Die Novelle des EEG und das Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden heute im Kabinett verabschiedet.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit diesem Paket schaffen wir einen Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren: Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem. Denn ein Ausbau, der sich stärker am Netz orientiert, kann Redispatch-Kosten von heute mehr als drei Milliarden Euro jährlich reduzieren. Gleichzeitig geben wir den Erneuerbaren eine klare Zukunftsperspektive: Wir halten am 80-Prozent-Ziel für 2030 und an den ambitionierten Ausbaupfaden fest, schreiben zusätzlich 12 Gigawatt Windleistung aus und sichern die Biomasse als flexible Ergänzung zu Wind und Sonne ab. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren wird damit konsequent fortgesetzt – zugleich richten wir ihn neu aus: mit mehr Markt und Wettbewerb, mehr Kosteneffizienz und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem.“
Alle neuen Anlagen sollen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten.
Auf dieses Ziel sind EEG-Novelle und Netzanschlusspaket ausgelegt:
- In Hot Spot-Regionen, die absehbar die Stromerzeugung aus Wind oder PV nicht aufnehmen können, entfallen künftig die Entschädigungszahlungen bei Abregelungen. Durch Einziehung eines Deckels schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen Standortsteuerung und Finanzierungssicherheit. Damit schaffen wir marktwirtschaftliche Anreize dafür, dass der EE-Ausbau an sinnvolleren Orten erfolgt. Dadurch sinken die Systemkosten. Der Netzausbau wird dessen ungeachtet weitergeführt.
- Daneben wollen wir die vorhandene Netzkapazität künftig an typischen Einspeiseprofilen und nicht an vereinzelten Einspeisespitzen bemessen. Das spart Netzausbau.
- Zusätzlich beschleunigen wir die Netzanschlussverfahren und ermöglichen Netzbetreibern, Netzanschlussbegehren zu priorisieren und Kapazitäten vorzuhalten.
- Um die sicherzustellen, schreiben wir die Ausbaupfade fort und sehen 12 zusätzliche Gigawatt Wind an Land vor. Wir achten aber auch darauf, dass neuen Anlagen netzdienlich und kosteneffizienter als bisher zugebaut werden.
- Bei PV fokussieren wir stärker auf Freiflächenanlagen. Denn mit den Skalierungseffekten dieses Segments kann Dach-PV nicht mithalten. Kleine PV wirft schon heute ohne Förderung oft gute Renditen ab. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt wird es daher keine dauerhafte Förderung mehr geben. Bestandsanlagen sind aber geschützt. Sie behalten ihre zugesicherte Förderung für die gesamte Laufzeit. Die neue Regel gilt ausschließlich für Neuanlagen, die sich ab 2027 an Ausschreibungen beteiligen oder ohne Ausschreibungen in Betrieb genommen werden.
- Um den Übergang von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung möglichst reibungslos zu gestalten, wird für einen Übergangszeitraum die Nutzung einer befristeten Übergangszahlung ermöglicht.
- Biomasse hat eine Zukunft im Stromsektor vor allem als flexibler Partner von Wind und Sonne. Diese Zukunft sichern wir ab. Dafür haben wir das Ausbauziel für 2030 auf 9,5 GW installierter Leistung moderat angehoben und schreiben es fort bis 2035. Derzeit läuft die ursprüngliche 20-jährige Förderung für viele bestehende Biomasseanlagen aus. Diese Anlagen brauchen aber eine verlässliche Perspektive.
- Durch Contracts for Difference (CfDs) sichern wir Investitionen weiter kosteneffizient ab. Aber Übergewinne in Phasen hoher Preise werden abgeschöpft, fließen zurück und senken die Förderkosten. Anlagen, die sich direkt am Markt finanzieren können, bauen dann direkt außerhalb des EEG.
Die Gesetzentwürfe finden Sie hier:
