „Und dies muss selbstverständlich unabhängig von der Person und unabhängig vom individuellen Vorwurf gelten.“

Aktuell ist ein Ad-hoc-Gerichtsverfahren gegen Nawalny im Polizeirevier gestartet, in dem er seit Sonntagabend festgehalten wird. Nach Information seines deutschen Anwalts Dr. Nikolaos Gazeas (auch Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht), fand eine Information der Verteidiger erst unmittelbar vor dem Start statt. In der aktuell stattfindenden Verhandlungspause wird der Verteidigung nun erstmalig Akteneinsicht gewährt. Es soll noch heute über den Bewährungswiderruf entschieden werden: Im Raum steht eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein solch eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens ist aufs Schärfste zu verurteilen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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