Ehemaliger österreichischer Vize-Kanzler wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Am heutigen Tage (27.08.2021) wurde nach viertägiger Verhandlung im Strafverfahren gegen den ehemaligen österreichischen FPÖ-Chef und Vize-Kanzler Heinz-Christian (HC) Strache und den wirtschaftlichen Eigentümer der VIMC Vienna International Medical Clinic GmbH (VIMC GmbH) als Betreiberin der Krankenanstalt – Privatklinik Wien Währing, Walter Grubmüller, am Landesgericht für Strafsachen Wien das Urteil gefällt, wie die Vizepräsidentin des Gerichts und Leiterin der Medienstelle Mag. Christina Salzborn der TP Presseagentur Berlin heute mitteilte.

HC Strache wurde über Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und 2, 1. Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Monaten verurteilt, gegen den Mitangeklagten Walter Grubmüller wegen Bestechung nach § 307 Abs 1 und 2, 1. Fall StGB eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verhängt. Beide Strafen wurden zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt.


Hintergrund des Verfahrens waren Zuwendungen des Walter G. an die Bundes-FPÖ in Höhe von insgesamt EUR 12.000 (Oktober 2016 und August 2017) wobei HC Strache sich im Gegenzug dafür als Abgeordneter und Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsklubs im Nationalrat für eine Gesetzesänderung (betreffend Privatkliniken und deren Leistungen) einsetzte und seinen Einfluss auf andere Abgeordnete geltend machte, was schließlich auch zu einem Initiativantrag führte.

Hingegen wurden die beiden Angeklagten von dem Vorwurf, es hätten gemeinsame Reisen auf Einladung und Rechnung des Walter G. nach Korfu und Dubai stattgefunden, die ebenfalls diesen Zweck verfolgten, freigesprochen.

Ebenso zum Vorwurf man habe finanzielle Zuwendungen mit diesem Hintergedanken anlässlich der Europawahlen 2019 zugesagt, erging ein Freispruch.

Der zur Verfügung stehende Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagten meldeten umgehend Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, worüber in weiterer Folge das Oberlandesgericht Wien entscheiden wird.

Die Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Fotoquelle: By Franz Johann Morgenbesser – Heinz Christian Strache-9443 CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48522690

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