Eilantrag gegen § 8 7. SARS-CoV-2-EindV erfolglos.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute einen Eilantrag von 23 „AfD“-Mitgliedern des Brandenburger Landtages auf Aussetzung des § 8 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS CoV 2 EindV) abgelehnt.

Antragsteller im zu Grunde liegenden Normenkontrollverfahren sind 23 Mitglieder des Landtages Brandenburg. Sie rügen die Verfassungswidrigkeit der Regelung, die unter anderem Zutrittsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen für Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels und Einrichtungen mit Publikumsverkehr enthält.

Das Verfassungsgericht hat die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte – insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden – als erheblich angesehen. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift müsse jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Im Rahmen der im Eilverfahren vorzunehmenden Folgenabwägung überwiege angesichts der immer noch gleichbleibend hohen bzw. wieder ansteigenden Infektionszahlen jedoch das Interesse am Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung.

Der Beschluss wird in Kürze auf der Homepage des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg zu dem Aktenzeichen VfGBbg 5/21 EA veröffentlicht.

Potsdam, den 26. März 2021

Foto: „AfD“-Fraktionsmitglieder im Brandenburger Landtag. (v.l.n.r.): Lars Hünich, Lena Kotré geb. Duggen, Steffen Kubitzki

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*