„Einen Rechtsweg für zivile Opfer von Drohneneinsätzen schaffen“.

Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesverwaltungsgericht zu US-Drohneneinsätzen im Jemen von der Airbase Ramstein erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Für die Angehörigen der Opfer ist es eine herbe Enttäuschung, dass das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des OVG Münster in entscheidenden Punkten aufgehoben hat.

Danach soll die Bundesregierung ihrer Pflicht Genüge tun, wenn sie eine Zusicherung der USA im Hinblick auf die Einhaltung deutschen und internationalen Rechts einholt, obwohl es hier bekanntermaßen deutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Doch dass die Bundesregierung ihrer Pflicht genüge getan hat, heißt nicht, dass sie nicht mehr tun darf. Eine aktive Menschenrechtspolitik darf sich nicht auf ein Minimum beschränken und sich mit Mindeststandards zufriedengeben, zumal wir nicht sicher sein können, dass die neue amerikanische Regierung mehr Bereitschaft zur Achtung des Rechts aufbringen wird als die vorherige.

Da eine justizielle Überprüfung der Einsätze nach aktuellem Recht nicht möglich ist, zeigt sich dass es hier eine bestehende Lücke im Rechtsschutzsystem gibt, die dringend geschlossen werden muss. Dies gilt umso mehr, als die große Koalition beabsichtigt, die geleasten Drohnen im Besitz Deutschlands ebenfalls kurzfristig zu bewaffnen. Wenn die Rechtslage derzeit keinen Rechtsweg für zivile Opfer von Drohneneinsätzen ermöglicht, ist der Gesetzgeber aufgefordert, einen solchen zu schaffen.

Die parlamentarische Beteiligung bei Bundeswehreinsätzen kann dies nicht ersetzen. Ob zivile Opfer in einem bewaffneten Konflikt im Rahmen des humanitären Völkerrechts unvermeidbar waren oder ob es sich um illegale Drohneneinsätze wie beispielsweise im Jemen gehandelt hat, muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden können. Das muss für künftige Einsätze deutscher Drohnen ebenso gelten, wie für Einsätze anderer unter Zuhilfenahme deutscher Infrastruktur.  Am Ende gilt es, auch in diesen Fällen dem Weltrechtsprinzip des Völkerstrafrechts Geltung zu verschaffen.“

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