Die Politisierung des Obersten Gerichts in Polen.

Vereinigung der polnischen Richter „Iustitia“ nimmt Stellung.

Beanstandung 2.1.2.(6) KE

Infolge der  Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters werden alle neuen Richter des Obersten Gerichtshofs auf der Grundlage einer Empfehlung des neu, nach politischen Kriterien gewählten, Landesjustizrates (KRS)  vom  Präsidenten ernannt .

 

Die Erklärung der polnischen Regierung

 

Der Landesjustizrat  besteht  überwiegend aus Richtern ( 17 richterliche  und  8 nichtrichterliche Mitglieder)

Die Mitglieder des Rates werden vom Parlament mit einer 3/5 Mehrheit  für 4 Jahre gewählt .  Sowohl die richterlichen Mitglieder wie auch die übrigen  Mitglieder können nicht abberufen werden. Es gibt keine Mechanismen, die es dem Parlament oder der Regierung  erlauben , wirksam zu erzwingen,  dass der Landesjustizrat einen  Richter zum Obersten Gericht nur auf bestimmte Zeit zu ernennen.

Die anderen öffentlichen Amtsträger wie: der Beauftragte für Bürgerrechte, die Richter des Verfassungsgerichtshofs, der Präsident der Obersten Rechnungshofs sind in diesem Sinne ebenfalls  politisch ausgewählt und  genießen die völlige Unabhängigkeit  von anderen Staatsgewalten so wie  die Mitglieder des   Landesjustizrates. Dies  wird  auch weiterhin so sein, weil das neue Gesetz keine Regelungen enthält, die erlauben würden, auf die  Mitglieder des Rates  nach der Wahl Einfluss auszuüben.

Kommentar

der Vereinigung der polnischen Richter „Iustitia“

 

Vor allem die  Herabsetzung des Ruhestandsalters der Richter des Obersten Gerichtshofs führt  dazu, dass  etwa 40 % der Richter gezwungen werden, aufzuhören Recht zu sprechen. . Die Richter des Obersten Gerichtshofes können eine Verlängerung ihrer aktiven Rechtssprechungstätigkeit beim Staatspräsidenten  beantragen. Das wirft aber ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken auf, worauf  nachfolgend eingegangen wird.

Gleichzeitig führt  die Errichtung von zwei neuen Kammern beim Obersten Gerichtshof (einer Disziplinarkammer, und einer Kammer für Sonderklagen und öffentliche Angelegenheiten),  zu einer Anhebung Richterstellen des Obersten Gerichtshofs von 80 auf  120. Die Besetzung der freien  Richterstellen und der neu geschaffenen  Richterposten erfolgt durch den  neuen Landesjustizrat  Der Landesjustizrat ist in seiner neuen Zusammensetzung aber ein politisches Gremium. An den  Obersten Gerichtshof  können  nunmehr Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit unmittelbar durch den Justizminister abgeordnet  werden. Diese unmittelbar vom Justizminister bestimmten Richter können so  30% der Stellen des Obersten Gerichtshofs  besetzen. Selbstverständlich sieht das Gesetz keinerlei Kriterien vor, nach welchen die Richter an den Obersten Gerichtshof  abgeordnet werden können.

Wichtig ist, dass zu Mitgliedern dieser zwei  neuen  Kammern nur durch den neuen  Landesjustizrat  gewählte Richter  ernannt werden können.

        Was besonders wichtig ist, das Gesetz  sieht vor, dass Wahlbeschwerden, Beschwerden gegen die Gültigkeit von landesweiten Referenden,  gegen Verfassungsreferenden sowie über die Gültigkeit von Wahlen und Referenden  und andere öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (einschließlich Wettbewerbsangelegenheiten, Regulierung des Energiesektors, der Telekomunikation und des Schienenverkehrs ) sowie hinsichtlich der Rechtsbehelfe gegen  Entscheidungen des Präsidenten des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrates, die bislang in die  Zuständigkeit der Kammer für Arbeits- –und Sozialversicherungsrecht fielen,  nunmehr in die Zuständigkeit der  neu geschaffenen  Kammer fallen.

Die Gesetzesbegründung  enthält keine Erläuterung zu den Änderungen der Zuständigkeit  der Kammern für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Gleichzeit bestimmt das Gesetz, dass die Exekutive in der Übergangszeit in unbegrenzter Weise über  die  Besetzung des Obersten Gerichtshofs und über seine oberste Leitungsebene  entscheidet  (Artikel 11 § 4 des Gesetzes).

Verfassungswidrige Befugnisse des polnischen Präsidenten 

Beanstandung 2.1.2.(16) KE

Der Präsident, als ein Vertreter der Exekutive, sollte   nicht das Recht  haben, das Mandat der Richter des Obersten Gerichtshofs über das Rentenalter hinaus zu verlängern.

Die Erkläuterung der

polnischen Regierung

Ein ähnliches System wird im Großbritannien verwendet, wo diese Befugnis der Lordkanzler hat.

In Frankreich haben die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit ebenfalls die Möglichkeit die  Verlängerung ihrer Amtszeit    – aufgrund  eines  Beschlusses des Landesjustizrats (in welchem 6 von 22 Mitgliedern  Richter sind) zu erreichen . Wird der Vorschlag  vom  Justizminister angenommen,  kann der Minister den Richter  auch  einem anderen Gericht der gleichen oder einer anderen Instanz zuweisen .

Ähnliche Reformen hätten auch  in Italien stattgefunden.  Im Jahr  2014 wurde das Dienstalter der Richter  von 75 auf 70 Jahren herabgesetzt. Im Jahr 2016  stieg dann das Dienstalter für die Richter des  Kassationsgerichthofs auf 72 Jahre. Im Jahre 2017 ähnliche Änderungen wurden  für die übrigen Richter vorgeschlagen. . In ähnlicher Weise  hätten die italienische Richtervereinigungen dagegen  protestiert. .

Bis heute gelten diese Reformen fort, jedoch scheine dies die Vertreter der Venedig-Kommission oder die Vertreter der Europäischen Kommission   nicht  zu interessieren, ebenso wenig wie im Falle von Frankreich oder  Großbritannien.

Kommentar   der Vereinigung der polnischen Richter „Iustitia”

 

Die polnische Verfassung gibt  dem Präsidenten  nicht die Befugnis zu einem solchen Eingriff in  die Judikative .

Das Gesetz enthält keine Kriterien. die bestimmen, in welchen Fällen der Präsident die Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit verlängern kann, und   wann eine solche Verlängerung abzulehnen. Die Fragwürdigkeit der Vorgehensweise  des Präsidenten zeigte sich  in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 2015, als der Präsident sich weigerte, die Ernennung von 10 Personen zumRichteramt vorzunehmen. Bislang kennen  wir nicht die hierfür maßgebenden Argumente des Präsidenten  (einige Personen haben   Beschwerden zum EGMR eingelegt). Nach der Verfassung der Republik Polen führt  der Präsident die Ernennungsentscheidung nur aus, die Entscheidung über die Ernennung selbst obliegt aber dem Landesjustizrat. (Das gleiche gilt in  den meisten europäischen Justizsystemen, z.B. in Dänemark, den Niederlanden, Rumänien, Italien, etc.).

Für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit  gelten in Polen seit ein paar Monaten ähnliche Vorschriften, wobei die Entscheidung hier aber der  Justizminister trifft. Der Minister gab keine Begründung   warum er   bei einzelnen Richtern (in der Regel Frauen, die im Alter von 60 Jahren in Ruhestand gehen)-dem Verlängerungsantrag zustimmt, und bei anderen nicht. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle  gibt er indes keine Zustimmung  ohne einen einzigen Wort der Begründung. Es ist damit zu rechnen, dass das Gleiche seitens des Präsidenten in Bezug auf die Richter des Obersten Gerichtshofs erfolgt.

Gleichzeitig sieht  das Gesetz keinen Rechtsbehelf gegen die im Ermessen  des Präsidenten liegende Entscheidung vor.  Es wird auch nicht  erklärt, warum man die Altersgrenze auf 65 Jahre festgelegt hat. Dies ist rätselhaft,  insbesondere angesichts des Alters der Abgeordneten und Senatoren, die das Gesetz verabschiedet haben.

Die Verweisung auf die ausländische Beispiele  geht fehl, weil in Polen die Verfassung der Republik Polen gilt, so dass Gesetze  im Einklang mit unserer Verfassung stehen  müssen.

Diese legt in Artikel 180 Absatz 1 Pkt. 1 die Unabsetzbarkeit der Richter bis zum Rentenalter fest. Die  Absenkung  des   Ruhestandsalters um 5 Jahre erweist sich als Umgehung des Artikels 180 Absatz 1  Pkt. 1 der Verfassung, was de facto zu seiner Verletzung führt (weil die Exekutive  nach ihrem alleinigen Ermessen über die Verlängerung der Rechtsprechungstätigkeit  des Richters entscheidet .) Die Regelung steht auch nicht im Einklang mit Artikel 10 der Verfassung.

Es ist vorstellbar,  die  Ruhestandsvorschriften vom Richtern zu ändern aber nicht ohne eine  Änderung  des Richtergesetzes hinsichtlich der Richter, die bereits in Dienst sind, oder durch die Aufnahme einer langen Legisvakanz (vacatio legis ) in die Gesetzesnovelle . Das war der Fall in Großbritannien , wo die vacatio legis 2 Jahre betrug.

In allen –von der Regierung – angeführten Beispielen, wurde das  Ruhestandsalter  auf das70. Lebensjahr, und nicht auf das 65. Lebensjahr,  herabgesetzt. Die Verlängerung der Rechtssprechungstätigkeit von Richtern ist anderswo nicht von  der Entscheidung des Exekutivorgangs abhängig, sondern vom  der Entscheidung eines  Kollegialorgans (außer in Großbritannien, wo sich im Laufe einer jahrhundertelangen  demokratischen  Tradition  ein System von  „checks and balances“   auf einem sehr hohen Niveau herausgebildet hat)

Der einzige Fall von Gesetzesänderungen in diesem Bereich, die mit polnischen vergleichbar ist – ist  Ungarn. Die eindeutig negative Beurteilung dieser Änderungen ist in dem Urteil des EGMR vom 23. Juni 2016 Baka Vs Ungarn enthalten.

Die außerordentliche  Beschwerdemöglichkeit   verstößt gegen die  Rechtskraftwirkung von Urteilen

Es ist eine außerordentliche Beschwerdemöglichkeit  vorgesehen, wenn es notwendig ist, die Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, und wenn  das Urteil nicht anders abgeändert werden könnte.

 

Die Erkläuterung

der polnischen Regierung

Eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten, ist aus vielen Gründen in der praktischen Handhabung schwierig zu benennen.

Dies kann der Fall sein, wenn  die Entscheidung eindeutig gegen das Gesetz verstößt, sei es durch eine fehlerhafte  Gesetzesauslegung oder  durch eine unsachgemäße Anwendung oder weil  es einen offensichtlichen Widerspruch zwischen den wesentlichen Erkenntnissen des Gerichts und  den  gesammelten Beweisen gibt.

Sowohl die Venedig-Kommission als auch die Europäische Kommission haben vergessen, dass auch unter der aktuellen Rechtslage jeder Fall ohne Einschränkungen wiedereröffnet werden kann. Insbesondere Artikel 540 k.p.k (kodeks postępowania karnego =Polnische Strafprozessordnung) enthält keine Beschränkungen, wenn es um Wiederaufnahme geht.  Die einzige Einschränkung ist, dass es  neue Beweise gibt.

Auch Art.  408  K.p.c. (kodeks postępowania cywilnego Polnische Zivilprozessordnung)  sieht keine Einschränkungen vor. Gemäß Artikel 408 k.p.c.: kann erst  nach Ablauf von zehn Jahren nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist,  keine Wiederaufnahme des Verfahrens mehr beantragt werden,  mit Ausnahme des Falls, wenn eine Partei  keine Möglichkeit zu handeln   hatte oder in dem Verfahren nicht rechtmäßig vertreten war.

Auch wenn das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist,  ist es möglich, es  anzufechten . Es war seit Jahren möglich  und auch bleibt es auch weiterhin nach der Reform.

Die neue Gesetzgebung gibt eine neue Grundlage über die Wiedereröffnung rechtskräftig abgeschlossener Fälle, was dem Bürger einen besseren Zugang zu den Gerichten gebe. Es werde gewährleistet, dass  über  den Fall durch ein unabhängiges Gericht entschieden wird. Die Beschwerde werde durch Ombudsmannoder den Generalstaatsanwalt geprüft. Das  gebe eine  Garantie dafür, dass diese  neue Verfahrensvorschrift nur dann angewendet wird,  wenn die Behörden es für notwendig erachten.

Kommentar   der Vereinigung der polnischen Richter „Iustitia”

 

In Polen seit Jahren gibt es bereits Möglichkeiten zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines rechtskräftigen Urteils ( eine Klage).  Außerdem gibt es eine Wiederaufnahmeklage, die keine Begrenzung kennt, wenn sie durch die  Staatsanwaltschaft  beantragt wird.

Wie in anderen Rechtsordnungen bieten diese Instrumente die Möglichkeit, ein rechtskräftiges Urteil unter bestimmten Umständen aufzuheben (z. B. einer Partei wurde die Möglichkeit zur Verteidigung ihrer Rechte beraubt, einem Urteil lagen fingierte Beweise zugrunde).

Die Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines rechtskräftigen Urteils ist   auch in solchen Situationen möglich, wenn aus verfahrensrechtlicher Sicht das Verfahren endgültig abgeschlossen war,  aber das Urteil fehlerhaft  ist (und nicht innerhalb einer Frist, eine Beschwerde eingebracht wurde). Allerdings bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit  die frühere Entscheidung rechtskräftig. Man kann in solchen Fällen die Zahlung einer Entschädigung zu fordern.

Die außerordentliche Beschwerdemöglichkeit   kann zur vollständigen Destabilisierung der Rechtsordnung führen, dies aus Gründen wie folgt:

1. Die notwendigen Voraussetzungen für die Beschwerde   sind im Gesetz nur vage formuliert und können   sehr unterschiedlich interpretiert werden, denn sie lauten: „Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten, und grobe Verletzung des Gesetzes durch fehlerhafte Auslegung oder unsachgemäße Anwendung oder ein offensichtlicher Widerspruch zwischen den wesentlichen Erkenntnissen des Gerichts und den  gesammelten Beweisen.

2. Die Zeitspanne für die außerordentliche Beschwerde  ist nicht gerechtfertigt.  Man kann sie gegen   Urteile einlegen, die in den letzten 20 Jahren rechtskräftig wurden.

3. Kein Bürger ,der im letzten 20 Jahren ein rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren  erhalten hat, kann sich fortan sicher sein ,ob die mit dem Urteil unzufriedene Partei nicht versuchen wird,  das Urteil anzufechten (vor allem, wenn ein Bürger oder  ein ausländisches Unternehmen gegen den  Fiskus obsiegte).

4. Die Beschwerde kann aufgrund   öffentlichen Interesses oder des Interesses des Staates gegen das Interesse der einzelnen  Bürger erhoben werden (ohne Einschränkungen). Daher erhalten,  entgegen den  Behauptungen der Regierung,  die  Bürgerinnen und Bürger  keine zusätzlichen Mittel zum Schutz ihrer Rechte, im Gegenteil, dies stellt  ein weiteres für die Bürger  unzugängliches  Instrument dar, welches  anderen Zwecke dient .

5. Über die Beschwerde werden zwei  vom  neu gegründeten Landesjustizrat berufenen Richter urteilen (möglicherweise auch durch  – im Höchstfall- einen durch den Justizminister delegierten Richter und  einen  –  von der regierenden Partei ausgewählten Schöffenrichter, so in  von der  Kammer der außerordentlichen Beschwerden und öffentlichen Angelegenheiten zur Entscheidung stehendenFällen)

6. Es stellt sich die Frage, in welcher Weise gewährleistet wird, dass  Urteile,   die in  diesem außerordentlichem  Verfahren aufgehoben werden , dann nicht mehr „sehr ungerecht“ sein werden ? Es gibt hierfür keine Garantie, denn die Erfahrung (mehrerer hundert Jahre der in den verschiedenen Rechtssystemen entwickelten Rechtsbehelfe) zeigt, dass die Multiplikation der Instanzen niemals dazu  führt, dass Urteile gänzlich von Mängeln befreit sind.

Die Möglichkeit ,dass nach einer Beschwerde ein  Urteil gefällt wird, das nicht „äußerst ungerecht “ ist, ist mit  einem gewissen Risiko verbunden, dass eine  richtige Entscheidung aufgehoben, und durch eine nachteilige Entscheidung ersetzt wird.

7. Der  Verfasser des Gesetzentwurfes  verbirgt nicht, was ihn   bei der Ausarbeitung des Beschwerde mit der  außergewöhnlichen Revision inspirierte (siehe. Ziffer 6 der Gesetzesbegründung) .Dies zeigt der Ansatz des Gesetzesentwurfs  zum  Thema der Stabilität von Urteilen und Respektierung  ihrer  Werten aus der Perspektive der politischen Macht (Legislative und Exekutive).

8. Der grundsätzliche Vorbehalte  bestehen  hinsichtlich der Legitimation für die Erhebung von außerordentlichen  Beschwerden  .

Neben dem Ombudsmann, Beauftragten für Bürgerrechte,  dem   Sonderbeauftragten für die Rechte der Kinder oder dem Patientenbeauftragten kann die Beschwerde auch der Präsident der Prokuratoria Generalna  Polens erheben,  der  für die rechtliche Vertretung  des Fiskus verantwortlich ist .

Im ersten Fall kommt es zu einem expliziten Eingriff durch die  Vertreter der Legislative in die Rechtsprechung der Gerichte, realisiert durch die  Gerichtsaufsicht unter Beteiligung  von vom Senat zum Obersten Gerichtshof gewählten Schöffen .Im zweiten Fall stellt sich die Situation merkwürdig dar  -denn es kommt zu einem klaren  Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 32, Absatz 1 der Verfassung).

Ein Organ , das die rechtliche Vertretung  des Fiskus und  anderen hierzu bestimmten Institutionen ausübt   (und eine von  denParteien des Verfahrens ist ,) erhält gleichzeitig  das Recht , im Interesse des Fiskus und dieser Institutionen , und zum Nachteil der Prozessgegner -ein zusätzliches Rechtsmittel beim   Gericht einzulegen .

Disziplinarverfahren

Die  Vorbehalt 2.1.2.(16) KE

Die Tatsache, dass der Präsident der Republik Polen, und in einigen Fällen, der Justizminister die Macht hat, die Disziplinarverfahren gegen Richter des Obersten Gerichtshofs durch die Befugnis zur Ernennung der disziplinarischen  Anwalt,  beeinflussen, was den aktuellen disziplinarischen Anwalt aus anhängigen Verfahren ausschließt, begründet die Besorgnis über die Erhaltung der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz.

Die Erklärung

der polnischen Regierung

 

Weder der Präsident noch der Justizminister  haben Mittel ,mit denen sie endgültige Entscheidungen darüber  treffen könnten, ob es zu einem  Verstoß gegen das Gesetz kam, der die  Anwendung von  disziplinarischen Maßnahmen erforderlich macht.

Sämtliche Spruchkörper werden entweder mit überwiegender Mehrheit aus Richtern (Oberster Gerichtshof) oder ausschließlich aus  Richtern (ordentliche Gerichte) zusammengesetzt sein.

Das Disziplinarverfahren müsse reformiert werden. Die Gesellschaft habe ein sehr geringes Vertrauen in Bezug auf die Justiz. Einer der Gründe dafür sei, dass  die für das Disziplinarverfahren verantwortlichen Richter in Bezug auf ihre Kollegen versagt hätten. Ein neues Disziplinarverfahren solle das Vertrauen der Öffentlichkeit in dieser Hinsicht wieder aufbauen. Urteile in Disziplinarangelegenheiten sollten  frei von politischen Einflüssen erstellt werden . Und dies werde dann der Fall  sein, wenn diese von unabhängigen Richter gesprochen   werden .

Kommentar

der Vereinigung der polnischen Richter „Iustitia”

Die Möglichkeit der Einrichtung eines außerordentlichen  Disziplinarbeauftragten  aus dem Kreise der  Staatsanwälte bietet dem Justizminister, der zugleich Generalstaatsanwalt ist, die Möglichkeit, Einfluss auf bestimmte Disziplinarverfahren zu nehmen  und  auf diese Weise den Druck auf  bestimmte Richter ausüben zu können..

Ein Disziplinarbeauftragter (der Staatsanwalt ist) wird den möglichen  Weisungen des Generalstaatsanwalt unterliegen  in Bezug auf die Anschuldigungen gegen   Richter des Obersten Gerichtshofs, Hierdurch kann  in einigen Fällen die Art und Weise  der von ihnen durchgeführten Verfahren beeinflusst werden. Darüber hinaus hat der Justizminister  die Befugnis  zur Ernennung des außerordentlichen Disziplinarbeauftragten , wenn der Präsident von seinem Rechtkeinen Gebrauch macht .   Diese  ersichtlich bestehende Gefahr ist  umso größer,  da der aufgrund des Artikels 144 Absatz 1 Pkt. 2 und 3 der Verfassung vom   Präsidenten ernannte außerordentliche Disziplinarbeauftragte  zur Wirksamkeit die Unterschrift des  Präsidenten des Ministerrates benötigt , der – wie der Justizminister, ein Mitglied des Ministerrates ist.

Deshalb ist eine Situation nicht ausgeschlossen,  in der der Justizminister im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Präsidentenseine Absicht unterrichtet, einen speziellen außergewöhnlichen disziplinarischen Anwalt  zu ernennen, und dann der Präsident des Ministerrates die  Gegenzeichnung der Festlegung des Präsidenten verweigert,  damit  der Justizminister den Disziplinarbeauftragten aus dem Kreise der  Staatsanwälte ernennen kann

Das Gesetz führt ein Verfahren der   Inquisition ein, -wie bereits erwähnt, wird der Disziplinarbeauftragte  von der  Exekutive ernannt.  Über diesen Fall werden die durch den  politisierten Landesjustizrat neu ernannten Richter des Obersten Gerichtshofs entscheiden.

Darüber hinaus werden die Richter der für  Disziplinarsachen zuständigen Kammer eine um  40 % höhere Besoldung   als die anderen Richter des Obersten Gerichtshofs erhalten,  ein zusätzliche Anreiz für Staatsanwälte, die die Stelle  eines  Richters einnehmen sollen. Hierzu ist anzumerken, dass in den Spruchkörpern auch die Schöffen tätig werden sollen, die de facto von den Regierungsparteien gewählt werden , da sie vom Senat mit einfacher Mehrheit gewählt werden sollen.

Es ist darauf auch hinzuweisen, dass diese Art von Verfahren  nicht nur Richtern vorbehalten ist sondern auch für Rechtsanwälte, Rechtsberater, etc. vorgesehen ist .

Der Zweck der Schaffung der Disziplinarkammer und die Veränderungen im Disziplinarverfahren ist es,  Richter, aber  auch die Vertreter der Parteien, einzuschüchtern.

Die neue Lösung gewährt  Richtern in  gewöhnlichen Disziplinarverfahren  weniger Rechte als Verbrechern, die derschwersten Straftaten beschuldigt sind  (durch  Unterbrechung der Verjährungsfrist undBeeinträchtigung von   Verteidigungsrechten). Eine detaillierte Beschreibung des Inhalts der Bedenken von  Iustitia  hier: http://www.iustitia.pl/opinie/1942-opinia-stowarzyszenia-iustitia-o-prezydenckim-projekcie-ustawy-o-sadzie-najwyzszym

Einwand 2.1.2.(16) KE

Gut etablierte europäische Standards (Empfehlung 2010) gehen davon aus, dass mindestens die Hälfte der Richter des Landesjustizrates von Richtern gewählt werden (CCJG).

Erklärung der polnischen Regierung

 

Es ist wahr, dass europäische Dokumente dies sagen. Jedoch können wir heute über einen gut etablierten europäischen Standard sprechen? Viele europäische Länder haben unterschiedliche Richtlinien, und trotzdem macht ihre Justiz der EU-Kommission keine Sorgen, wie z.B. Dänemark, Frankreich oder Deutschland.

Die polnische Verfassung stellt fast, dass von den Ratsmitgliedern 2/3 Richter und nur 1/3 keine Richter sind. Die Verfassung gibt nicht an, wer die Richter wählen sollte, was von den Gesetzen abhängt. Trotz der Ersetzung der Zusammensetzung bleiben die Richter unabhängig und unwiderruflich, unabhängig davon, wer sie wählt, ihre Kollegen oder die Staatsregierung.

Das neue Gesetz nähert sich dem spanischen an, wo die Mehrheit des Landesjustizrates wird von Richtern zusammengesetzt (12:8) und alle werden vom Parlament erkoren.

Obwohl viele Mitgliedstaaten diese Kriterien nicht erfüllen, werden die letzteren in den EU-Dokumenten beruft. Unter den Umständen, wenn die Justiz nach wie vor Unabhängigkeit von anderen Behörden aufrecht erhält, ist die Empfehlung, die auf eine Verletzung europäischer Standards in Polen hinweist, unrichtig.

Kommentar der Polnischen Richtervereinigung Iustitia

Die polnische Regierung beruft sich auf die sorgfältig ausgewählten Elemente von gewissen europäischen Rechtssystemen, was ein typisches Merkmal einer Tatsachenmanipulation zeigt.

Vor allem setzt die Verfassung der Republik Polen aus, dass die in der Justizrat sitzenden Richter von den Richtern gewählt werden. Obwohl diese Regel von dem Verfassungsgesetzgeber nicht buchstäblich ausgedrückt worden ist, wurde sie bisher noch nie aus den historischen, grammatischen und systematischen Gründen in Frage gestellt. Wichtig ist, dass die grundsätzliche Ausgestaltung des Landesjustizrates – und vor allem die Wahlprinzipien – schon während der Rundtisch-Gesprächen in 1989 festgesetzt worden war, wenn das Entpolitisierung der Gerichte als Priorität gegolten hat (in diesen Gesprächen haben sowohl Herr Jarosław Kaczyński als auch der spätere OG-Präsident Adam Strzembosz teilgenommen).

Hingegen setzt das jetzige Gesetz voraus, dass die richterlichen Kandidaten für den Landesjustizrat insgesamt von den politischen Parteien unterstützt werden sollen, was offensichtlich dem Verfassungsprinzip der Entpolitisierung der Justiz entgegensteht.

Die europäischen am besten von der Venedig-Kommission ausgearbeiteten Standards stellen fest, dass der die für alle Entscheidungen über die Ernennung von Richtern und ihren späteren beruflichen Weg zuständige Einrichtung vor allem von der Exekutive unabhängig sein muss. Um die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, solch ein Gremium sollte aus Richtern bestehen, die aus dem Kreis der Richter ausgewählt werden. Die Kommission räumte zwar ein, dass die Richter in einigen europäischen Ländern von der Exekutive gewählt werden (z. B. in Deutschland). Trotzdem, dank der seit Jahrzehnten begründeten Rechtskultur und der Selbstbeschränkung von Politikern sei die Unabhängigkeit der Justiz in diesen Ländern unerschütterlich. Die Kommission betonte auch, solche guten Praktiken hätten keine Chance, in den neuen Demokratien begründet zu werden. Daher müssen solche gesetzlichen Bestimmungen eingeführt werden, die Missbrauch von Politikern bei der Ernennung von Richtern verhindern.

Die Landesjustizräte sind in Belgien, den Niederlanden, Dänemark, England und Wales, Italien, Portugal, Spanien, Frankreich, Griechenland, Schweden, Irland, Schottland, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Rumänien, der Tschechischen Republik, Litauen, Lettland, Kroatien, Serbien und Ukraine tätig. Die Standards in diesem Bereich wurden von Frankreich, Italien und Griechenland als erste bestimmt. Wiewohl die Richter in den französischen Conseil Supérieur de la Magistrature nicht überwiegen, sind sie als die entscheidende Mehrheit von den politisch unabhängigen Institutionen erkoren (von 22 Mitgliedern, 6 sind von den anderen Richtern gewählten Richter, 6 sind die von den Gleichartigen gewählten Staatsanwälte, daneben der Präsident des Kassationshoffes, der Generalstaatsanwalt und 8 hervorragende Juristen). In den 1970. wurden die Räte auch in Portugal und Spanien nach dem Zusammenbruch der dortigen autoritären Herrschaft gegründet. Endlich, an der Wende der Jahrhunderte, wurden sie als der Erfolg der öffentlichen Debatte in Dänemark, Irland, Belgien und in den Niederländen etabliert. In Schweden, Finnland und Norwegen wurden in den Jahren 2000 tiefgreifende Reformen durchgeführt, um die Transparenz des Verfahrens für die Ernennung von Richtern zu erhöhen und sie politisch unabhängig von früheren bewährten Praktiken zu machen (in Schweden ist der Rat zwar seit den 1970. tätig, jedoch seine Aufgabe war zuvor nur die Gerichtverwaltung gewesen).

Sehe: http://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-AD(2007)028-e), http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2010)004-e.

LAIENRICHTER AM OBERSTEN GERICHT

Einwand 2.1.2.(16) KE

Wie die Venedig-Kommission festgestellt hat, stellt die Einführung von Laienrichtern in den beiden neuen Kammern […] Effizienz und Gerechtigkeit in Gefahr.

Erklärung der polnischen Regierung

Artikel 182 der polnischen Verfassung gewährleistet eine Beteiligung des sozialen Faktors an der Rechtspflege. Die Beteiligung von Laienrichtern an der Anerkennung von Fällen gehört vielen Rechtssystemen an. Es ist überraschend, dass sowohl die Venedig-Kommission als auch die Europäische Kommission dies als Bedrohung sehen. Professionalisierung und weitere Erosion des öffentlichen Vertrauens in die Justizverwaltung sind gefährlicher.

Die allgemeine Regel ist, dass Laienrichter auf jeder Ebene sein sollten.

Kommentar der Polnischen Richtervereinigung Iustitia

 

Eine Verstärkung des Vertrauens in die Gerichtsbarkeit durch die Beteiligung des sozialen Faktors wird nur dann stattfinden, wenn die Laienrichtern von der Gesellschaft selbst (d.h. von Staatsbürgern) direkt erkoren werden. Die Situation, wenn die Laienrichter beim Obersten Gericht von Politikern (der Senat) gewählt werden, heißt Parodie. Die Wahl der Laienmitglieder dem Senat anzuvertrauen, ist offenbar ein systematischer Fehler, weil dies die Politisierung der Jury bedeutet. Darüber hinaus scheint das Argument, das soziale Vertrauen in der Justiz erhöht wird in einer Situation, wenn der Senat noch weniger von der Gesellschaft geschätzt wird als die Gerichte, unrecht.

Es ist nicht wahr, dass die Laienrichter in der Gerichten aller Instanzen sitzen dürfen. In der Regel sollten sie bei den ordentlichen Gerichten der ersten Instanz oder bei den zweiten Gerichten sein. Allerdings nie auf der Ebene des Obersten Gerichtshofs (CEPEJ Bericht), sehe https://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2016/publication/REV1/2016_1%20-%20CEPEJ%20Study%2023%20-%20General%20report%20-%20EN.pdf
https://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2014/synthese2014_en.pdf
https://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2012/Rapport_en.pdf

Die Laienrichter sind in erster Linie „Tatsachenrichter“. Während in den gemeinsamen Gerichten die Lebensweisheit und das außerjuristische Wissen von Laienrichtern einen wertvollen Beitrag darstellt, bietet die Besonderheit des Obersten Gerichtss, der nur das „Rechtsmittelgericht“ ist, den Laienrichtern keine solchen Gelegenheiten mehr.

In der Tat erwähnt die derzeitige politische Macht nicht den Anstieg des Anteils des sozialen Faktors. Darüber hinaus, gerade im ministeriellen Projekt der Änderungen zur Strafprozessordnung von 2007, als der Justizminister Zbigniew Ziobro war, wurden die Bestimmungen eingeführt, die die Beteiligung von Laienrichtern an den Tatsachengerichten reduziert haben. Damals wurde die Notwendigkeit berichtet, die Berufsjustiz zu verstärken. Dies wurde durch die Notwendigkeit eines staatsbürgerlichen Sicherheitsgefühls und des Schutzes von Bürgerrechten gerechtfertigt (sehe Sejm-Druck., V Amtszeit, Nr. 639). So stellt sich die Frage nach den wirklichen Absichten der politischen Macht.

Bis jetzt erscheinen Laienrichter in einer stark gekürzten Zusammensetzung nur in den erstinstanzlichen Gerichten, und sogar nicht im Berufungsverfahren. Umso überraschender ist dann ihre Einführung beim Obersten Gericht.

Als vollwertiges Mitglied des Senats, wird ein Laienrichter am Obersten Gerichts oft mit der Notwendigkeit konfrontiert werden, Vorschriften zu interpretieren und den Inhalt von Rechtsnormen zu lesen, was umfangreiche juristische Kenntnisse voraussetzt und von keinem Abiturienten erwartet werden kann. Gleiches gilt im Wesentlichen für die Entscheidung über Disziplinarangelegenheiten, bei denen der Gegenstand der Beurteilung ein disziplinarischer Verstoß ist, der bei der Urteilsverkündung eine offenkundige und offenkundige Rechtsverletzung darstellt.

Einwand 2.1.2.(16) KE

Beide Kammer […] bestehen aus neu gewählten Richtern, die am Obersten Gerichtshof eine Mehrheit haben. Die Venedig-Kommission betont auch, dass das Gesetz von Wählern angewendet wird, die der politischen Macht unterstehen.

Erklärung der polnischen Regierung

 

Alle Richter werden vom nationalen Gerichtsregister empfohlen, das hauptsächlich aus vom Parlament gewählten Richtern besteht, die jedoch unwiderruflich und frei von jeglichem Einfluss sind. Auch hier gibt es keine Mechanismen, die es Politikern erlauben würden, Ratsmitglieder unter Druck zu setzen oder bestimmte OG-Richter zu wählen. Unter keinen Umständen darf ein Richter entlassen werden und er bleibt unabhängig: sowohl von Politikern (Präsident, Parlament) als auch vom Rat, der ihn empfohlen hat.

Kommentar der Polnischen Richtervereinigung Iustitia

 

 

Was die Unwiderruflichkeit der Richtermitglieder des Landesjustizrates betrifft, so ist daran zu erinnern, dass das neue Gesetz gegen die klare Vorschrift der Verfassung davon ausgeht, dass die Amtszeit eines Mitglieds des Rates vier Jahre beträgt. Daher verkürzt es die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Justizrates (aber nur der aus der Gruppe von Richtern gewählten, nicht der Politiker).

Wie oben erwähnt, werden die in dem Justizrat sitzenden Richter offensichtlich von Politikern abhängig, da sie vom Senat erkoren werden (ohnehin mit einfacherer Mehrheit, d.h von der Regierungspartei). Eine gewisse Vorstellung von der „apolitischen“ Natur des „neuen“ Obersten Gerichts und des „reformierten“ Landesjustizrates kann von der Beobachtung des jetzigen polnischen Verfassungsgerichts ausgeschlossen werden. All neuen Verfassungsrichter, einschließlich den verfassungswidrig berufenen „Doublen“, waren Mitglieder der Regierungspartei. Der jetzige Kandidat für einen Richter des Verfassungsgerichts ist auch ein langjähriges Mitglied der PiS-Partei. Einer der Richter des Verfassungsgerichts stellte sich während einer Konferenz in der Vereinigten Königreich als „Vertreter der Regierung“ vor. Sehe:  https://wp.tv/i,sedzia-lech-morawski-w-oxfordzie,mid,2002175,cid,4051,klip.html?ticaid=61aa39, http://www.rp.pl/Polityka/170519745-Jak-prof-Lech-Morawski-Oxford-zaskoczyl.html,

Wenn die Mitglieder des Landesjustizrates von der politischen Partei empfohlen werden, dann wie kann man das Argument verteidigen, dass der Richter unpolitisch sein sollte?

Das Gesetz gewährleistet in keiner Weise, dass neue Kandidaten für den Landesjustizrat Vertreter des Justizwesens sein werden. So können auch die zur Justizministerium delegierten Richter gewählt werden, obwohl sie dort nur die Verwaltungstätigkeiten ausüben und tatsächlich außerhalb von der Gerichtsbarkeit stehen. Gleicherweise werden auch die Kandidaten sein, die gerade die Funktion des Präsidenten des Gerichts vom Minister erhalten haben und von ihm jederzeit abberufen werden können.

Im Hinblick darauf, dass Kandidaten von den nur 25-köpfigen Richtergruppen (aus der Gruppe von 10.000 amtierenden Richtern) angeboten werden können, und die Politiker nicht an die Stärke der Unterstützung des Kandidaten gebunden werden, kann es sich herausstellen, dass alle Kandidaten für den Landesjustizrat von derselben Gruppe von 25 Richtern angeboten werden.

Zastrzeżenie 2.1.2.(16) KE

Unter bestimmten Bedingungen ist die Abgabe von Erklärungen nicht akzeptabel.

 

Erklärung der polnischen Regierung

 

„Bestimmte Bedingungen“ sind eine Bestimmung hinsichtlich der Zeitpunkt des Verfahrens und nur wenn die Beweise verfügbar sind (Art. 114 Abs. 5 des OG-Gesetzes), was sich nicht von anderen Gerichtsverfahren unterscheidet, können sie als Beweise in Disziplinarverfahren vorgelegt werden.

Kommentar der Polnischen Richtervereinigung Iustitia

 

Keine negativen Konsequenzen können daraus ausgezogen werden, dass der angeklagte Richter keine Erklärungen abgibt. Selbst wenn man die Ansicht akzeptieren würde, dass die Unbedenklichkeit des Beweises nur auf das Versäumnis zurückzuführen ist, Beweise innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorzulegen, ist es hervorzuheben, dass der Antragsteller tatsächlich eine Abweichung vom Grundsatz der materiellen Wahrheit in Disziplinarverfahren vorschlägt. Die Wiederaufnahme dieses Prinzips war eines der Hauptargumente für die Abkehr von dem kontradiktorischen Strafverfahren.

Der Gesetzentwurf schafft für die Richter, die in einem Disziplinarverfahren beschuldigt werden, die Regeln für die Bearbeitung von Beweisanträgen, die weniger günstig sind als diejenigen, die sich aus den Bestimmungen der Strafprozessordnung ergeben. Laut neuen Artikeln 114 § 4 und 115 § 3 des Gesetzes über die Verfassung von ordentlichen Gerichten, Organe, die das Disziplinarverfahren durchführen, können die unerkannte Beweisaufnahmeanträge nach Ablauf der Frist einreichen, es sei denn, die Partei weist nach, dass ihr die Beweismittel nicht bekannt waren (in Verfahren vor dem Disziplinarbeauftragten) oder dass der Antrag nicht gestellt werden konnte aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss gehabt hat (in Verfahren vor dem Disziplinargericht), Die Strafprozessordnung sieht keine solche Beschränkungen vor (siehe Artikel 167 und 170 § 1 StPO).

Einwand 2.1.2.(16) KE

Es ist schwer zu verstehen, warum ein Richter, der für viele Jahre in der Lage war, seine Pflichten zu erfüllen, aus dem Dienst genommen wird.

Wenn die Behörden die Loyalität der einzelnen Richter bezweifeln, sollten sie die Verfahren anwenden, um Disziplinar- oder Lustrationsverfahren anzuwenden, nicht das Rentenalter durch Kürzung zu ändern.

Erklärung der polnischen Regierung

 

Wir verstehen, dass es schwierig zu verstehen ist und dann wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um es angemessen zu erklären. Das Weißbuch wird in den kommenden Tagen vorgestellt, um dies zu erklären. In einfachen Worten, die polnische Justiz geradeaus kommt vom totalitären Kommunismus zur gegenwärtigen Demokratie. Es ist wahr, dass fast alle Richter ihr Amt fortsetzten, aber dies war hauptsächlich aus politischen Gründen. Die Öffentlichkeit hat es nie akzeptiert (Richter aus der kommunistischen Ära, die Gerechtigkeit ausüben) und dies ist einer der Gründe für das geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in die Richter.

Immer noch beim Obersten Gericht sind die Richter tätig, die in 1980 während des Kriegsrechtes politisch motivierte Urteile erlassen haben. Andere OG-Richter am Obersten Gericht wurden geheime Mitarbeiter (Geheimdienstquellen) oder irgendwie mit den kommunistischen Geheimdiensten verbunden.

Sie setzen ihre Präsenz im Obersten Gericht fort und beeinflussen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz sowie in jüngere Kollegen.

Im Jahre 2007 (fast 20 Jahre nach der Umwandlung) erließ das Oberste Gericht ein Urteil, das praktisch alle Richter, die in der kommunistischen Ära an Gerichtsvergehen beteiligt waren, von jeglicher Verantwortung für ihre Handlungen befreite. Aus einer breiteren Perspektive wurde dies wegen des Wunsches ausgelöst, ältere Kollegen vor möglicher Disziplinar- (und/oder Strafrechts-)Haftung zu schützen.

Unsere Absicht ist nicht, jeden einzelnen am Kommunismus beteiligten Richter zu verurteilen und eine „nationale Vendetta“ zu organisieren, die das niedrige soziale Vertrauen in die Justiz noch untergraben würde.

Stattdessen schlagen wir eine Reform vor, die

  1. „zweifelhafte“ Richter in den Ruhestand verschiebt und ihnen bis ans Ende ihres Lebens vollen Lohn gibt;
  2. die Reform des Obersten Gerichtshofs erlaubt, wobei sichergestellt wird, dass es nur aus angesehenen Richtern und Wissenschaftlern besteht, die vom Landesgerichtsregister nominiert sind und zu zwei Dritteln aus unabhängigen, unwiderruflichen Richtern bestehen.

Wir sind stark überzeugt, dass dieser Ansatz das Vertrauen in eine unabhängige Justiz stärken wird, im Gegensatz zu einzelnen Disziplinarverfahren, die sie schwächen würden.

Kommentar der Polnischen Richtervereinigung Iustitia

Im Jahre 1990 ist das Oberste Gericht de facto erneut gegründet worden. Aus den vom damals neu etablierten Landesjustizrat empfohlenen Kandidaten, wurden nur 22 Richtern des bisherigen Obersten Gerichts nach der abgelaufenen Amtszeit als die OG-Richter ernannt, die als die herausragendsten, glaubwürdigsten und kompromisslosesten galten. 11 Richter von der Gesamtzahl von 31 blieben in der Zivilkammer, 3 Richter von der Gesamtzahl von 47 blieben in der Strafkammer, 3 Richter von der Gesamtzahl von 14 blieben in der Kammer für Verwaltung, Arbeit und Soziale Sicherheit und 5 Richter von der Gesamtzahl von 19 blieben in der Militärkammer. Dies bedeutet, dass 98 Richter (81%) „verifiziert“ wurden. Solch eine harte, gründliche und effektive „Verifizierung“ fand wahrscheinlich in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren keine Umwelt, keine Körperschaft oder Berufsgruppe statt. Die Politiker haben es nicht bestanden. Es stört niemanden in PiS-Partei.

Gegenwärtig gibt es mehrere Richter im Obersten Gerichtshof, die während des Kriegsrechts erkannten, aber man kann sie nicht beschuldigen, sich zu dieser Zeit ungehörig verhalten zu haben. Dies ist auch die Einschätzung von Prof. Dr. Adam Strzembosz, eine der Ikonen der polnischen Justiz, 1990-1998 der Erste Präsident des Obersten Gerichts, http://wyborcza.pl/7,75398,22936039,strzembosz-o-sedziach-sadu-najwyzszego-zachowali-sie-przyzwoicie.html. Doch gegen jeden von ihnen können die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um ihrer Verhalten zu überprüfen. Dies geschieht jedoch aus bekannten Gründen nicht. Stattdessen wird die Ausnahme zur Regel und als Grundlage für Säuberungen vor dem Obersten Gerichtshof behandelt, einschließlich der Errichtung von zwei sensiblen Kammern, d.h. der Disziplinarkammer und der Kammer für die außerordentliche Revision und die öffentliche Kontrolle. Stanisław Piotrowicz, Leiter des parlamentarischen Ausschusses für Justiz und Menschenrechte, ist im Parlament das Gesicht der verheerenden Veränderungen im polnischen Justizsystem. Er ist ein kommunistischer Staatsanwalt, ex-Mitglied der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PZPR), der Verfahren gegen Oppositionelle leitete und das Bronzekreuz der Verdienste für seine Loyalität von den Kommunisten erhielt.

Es stimmt, dass das Oberste Gericht in der Sache Az. I KZP 37/07 den Beschluss vom 20. Dezember 2007 erlassen hat, in dem es über die Anwendbarkeit des Kriegsrechtsgesetzes entschied. Dies war eine stark vertretene Entscheidung, die ins Buch der Rechtsgrundsätze aufgenommen wurde; sie galt als umstritten, aber keinesfalls sind wir mit der Behauptung einverstanden, dass es durch den Wunsch verursacht wurde, ältere Kollegen vor möglicher Verantwortung zu schützen.

Es ist nicht wahr, dass Richter, die als kommunistische Geheimdienste arbeiten, beim Obersten Gericht arbeiten. In Polen reichen die Richter Lustrationsaussagen ein, und die Folge falscher Aussagen ist der Ausschluss aus dem Beruf.

Die Absicht der politischen Macht ist die Abwertung von Gerichten und Richtern, wie die Plakatkampagne für das Geld von Staatsfinanzierungsgesellschaften und Medienaussagen prominenter Politiker der Regierungspartei und der nationalen Medien zeigt. Das ist ein Standard seit dem Machtwechsel in Polen in 2015. Gerade diese lügenhaften Aktionen führen zur schnellen Abnahme des sozialen Vertrauens in der polnischen Gerichtsbarkeit, das ohnehin noch auf einem höheren Niveau liegt als der Erfolg von polnischen Abgeordneten und von Regierung.

Das vom Sejm beschlossene Gesetz hat einen allgemeinen und keinen individuellen Charakter.

Es stellt sich die Frage nach der Bedeutung des Begriffs der „zweifelhaften“ Richter und darüber hinaus, wer diese Einschätzung vornehmen soll? Das Oberste Gericht wird hauptsächlich von neu ernannten Richtern besetzt, völlig unter politischer Kontrolle der Regierungspartei. Das Justizwesen hat darauf keinen Einfluss und distanziert sich – ebenso wie die wissenschaftlichen Kreise – davon. Dies wird durch zahlreiche Resolutionen aller juristischen Institutionen Polens bestätigt. Es ist also nicht wahr, dass die Richter die gewählte Zusammensetzung des Obersten Gerichts respektieren.

Die Frage der Überzeugung der Regierung und seiner Kraft lassen wir den anderen Spezialisten.

Nach dem neuen Gesetz über das Oberste Gericht werden Richter, die legendäre Figuren aus der Zeit des Kampfes in Polen für die Einhaltung der Menschenrechte sind, bald pensioniert, wie z.B. Herr Stanisław Zabłocki (Verteidiger der Oppositionsaktivisten während des Kommunismus), Herr Józef Iwulski (Aktivist der Solidarność-Bewegung in den 1980.) und viele andere Richter, die verdienstvoll in ihren Bemühungen für die Menschenrechte in Polen waren.

Als die Zusammenfassung der Ziele der „Reform“ des Obersten Gerichts und des Landesjustizrates, kann die Erklärung von Herrn Stanisław Piotrowicz gelten. Der ehemalige kommunistische Staatsanwalt, PiS-Abgeordnete und Vorsitzender des Parlamentarischen Ausschusses für Justiz und Menschenrechte hat gesagt: „Es geht darum, eine qualitative Veränderung von Richtern zu erreichen; die Richter werden Menschen von Dienstfertigkeitsmentalität gegenüber dem Staat und Volk sein, nicht von der Mentalität, die sich das Volk unterstellt.“

Foto (v.l.n.r.): Bartosz Przymusiński, Richter aus Poznań und Sprecher der polnischen Richtergesellschaft IUSTITIA, Prof. Krystian Markiewicz, Vorsitzender der polnischen Richtergesellschaft IUSTITIA.

Fotoquelle/Collage: TP Presseagentur Berlin

Wir erwarten Solidarität in verschiedener Weise.

Jeder Bürger in Europa sollte das Recht auf einen unabhängigen gesetzlichen Richter haben.

Disput zwischen Morawiecki und IUSTITIA.

Premierminister Morawiecki: Es gab keine Revolution nach 1989. Auf der einen Seite behielten die Kommunisten die reale Macht im Lande. Ich war selbst in den achtziger Jahren mit der brutalen Gewalt des kommunistischen Regimes konfrontiert und habe die gleichen Richter, die gleichen Gesichter in den neunziger Jahren und in den Zweitausender gesehen, tatsächlich an der Spitze der Gerichtshierachie. Im Gerichtswesen, in der Politik, in der Exekutive – sogar heute, wenn man die Lebensläufe der Vorstandsvorsitzende der größten privaten Firmen sich anschaut, dann kommen sie aus der Zeit des Kommunismus. Die reichsten 100 Leute in Polen, wahrscheinlich 90% oder 80% von ihnen sind Offiziere der Staatssicherheit, die manchmal brutal meine Brüder aus den achtziger Jahren ermordet haben oder mit den Genossen in der kommunistischen Partei kollaborierten.

Es ist unverständlich, wie man die Richter mit der Welt der Wirtschaft und den 100 reichsten Menschen in Verbindung bringen kann. Der Oberste Gerichtshof (OGH) war nach 1990 die Institution, die am stärksten durchleuchtet wurde. Im Jahre 1990 wurden per Beschluss die Kadenz aller Richter des OGHs beendet, die in der Zeit des Kommunismus berufen wurden. An ihrer Stelle wurden neue Richter unter Mitwirkung des neu begründeten Nationalen Richterrates berufen. Im neuen Gericht gab es nur 22 Richter aus der früheren Amtszeit und zwar die bestens angesehenen und nicht kompromittierten Richter (11 von insgesamt 31 blieben in der Zivilkammer, drei von 47 in der Strafkammer, drei von 14 blieben in der Kamer für Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht und fünf von 19 blieben in der Kammer für Militärsachen). Das bedeutet, dass 98 Richter (81%) „verifiziert“ wurden. Eine derart gründliche, wirkungsvolle „Verifikation“ hat es in keiner anderen Institution, in keiner Berufsgruppe am Anfang der neunziger Jahre gegeben. Derzeit befindet sich im OGH nur ein Richter, der während des Kriegszustandes Richter war, aber man kann ihm nicht vorwerfen, dass er unehrenhaft gehandelt hat. Man muss auf jeden Fall jeden Richter individuell beurteilen, was die derzeitige Regierung nicht macht. Nach dem neuen Gesetz über den OGH gehen Richter in den vorzeitigen Ruhestand, die bekannt dafür sind, dass sie am legendären Kampf der Polen um die Menschenrechte teilgenommen haben, wie zum Beispiel Richter Stanisław Zabłocki (Verteidiger von Oppositionellen in der Zeit des Kommunismus), Jozef Iwulski (Mitarbeiter der Solidarność an den Gerichten in den achtziger Jahren) und viele andere, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte in Polen einen Namen gemacht haben.

Dagegen ist das Gesicht der die polnische Gerichtsbarkeit vernichtenden Veränderungen im Parlament – Stanislaw Piotrowicz, Vorsitzender der Parlamentskommission für Justiz und Menschenrechte, kommunistischer Staatsanwalt, Mitglied der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, der Verfahren gegen Oppositionelle geleitet und dafür das Bronzene Verdienstkreuz bekommen hat. Es war niemand anderes als die Regierungspartei, die seinerzeit einen Richter besonders förderte, der in Prozesse gegen Oppositionelle verstrickt war: Es war während der letzten von Jaroslaw Kaczynski in den Jahren 2005 bis 2007 geführten Regierung und es handelt sich um den damaligen Vizeminister der Justiz Andrzej Kryże, der in den achtziger Jahre Oppositionelle verurteilte, weil sie den polnischen Unabhängigkeitstag feierten. Es sind Fälle bekannt, in denen der Justizminister, Richter, die das 60. Lebensjahr vollendeten, die Weiterarbeit verweigerte, und sie dagegen Richter zugestand, die in den achtziger Jahren im kommunistischen Justizministerium arbeiteten.

Das Gerichtssystem ist eines der Schlüsselelemente, die es erlauben, zu verstehen, was in den letzten 30 bis 35 Jahren in Polen geschehen ist. In der DDR wurden die Richter im Jahre 1991 durchleuchtet. Nur 11% aller Richter auf dem Gebiet Berlins bestanden die Durchleuchtung mit positivem Ergebnis. Nur 33% der Richter der ehemaligen DDR sind auch heute noch in den östlichen Landesteilen Deutschlands Richter und Staatsanwälte. In Polen ist nichts dergleichen geschehen. Ein bisschen hat man sich den OGH angeschaut. Wenn es um die ordentlichen Gerichte geht, so sind 7000 bis 8000 Richter, die sich fürchterlich verhalten haben, manchmal sogar verbrecherisch, ohne jedes Problem in die neue Ära übergetreten. Ich habe dies gehasst, weil ich den Eindruck hatte, dass dies eine sehr große Ungerechtigkeit ist.

Polen ist mit der DDR überhaupt nicht vergleichbar, weil von 4 500 Richtern in den achtziger Jahren 1000 Mitglied in der Solidarność waren, was einen außergewöhnlichen Mut erforderte. Natürlich gab es auch Leute, die in beschämenden Prozessen verstrickt waren. Aber die Mehrheit von ihnen, teilweise unter dem Druck der Kollegen, teilweise um es zu vermeiden, eine Durchleuchtungserklärung zu unterschreiben haben ihren Beruf bereits Anfang der achtziger Jahre verlassen. Nach Professor Adam Strzembosz sind einige Dutzend Richter mit einer unehrenhaften Vergangenheit verblieben. Heute jedoch – auch aus biologischen Gründen – gibt es sie zum großen Teil nicht mehr. Eventuelle Versäumnisse, diese Gruppe zu durchleuchten trifft auch die Vorgängerpartei der PiS, weil trotz nachdrücklichen Forderungen von Professor Strzembosz, auch Lech Kaczynski (der in den neunziger Jahren Justizminister war) es abgelehnt hat, sich dieser Sache anzunehmen (Seite 161 des Interviews mit Professor Strzembosz, “Zwischen Recht und Gerechtigkeit“). Die jetzigen Richter mit einem Durchschnittsalter von 44 Jahren, können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Politiker vor 30 Jahren nicht die vom Herrn Premierminister geforderte Verifizierung durchgeführt haben.

Außerdem geben die Richter seit mehreren Jahren Durchleuchtungserklärungen ab, in denen sie offenlegen müssen, ob sie Mitarbeiter der Geheimdienste in der Zeit des Kommunismus waren. Die Abgabe einer falschen Erklärung wird mit einem Disziplinarverfahren bedacht, das mit der Entfernung aus dem Amte enden kann (Urteil des OGH vom 17. Mai 2005 R. SNO 22/05)

Das Gerichtswesen ist überlastet Interview mit Prof. Dr. Adam Strzembosz, Präsident des Obersten Gerichtshofes der Republik Polen

Sie entstammen einer anderen Zeit, in der es nur eine minimale Unabhängigkeit gab aber dafür eine maximale Verantwortlichkeit, im Gegensatz zu einer maximalen Unabhängigkeit und einer minimalen Verantwortlichkeit. Die Disziplinarkammer war untätig. Die einzige Durchleuchtung, die im Jahre 1998 vorgestellt wurde, war nicht effektiv. Von den 48 Angelegenheiten nach diesem Verfahren, in denen Richter von Richtern beurteilt wurden, ergab sich nicht aus einem einzigen, dass ein Richter zur Verantwortung gezogen oder ein Disziplinarverfahren durchlaufen musste. Diese Gruppe erfreute sich einer maximalen Unabhängigkeit und war nicht im Stande, sich selbst zu reinigen.

Zu allererst der durchschnittliche Richter ist heute 44 Jahre alt. Im Jahre 1989 war er 15. (Quelle: http://www.kancelaria.lex.pl/czytaj/-/artykul/coraz-starsi-sedziowie-orzekaja-w-sadach).

Im Übrigen gelten die oben genannten Argumente.

Im Jahre 1990 gab es noch 100 Richter, die aus der dunklen Zeit des Kommunisten kamen, die Richterverbrechen begingen und die Todesurteile gegen unsere nationalen Helden erließen, die für die Demokratie in den fünfziger und sechziger Jahren kämpften – und von ihnen wurde keiner zur Rechenschaft gezogen. Wenn man heute die Leute auf der Straße fragt, wer wirklich schuld war, wenn die Miliz auf die Arbeiter auf der Straße schossen, würden 99% sagen, dass dies sehr schlechte Leute waren. Aber es ist nichts passiert. Von denen die heute noch in den neunziger Jahren leben, wurde keiner angeklagt oder bestraft.

Warum sollen nach 30 Jahren hierfür die Richter des demokratischen Polens die Verantwortung tragen, die als 30 oder 40jährige berufen wurden und die ihre Ernennung von einem Präsidenten des freien Polens erhalten haben. Wenn außerdem Mateusz Morawiecki irgendwelche Fälle kennt, dann sollte er anstatt Allgemeinheiten zu verbreiten, die Straftat anzeigen oder ein Strafverfahren initiieren. Es ist die Rolle der Staatsanwaltschaft, die Beweise für Gerichtsverbrechen zu sammeln und eine Anklageschrift zu verfassen. Dies darf aber nicht die Rechtfertigung dafür sein, das Gerichtswesen der Politik unterzuordnen – eigentlich genauso wie dies in der kommunistischen Zeit geschehen ist.

Wir haben Situationen im Gerichtswesen, die außergewöhnlich anstößig sind. Die Reform führt die zufallsgesteuerte Zuweisung von Angelegenheiten ein. Vorher rief ein Reporter den Richter Milewski an und der Richter Milewski sagte, dass er die Sache des größten Bankenskandals in diesem Land (Amber Gold) dem richtigen Richter zuteilen werde, und der Herr Ministerpräsident solle sich keine Sorgen machen, alles wird gut. Mache dir keine Sorgen. Und es ist nichts geschehen. Dieser Richter übt immer noch sein Amt in Bialystok aus. Er wurde von Danzig nach Bialystok versetzt. Nach meiner Ansicht ist dies eine Beleidigung für unsere Demokratie.

Der Richter Milewski wurde mit der zweithöchsten Disziplinarstrafe belegt, d.h. Versetzung an ein anderes Gericht, dass ein paar hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Entgegen der Anschuldigung von MM hatte der Richter weder einen Einfluss darauf, wem die Sache zugeteilt noch an welchem Termin sie verhandelt wurde.

Ausschnitt aus dem Urteil des Disziplinarverfahrens des OGH: „Die Tat des Angeschuldigten ist als schweres Disziplinarvergehen zu qualifizieren. Dies bedeutet aber nicht, dass man ihn als Person sehen kann, die in jeder Weise für das Amt des Richters ungeeignet ist. Aus der Tat, die dem Angeschuldigten nachgewiesen wurde, ergibt sich nicht, dass er während des Telefongespräches dem Vertreter des Regierungsorganes vollkommen erlegen ist. Wie festgestellt wurde, wurde die Zusammensetzung des Spruchkörpers, der über die Beschwerde des verhafteten Vorstandsvorsitzenden der Firma “A (…) G (…) S.A.“ zu entscheiden hatte, bereits vor dem verfänglichen Telefonat festgelegt und dies gilt auch für den Termin der Verhandlung. Der Angeschuldigte hat sich während des Telefonats so verhalten, als ob es von ihm abhinge, welche Entscheidungen in der Sache getroffen werden, und dass er bereit ist dies so zu tun, wie es von seinem Gesprächspartner erwartet wird. Dennoch geht die Behauptung des Beschwerdeführers zu weit, dass der Angeschuldigte die für die Gerichte und die richterliche Unabhängigkeit geltenden Mindestgrundsätze im Sinne der Verfassung der Republik Polen verletzt hat. Wenn dies so ist, dann kommt die Verhängung der höchsten Disziplinarstrafe, also die Entfernung aus dem Richteramt, nicht in Frage und die vom Gericht der ersten Instanz verhängte Strafe, ist nicht offensichtlich zu milde. Man muss die Strafe allerdings als etwas zu milde ansehen, sie bedarf deshalb der Erhöhung, und es ist deswegen als angemessen anzusehen, dass der Angeschuldigte an einen anderen Dienstort versetzt wurde.“

Der Premierminister beruft sich auf den Fall Milewski, während sich seit einem Jahr politische Korruption im Rampenlicht abspielt. Gerade durch die neue Gesetzgebung ist die Abhängigkeit der Gerichtspräsidenten vom Justizminister (der zugleich Generalstaatsanwalt ist) größer geworden, da er Gerichtspräsidenten ungehindert abberufen und auch neue ernennen kann, ohne die Richter zu konsultieren.

Die öffentliche Meinung ist schockiert über solche Fälle wie das Beispiel des Richters Sowul, der zehn Tage vor dem Urteil über die Berufung gegen die Kritiker der gegenwärtigen Macht eine Beschwerde mit dem stellvertretenden Justizminister Łukasz Piebiak hatte. Das Urteil beruhte auf der Autorität, nach der er in der kurzen Zeit, nach vorheriger Entlassung des vorherigen Präsidenten, zum Präsidenten des Gerichtes ernannt wurde.

Bis jetzt wurden fast 100 Präsidenten und Vizepräsidenten der Gerichte abberufen (diese Zahl wird von Tag zu Tag größer), wobei sie über ihre Abberufung oft per Fax oder Mitteilung auf der Website des Ministeriums informiert wurden. Viele der neu ernannten Gerichtspräsidenten sind Leute, die Disziplinarverfahren auf ihrem Konto haben, unter anderem wegen Veruntreuung des Gerichtsvermögens (Amtsgericht in Oleśno Opolskie) oder wegen Mobbing (Amtsgericht in Rybnik). Die meisten von ihnen sind sozial mit den Mitarbeitern des Justizministeriums verbunden.

  1. Das Gespräch zweier Richter, einer vom Obersten Gerichtshof und einer vom Obersten Verwaltungsgericht, wurde erst vor drei Jahren aufgenommen. Sie haben sich auf eine Entscheidung geeinigt, was eindeutig gegen die Verfahrensregeln verstößt – und nichts ist passiert. Einer der Richter sagte ferner, er werde nach Thailand reisen um, verzeihen Sie meine brutale Ausdrucksweise, Sex mit sehr jungen Leuten zu haben. Das ist doch Pädophilie. Wiederum ist nichts passiert. Es wurden keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Überhaupt keine Disziplinarmaßnahmen.

Aus dem (übrigens illegal) aufgenommenen Gespräch geht überhaupt nicht hervor, dass es um eine Einigung über die Entscheidung geht, sondern vielmehr darum, wie man einen konkreten Prozessschriftsatz (Kassationsbeschwerde) verfasst. Vor allem aber fand die Staatsanwaltschaft keine Anzeichen für eine Straftat; das haben auch nicht die Staatsanwälte getan, die dem jetzigen Justizminister unterliegen, der zugleich Generalsaatanwalt ist.

Wenn ich mich nicht irre, wurde die Kassationsbeschwerde – gegen die Interessen des Beschwerdeführers – zur Prüfung in der Vorverhandlung nicht angenommen.

Die Aussage über die Pädophilie bedeutet, dass der Herr Premierminister es erneut versäumt hat, die Strafverfolgungsbehörden über eine Straftat zu informieren, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren bedroht ist, so dass entweder er selbst das Gesetz nicht befolgt oder der Vorwurf völlig unbegründet ist.

  1. Ich möchte nicht, dass der Justizminister das Gerichtswesen .. Ich möchte, dass die Disziplinarkammer wirksam ist… Früher war die Disziplinarkammer absolut unwirksam, weil sie nie ein Verfahren bis zum Ende geführt hat. Es war gerade umgekehrt. Kannst du dir vorstellen, dass der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass ein Richter lügen kann? Weil ein Richter für die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer Geldstrafe belegt wurde und sein Gesicht auf der dem Bild des zu sehen war… und dann wurde der ganze Fall vor den Obersten Gerichtshof gebracht und natürlich war das Gesicht dort zu sehen. Der Richter sagte aber: Es ist nicht mein Gesicht, aber jedes Kind wird sagen, dass es sein Gesicht ist. Und der Oberste Gerichtshof sagte, dass ein Richter lügen kann. Und ein normaler Bürger, der sich in einer solchen Situation befindet, der würde gemäß dem polnischen Strafgesetzbuch mit einer hohen Geldstrafe belegt oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Der Fall des überschnellen Richters. Polen ist (war) ein Rechtstaat. Dies bedeutet, dass jeder Angeschuldigte einschließlich der Richter das Recht hat, sich selbst zu verteidigen. Ein überschneller Richter fuhr mit 144 km/h und wurde vom Fotoradar erwischt. Er erklärte sich für nicht schuldig mit der Angabe er sei nicht der Fahrer. Das Disziplinargericht erkannte ihn der Behinderung der Justiz als schuldig (sein Gesicht war auf dem Foto leicht zu erkennen). Er legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der erkannte, dass jeder einschließlich die Richter, das Recht hat Vorwürfe zurückzuweisen, sich als nicht schulding zu erklären und sich vor Gericht zu verteidigen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Verhalten des Richters sich innerhalb der in der Verfassung der Republik Polens bestimmten Grenzen des Rechts, sich selber zu verteidigen, bewegt. Der Oberste Gerichthof entschied nicht, ob der Richter wegen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig war oder nicht. Es ging allein um sein Recht, sich selbst zu verteidigen.

Bereits 2015 hat die Regierung der „Recht und Gerechtigkeit (in der er stellvertretender Premierminister, jetzt Premierminister war) eine besondere Einheit der Staatsanwaltschaft aufgestellt, deren Aufgabe es war, die „unerhörte“ Kriminalität im Gerichtswesen zu bekämpfen. Nach 18 Monaten Arbeit von acht besonderen Staatsanwälten ergaben sich 20 Untersuchungen und es wurden zwei Richter wegen. Verkehrsdelikten belangt. Die Richterschaft initiierte selber 50 Verfahren wegen Fehlverhaltens in Gerichten. Es gibt 10 000 Richter in Polen. Damit lassen sich also 0,5% der Richter etwas zu Schulden kommen. Vielleicht weiß Morawiecki von weiteren Fällen und hat „vergessen“, die Staatsanwaltschaft zu informieren, dies ist aber unwahrscheinlich, weil das Verdecken von Straftaten auch eine Straftat ist…

  1. Im Jahr 2008 erließ der Oberste Gerichtshof ein äußerst wichtiges Urteil, das alles änderte, es ordnete an, dass der Steuerbetrug im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuerkarussell) und fehlenden Geschäftsverbindungen dem Steuerstrafgesetzbuch und nicht dem Strafgesetzbuch unterliegt. Das hat alles geändert. Aus dem Land mit der niedrigsten Mehrwertsteuerlücke sind wir zum Land mit der höchsten Mehrwertsteuerlücke geworden. Das Justizsystem verteidigte diese sehr schlechte Änderung.

Kurz gesagt, es lässt sich vermuten, dass MM Folgendes behauptet:

  1. Der Oberste Gerichtshof erließ ein Urteil, mit dem das Strafmaß für Mehrwertsteuerbetrug herabgesetzt wurde.
  2. Infolge des Urteils begannen die Gangster, die Rückzahlung der Mehrwertsteuer massiv zu erschleichen, was dazu führte, dass der Staatsschatz Milliarden von Zloty verlor.
  3. Wenn das Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht wäre, wären die Steuer niedriger.

Der Oberste Gerichtshof hat tatsächlich im Jahr 2008 ein Urteil und sogar zwei Urteile erlassen (II KK 347/07 und V KK 76/08), in denen er entschieden hat, dass die Erschleichung der Rückzahlung der Mehrwertsteuer eine Straftat ist, die unter das Steuerstrafgesetzbuch (Artikel 76 Paragraph 1) und nicht unter das Strafgesetzbuch (Artikel 286 Paragraph 1) fällt. Entgegen der Suggestion von MM bedeutete die Einstufung der Mehrwertsteuer als Steuerdelikt im Jahr 2008 jedoch keine geringere Strafe für Betrüger.

So lautete das Urteil des Bezirksgerichts, aber der Oberste Gerichtshof wies in seiner Begründung für die Kassation vom 19. März 2008 darauf hin, dass das Gegenteil der Fall ist. Das Strafgesetzbuch sah eine Strafe von sechs Monaten bis zu acht Jahren vor, und das Steuerstrafgesetzbuch sogar bis zu zehn Jahren.

Sollte man diese Interpretation akzeptieren, nach der das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Erschleichung der Rückzahlung der Mehrwertsteuer anspornte, müsste man aber auch annehmen, dass, wenn der Oberste Gerichtshof seine Meinung änderte, die verschreckten Betrüger das illegale Prozedere endgültig aufgeben müssten. Unterdessen hat der Oberste Gerichtshof seine Meinung geändert.

  • im Urteil von 2013 befand er, dass die Erschleichung der Rückzahlung der Mehrwertsteuer eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs ist (Urteil vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen II KK 20/13).

Selbst wenn die vom Obersten Gerichtshof vorgenommene Einstufung des Mehrwertsteuerbetrugs tatsächlich zu niedrigeren Strafen für Betrüger führen würde und ein anderweitiges Urteil des Obersten Gerichtshofs die Betrüger wirksam abschrecken würde, würde dies keinen Grund geben, die Richter des Obersten Gerichtshofs für die Höhe der Steuern in Polen verantwortlich zu machen. Die Richter überlegten, was für eine Straftat die Erschleichung der Rückzahlung der Mehrwertsteuer ist, und nicht, wie viele Jahre ein Betrüger im Gefängnis verbringen sollte oder welche Vorschriften die materiellen Interessen des Staates am besten schützen würden. Für die Gestaltung von Rechtsvorschriften ist der Gesetzgeber verantwortlich, d. h. die Regierung, die Abgeordneten und die Senatoren. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften sind wiederum die Steuerbehörden oder die Staatsanwaltschaft und die Polizei verantwortlich. Und für die Erschleichung sind in erster Linie die Betrüger selbst verantwortlich.

  1. (Effizienz): Wir haben 10.000 Richter.

In Frankreich gibt es 7.500 Richter, und Frankreich ist ein viel größeres Land. In Spanien gibt es 5.000 Richter. Unsere Ausgaben für das Justizsystem belaufen sich auf 1.77 [%] des polnischen Staatshaushalts. Der Durchschnittswert für die EU beträgt 0,64 [%] … Wir haben also bei weitem das am wenigsten effiziente Justizsystem. Warum ist das so? Weil wir so eine begrenzte, geschlossene… Gruppe von Menschen haben, die extrem gute Bedingungen haben.

Spanien hatte in 2016 7687 Friedensrichter und 5692 Berufsrichter (insgesamt 13 137) – Daten für 2016 (Angaben des spanischen Nationalen Richterrats) http://www.poderiudicial.es/cgpi/es/Temas/Estadistica-Judicial/

Im Jahr 2014 urteilten in Frankreich hingegen 6.935 Berufsrichter, gerechnet als 24.921 Nichtberufsrichter-Vollzeitäquivalente und 510 Nichtberufsrichter, die gelegentlich urteilen

Systèmes judiciaire européen. Efficacité et qualité de la justice, Nr. 23, Daten für 2014; verfügbar auf der Website:

http://www.coe.int/T/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2016/publication/REV1/2016 1%20- %20CEPEJ%20Study%2023%20-%20General%20report%20-%20FR.pdf insgesamt 31.856 Richter, die ständig urteilen und Gerichtssachen prüfen und 510, die es gelegentlich tun (als Schöffen usw.). Die NSEE-Statistikdaten für die Jahre 2014 und 2015 geben jeweils 31.036 und 31.641 als Vollzeitäquivalente (ETP[T]) an.

https://www.insee.fr/fr/statistiques/1906692?sommaire=1906743

Tabelle: Dauer der Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsverfahren (erste Instanz in Tagen):

Tabelle: Allgemeine Verwaltungsausgaben für Gerichte (in EUR pro Einwohner):

  1. GEHALT In Deutschland zum Beispiel bekommt ein Richter am Anfang etwa das Durchschnittsgehalt… In Polen ist das Gehalt eines Richters vergleichsweise doppelt so hoch. Es ist daher sehr vorteilhaft für die Richter, in dieses System einzusteigen.

Um Teil dieses Systems zu werden, muss man zunächst eine sehr lange Ausbildung mit einer Reihe von Prüfungen, Nachbarbefragungen usw. absolvieren. Das Beispiel Deutschlands ist selbstverständlich unpassend, da es in jedem Bundesland anders geregelt ist. Vielleicht gibt es in der gesamten Bundesrepublik Länder, in denen ein Anfängerrichter – Richter auf Probe – in etwa das deutsche Durchschnittsgehalt bekommt, dies ändert sich aber sehr schnell und zwar dramatisch. Abgesehen davon verdienen Richter weniger als viele andere Juristen, wie Notare, Rechtsanwälte usw. Das Richtergehalt in Polen entspricht den Standards der Venedig-Kommission, die im Übrigen unsere Lösung als Beispiel gibt:

Die Venedig Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass die Vergütung der Richter mit der Würde des Amtes übereinstimmen muss und das eine angemessene Vergütung unerlässlich ist, um Richter von ungebührliche äußeren Einflüssen zu schützen. Das Beispiel der Polnischen Verfassung ist nachahmenswert, weil sie den Richtern eine Vergütung garantiert, die der Würde Ihres Amtes und dem Umfang ihrer Pflichten entspricht (Report on the Independence of the Judical System, März 2010).

Staatsanwälte verdienen mehr als Richter (Prämien). Es ist ein krankes System. Die Disziplinarrichter im Obersten Gerichtshof werden 40 Prozent mehr als andere Richter am Obersten Gerichtshof verdienen.

Die von der Zeitung DGP (Dziennik Gazeta Prawna) durchgeführte Analyse der Vermögenserklärungen zeigt, dass die Richter ein würdiges Leben führen, jedoch ohne außergewöhnlichen Luxus. Die meisten fahren mehrere Jahre alte Autos. Es dominieren Marken wie Toyota, Honda und Ford. Mercedes und Lexus können an den Fingern einer Hand gezählt werden. Diejenigen, die im Obersten Gerichtshof urteilen, geben auch kein Geld für bewegliches Vermögen mit einem Wert über 10.000 Zloty aus. Nur zwei Richter gaben an, dass sie Fernsehgeräte und Stereoanlagen in einem Wert haben, der diesen Betrag übersteigt. Nur ein Richter hat eine teure Uhr. In den Vermögenserklärungen lässt sich auch ein Pferd finden werden. Nur ein Richter erklärte, dass er Edelmetalle sammelt. Es ist auch bekannt, dass die Richter keine Bücher sammeln. Nur eine Person erklärte, dass ihre Bibliothek mehr als 10.000 Zloty wert sei.

Siehe:

http://prawo.gazetaprawna.pl/artykuly/1054908,majatki-sedziow-oswiadczenia-majatkowe.html

  1. Jetzt wird alles transparent, weil die Gerichtssachen durch Auslosung zugeteilt werden.

Bislang gab es zumindest in den Amtsgerichten auch die Auslosung von Gerichtssachen – gemäß der Reihenfolge ihres Eingangs, die den internationalen Anforderungen entsprach (Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees des Europarates). Auf jeden Fall war der Bürger in der Lage, festzustellen, nach welchem Prinzip sein Fall einem bestimmten Richter vorgelegt wurde. Das zentrale Auslosungssystem für Richter wird vom Justizminister, dem Generalstaatsanwalt, komplett kontrolliert, also von einer Partei beziehungsweise einer potentiellen Partei des Gerichtsverfahrens, was mit den internationalen Standards im Widerspruch steht (EGMR-Urteil vom 10.10.2000, in der Sache Daktaras gegen Litauen /Beschwerde Nr. 42095/98/). Im Gegensatz zum bisherigen System haben die Parteien des Gerichtsverfahrens keine Kontrolle über das ministeriale System der Zuweisung von Gerichtssachen, d. h. sie können keine Informationen über die Kriterien einholen, nach denen der Richter, der ihren Fall bearbeiten wird, ausgelost wurde. Es soll hinzugefügt werden, dass dieses System weder im Verfassungsgericht noch im Obersten Gerichtshof eingeführt wird. Die Politiker haben sich aber den Einfluss auf die Wahl der Gerichtspräsidenten gesichert und die Zuständigkeit für die Zuweisung von Gerichtssachen diesen Gerichtspräsidenten überlassen.

Das Justizministerium lehnte es ab, den Nichtregierungsorganisationen den Auslosungsalgorithmus und den Quellcode zur Verfügung zu stellen.

  1. Jetzt wird es gerecht sein, wir werden Fehler und Entstellungen reparieren – auSSerordentliche Klage

Die außerordentliche Klage wird zu Rechtsunsicherheit führen, da alle Gerichtsentscheidungen der letzten 20 Jahre angefochten werden können, und zwar durch einen Spruchkörper, der durch politische Organe gewählt wird, wenn zwei Schöffen durch den Senat und somit durch die Regierungspartei, und ein Richter des Obersten Gerichtshofs durch den neuen, politisierten Nationalen Richterrat gewählt werden. Jede Firma, die vor Gericht mit einem staatlichen Unternehmen oder mit dem Staatschatz selbst, beziehungsweise mit einem Politiker gewann, kann nicht sicher sein, was passieren wird. Unabhängig davon, ob eine außerordentliche Klage angenommen wird, wird alleine die Einführung dieser Institution den Zusammenbruch staatlicher Institutionen, wie z.B. der Ombudsmann, zur Folge haben. Beeinträchtigung der Rechtssicherheit: 20 Jahre zurück, 60 Millionen Urteile. Eine solche Regelung verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauens der Bürger in den Staat.

  1. DIE NEUE DISZIPLINARKAMMER WIRD ENDLICH DAS RICHTERMILIEU BEREINIGEN

Die neuen Vorschriften führen den Inquisitionsprozess ein, der nicht nur Richter, sondern auch andere Juristen betreffen wird: Rechtsanwälte oder Rechtsberater. Nach den neuen Regelungen wird der Generalstaatsanwalt, der zugleich Justizminister ist, die Richter und Staatsanwälte benennen, die an den Disziplinarverfahren teilnehmen. In einigen Fällen wird er auch in der Lage sein, einen Verteidiger zu ernennen. Somit wird die gesamte Kontrolle über die Disziplinarverfahren in seiner Hand sein. Die Disziplinarverfahren werden entweder sehr schnell beendet werden (3 Monate) oder aber der Justizminister wird, unter Ausnutzung seiner Befugnisse, in der Lage sein, gegen einen Richter ein endloses Disziplinarverfahren zu führen. Wenn wir die Aussagen der Politiker der Regierungspartei berücksichtigen, wonach Disziplinarverfahren künftig gegen bestimmte Richter oder Gruppen (z.B. solche, die das Völkerrecht beziehungsweise die Verfassung direkt anwenden) eingeleitet werden, dann wird dies eine offensichtliche repressive Maßnahme gegen Richter und andere Juristen sein.

Nicht nur im Obersten Gerichtshof soll eine Disziplinarkammer entstehen.

An jedem Berufungsgericht wird ein Disziplinargericht eingerichtet, das sich aus Richtern mit mindestens zehnjähriger Amtszeit zusammensetzt, die vom Justizminister an dieses Gericht delegiert werden, ungeachtet ihrer Aufgaben in ihrem eigentlichen Gericht. Dies bedeutet, dass es in der Tat auf jeder Ebene der Disziplinarjustiz ein spezielles Gericht geben wird, das unabhängig von dem Gericht sein wird, bei dem es eingerichtet wird.

Darüber hinaus werden die Richter des Disziplinargerichts am Berufungsgericht vom Justizminister nach den nur ihm bekannten Kriterien berufen, unabhängig davon, wo der Richter urteilt, Hauptsache er hat zuvor 10 Jahre lang als Richter gearbeitet.

Wenn wir noch dazu sagen, dass die auf diese Weise eingerichteten quasi extraterritorialen (wegen ihrer Zusammensetzung, nicht wegen ihres Sitzes) Disziplinargerichte, beispielsweise darüber entscheiden werden, einen Richter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, dann ist der Justizminister der Generalstaatsanwalt.

Fotoquelle/Collage: TP Presseagentur Berlin

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