Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen
(17. April 2018) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs die Wohnungen von vier namentlich bekannten
Beschuldigten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen sowie
von einer nicht tatverdächtigen Person in Thüringen durchsuchen.

Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine
rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr
mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB).

Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen eint die
Beschuldigten eine nationalsozialistische Gesinnung. Vor diesem
Hintergrund sollen sie sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt,
spätestens aber Anfang 2017, unter dem Namen „Nordadler“ zu einer
rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der
Vereinigung soll es gewesen sein, dem Nationalsozialismus in
Deutschland zum Wiedererstarken zu verhelfen. Dazu haben sie auch
bislang aber noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf
politische Gegner in Erwägung gezogen. Zu diesem Zweck sollen sich
die Beschuldigten bereits bemüht haben, Waffen, Munition sowie
Materialien zum Bau von Brand- und Sprengvorrichtungen zu beschaffen.

Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden
Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden,
ob die Beschuldigten bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände
zur Anschlagsbegehung verfügen.

Vor diesem Hintergrund haben die mit dem Vollzug der
Durchsuchungsanordnungen befassten Landeskriminalämter Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen ihre jeweiligen
Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen. Mit den weiteren
kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt
Niedersachsen beauftragt.

Zunächst hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle Ermittlungen
aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 18.
Januar 2018 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des
Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a
StGB) eingeleitet.

Konsequent gegen alle Extremisten vorgehen.

Wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag die Wohnungen von vier Beschuldigten in drei Bundesländern durchsuchen lassen. Die Beschuldigten sollen auch Anschläge auf politische Gegner in Erwägung gezogen haben. Den innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, erklärte hierzu:

Das konsequente Vorgehen gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Terrorzelle zeigt, dass es richtig ist, mit aller Härte gegen Extremisten und Terroristen gleich welcher Couleur vorzugehen. Wir sind es der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger schuldig, in solchen Fällen möglichst früh und umfassend einzuschreiten. Eine wehrhafte Demokratie braucht hierfür vor allem gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Im Hinblick auf die Sicherheitsbehörden des Bundes hat die Union in der Vergangenheit bereits einen bemerkenswerten Stellenaufwuchs vorgenommen, den wir in den kommenden Jahren zudem weiter fortsetzen werden.

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