Reaktionen zur Einstufung der „AfD“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zur neuen Einstufung der „AfD“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz:
„Die neue Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig: Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen. Denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt werden. Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes. Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Dabei arbeitet es eigenständig. Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben. Die vorherige Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung wird sicherlich gerichtlich überprüft werden. Im Rechtsstaat entscheiden am Ende unabhängige Gerichte.“
„Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei“.
Zur
Hochstufung der „AfD“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erklären Konstantin von Notz,
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Vorsitzender des
Parlamentarischen Kontrollgremiums und Irene
Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis
90/Die Grünen im Bundestag:
„Die heutige Hochstufung der AfD durch das zuständige Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) hatte sich lange abgezeichnet. Sie ist aus unserer Sicht
nur konsequent: Die Partei steht nicht nur in weiten Teilen, sondern in Gänze
mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf
Kriegsfuß. Über Jahre konnte man ihrer weiter voranschreitenden Radikalisierung
zusehen. Sie geht unaufhörlich weiter.
Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt
brandgefährliche Partei. Aus der deutschen Geschichte wissen wir, wie
schrecklich sich die Verhältnisse entwickeln können, wenn Rechtsextreme,
Nationalisten und Demokratiefeinde die parlamentarische Demokratie angreifen
und in politische Verantwortung kommen.
Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind verpflichtet, alles rechtsstaatlich
Mögliche zu tun, um solche antidemokratischen Entwicklungen zu erkennen und
ihren Teil dazu zu leisten, sie aufzuhalten. Insofern ist es gut, dass das
Bundesamt für Verfassungsschutz das Agieren der AfD auch weiterhin mit großer
Aufmerksamkeit verfolgt und sich – angesichts der augenscheinlichen
Radikalisierung der Partei – zu einer Hochstufung entschieden hat.
Die heutige Entscheidung ist auch ein deutlicher Wink in Richtung derjenigen,
die zuletzt für eine Normalisierung der Partei plädierten. Sie ist auch ein
wichtiger Baustein mit Blick auf die Frage, wie es um die Erfolgsaussichten
eines möglichen AfD-Verbotsverfahren bestellt ist.“
Haseloff zur Einstufung der „AfD“ als gesichert rechtsextremistisch
Sachsens-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nun für den Bund bestätigt, was der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt für unser Bundesland bereits festgestellt hat. Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch. Sie ist eine Gefahr für unsere Demokratie, und eine klare Abgrenzung zur AfD, wie von mir seit Jahren gefordert, ist wichtiger denn je. Dazu gehört auch, dass wir uns inhaltlich mit ihr auseinandersetzen und ihr durch eine gute Politik für die Menschen in Deutschland den Wind aus den Segeln nehmen. Das ist eine Aufgabe, der sich die neue Bundesregierung zügig und mit ganzer Kraft widmen muss.“
Statement Ministerin Behrens zur Einstufung der „AfD“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei
Zur neuen Einstufung der „AfD“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung erklärt die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens:
„Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für die Bundesrepublik von kaum zu unterschätzender Tragweite. Sie ist angesichts der zigfachen menschenverachtenden Äußerungen ihrer Repräsentanten in den vergangenen Monaten allerdings auch keine Überraschung. Die AfD hetzt unablässig gegen Geflüchtete und Migranten und betrachtet auch Menschen mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse. Sie fantasiert mittlerweile unverhohlen und offen über die sogenannte ‚Remigration‘ von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es ist richtig und wichtig, dass unser Rechtsstaat mit den Ämtern für Verfassungsschutz über schlagkräftige Instrumente verfügt, um gegen Bestrebungen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Die neue Bundesregierung wird sich das eingestufte Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutz nun sehr genau anschauen und intensiv prüfen müssen, welche juristischen Konsequenzen sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Auf die Einstufung der AfD Niedersachsen als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat das Gutachten zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Erkenntnisse, die sich daraus gegebenenfalls mit Blick auf mögliche Bezüge nach Niedersachsen ergeben, werden jedoch intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen.“
„Es war und ist absolut richtig, dass die AfD keinen Bundestagsvizepräsidenten und keine Ausschussvorsitze bekommt“.
Angesichts der Neubewertung der „AfD“ als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fordern Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag, und Jan van Aken, Vorsitzender der Partei Die Linke, das Verbotsverfahren gegen die „AfD“ mit aller Entschlossenheit voranzutreiben.
Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag:
„Ab heute darf es keinen
Zweifel mehr daran geben, dass die AfD die größte Gefahr für unsere Demokratie
und unser Land ist. Alle, die für eine Normalisierung der AfD geworben haben
und es weiterhin tun, stärken damit Rechtsextreme und gefährden die Demokratie.
Allen muss klar sein: Eine Demokratie überlebt eine Machtbeteiligung von
Rechtsextremen wie der AfD nicht.
Wir müssen jetzt gemeinsam jedes Mittel unserer wehrhaften Demokratie nutzen,
um sie zu schützen. Das Verbotsverfahren gegen die AfD muss endlich auf den Weg
gebracht werden. Keine Demokratin und kein Demokrat im Bundestag kann es
akzeptieren, dass eine gesichert rechtsextremistische Partei unsere Demokratie
von innen bekämpft und zerstört. Als Linksfraktion werden wir alles dafür tun,
dass dieser längst überfällige Schritt gegangen wird.
Es zeigt sich zudem: Es war und ist absolut richtig, dass die AfD keinen
Bundestagsvizepräsidenten und keine Ausschussvorsitze bekommt. Jeder Tag, den
diese Demokratiefeinde weiter durch Steuergelder finanziert werden, jeder Tag,
an dem ihnen Öffentlichkeit im Plenum und in den Medien geboten wird, jeder
Tag, an dem sie privilegierte Zugänge zu hochsensiblen Informationen haben,
erhöht die Gefahr für unsere Demokratie.“
Jan van Aken, Vorsitzender der Partei Die Linke:
„Die Gefahr, die von den
Faschisten ausgeht, ist schon seit Jahren real. Und dass die gesamte Partei
rechtsextrem ist, ebenfalls. Ich war früher immer gegen ein Verbotsverfahren,
weil man mit einem Verbot natürlich nicht die Ideologie aus den Köpfen
herausbekommt. Aber wenn wir uns nun anschauen, wie offen die AfD die
Demokratie abschaffen möchte, sollten wir ihr nicht unsere schärfste Waffe –
die Demokratie – an die Hand geben.
Gleichzeitig müssen wir die AfD auch politisch bekämpfen. Indem wir die
Probleme und Nöte der Menschen endlich ernst nehmen und ihnen Zuversicht geben.
Indem wir das Leben der Menschen wirklich verbessern. Der Rechtsruck ist kein
Zufall – er wurde über Jahre hinweg durch soziale Kürzungen und eine Politik,
die sich an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert, politisch
genährt.
Und ein Kanzler Merz, der offen mit Faschisten paktiert und jetzt auch noch ein
Kabinett aus Wirtschaftsbossen zusammengestellt hat, macht die AfD noch größer,
indem er Politik nur für die da Oben macht. Dagegen werden wir uns wehren und
mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, die AfD bekämpfen und
zurückdrängen. Wir machen uns stark für eine soziale Politik – für bezahlbare
Mieten und Preise, damit alle in Sicherheit leben können. Das sind die
wichtigsten Bausteine, um die AfD zurückzudrängen.“
„Es braucht
jetzt sehr dringend
ein AfD-Verbotsprüfverfahren“.
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der bayerischen Landtags-Grünen,
erklärt zur Einstufung der „AfD“ als gesichert rechtsextremistisch durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV):
„Es wird höchste Zeit, dass nun alle Register im Kampf gegen Rechtsextremismus gezogen werden! Versuche zu verschleiern gibt es nicht mehr. Das AfD-Personal in Bayern zeigt schon lange bar jeder Scham sein wahres Gesicht. Die AfD pflegt und unterstützt weiterhin offen ihre rechtsextremen Kontakte, hofiert ungeniert Hardliner und treibt ihre widerwärtigen Remigrations-Phantasien voran. Die AfD ist eine Partei, die Krawall und Chaos stiften und unsere Demokratie zersetzen will, die Prüfung eines AfD-Verbots ist unverzichtbar.“
„Rechtsextremismus ist weiterhin die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land. Wir müssen die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Rechtsextremismus finanziell und personell besser ausstatten und den Fahndungsdruck auf die rechte Szene erhöhen. Außerdem müssen wir das Angebot an Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt in Bayern flächendeckend ausbauen.“
Statement von Dorothea Marx (SPD-Fraktion Thüringen) zur Einstufung der Gesamt-„AfD“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungswidrig:
„Eine Partei, die die demokratische Verfassung unseres Gemeinwesens abschaffen und zentrale Menschenrechte schleifen möchte, kann nicht länger unter das Parteienprivileg fallen, das mit Wahlkampfkostenerstattung in Millionenhöhe und Privatchauffeur und Personenschutz für leitende Funktionäre einhergeht. Klar, dass die AfD jetzt wieder ihr Opfergeheul anstimmen wird. Da das Grundgesetz jedoch im Rahmen seiner sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ in Art. 79 Abs. 3 GG (analog in Art. 83 Abs.3 der Thüringer Verfassung) verbietet, grundlegende Menschenrechte und die Gewaltenteilung abzuschaffen, gehört eine Partei, die beides vorhat, weder auf den Stimmzettel bei Wahlen, noch aus Steuermitteln gepampert.“
Die Einleitung des Verbotsverfahrens sei damit überfällig, so Marx: „Foulspieler gehören auch in der Politik vom Platz gestellt – für den Videobeweis ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.“
„Diese Einstufung bestätigt die bittere Realität“.
Köln – Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die Gesamtpartei Alternative für Deutschland („AfD“) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Diese Neubewertung markiert einen Wendepunkt im Umgang des demokratischen Rechtsstaats mit einer Partei, die über Jahre hinweg systematisch rassistische, demokratiefeindliche und verfassungswidrige Positionen vertreten hat.
Laut dem über 1.100 Seiten umfassenden Gutachten des Verfassungsschutzes (Gutachten ist leider nicht öffentlich, Anm. TP Presseagentur), vertritt die „AfD“ ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, das nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Besonders alarmierend: Die Partei betrachtet Menschen mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Mitglieder des deutschen Volkes. Zugleich agitiert sie fortlaufend gegen Geflüchtete, Migrant:innen und Muslim:innen.
ZMD-Bundesvorsitzender Abdassamad El Yazidi erklärt dazu:
„Diese Einstufung bestätigt die bittere Realität, mit der Muslim:innen und andere Minderheiten seit Jahren leben. Die AfD hat das gesellschaftliche Klima vergiftet und die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschoben. Jetzt ist die Stunde der Verantwortung:
Wer unsere Demokratie schützen will, muss ihr auch aktiv zur Seite stehen. Eine Demokratie, die sich nicht verteidigt, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Jetzt braucht es Haltung, Mut und Klarheit – in Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft.“
Der ZMD stellt klar, dass jetzt entschlossenes Handeln der politisch Verantwortlichen gefragt ist.
Die Hochstufung darf keine symbolische Geste bleiben – sie verlangt klare politische und gesellschaftliche Konsequenzen. Es braucht den Schulterschluss aller Demokrat:innen.
Die Parteien der demokratischen Mitte müssten nun verstehen, dass sie die Tonalität und die Politik der „AfD“ nicht kopieren dürfen. Wer populistische Parolen übernimmt, normalisiert menschenverachtende Haltungen. Vielmehr ist es jetzt entscheidend, dass wir als Gesellschaft unsere Herausforderungen in Deutschland gemeinsam, solidarisch und auf der Grundlage des Grundgesetzes angehen.
Als eine Stimme der muslimischen Zivilgesellschaft in Deutschland wird der ZMD seine Netzwerke, Gremien und Strukturen weiterhin entschlossen dafür einsetzen, demokratische Resilienz zu stärken und jeder Form von Extremismus – insbesondere Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus – entschlossen entgegenzutreten. Auch im Rahmen seiner strukturellen Neuordnung unter dem neuen Bundesvorstand wird der ZMD die in seiner Verantwortung liegenden Maßnahmen ergreifen, um extremistischen Kräften entschieden entgegenzutreten.
Die Einstufung stellt einen rechtlich wie politisch bedeutsamen Schritt dar, der auch Konsequenzen nach sich ziehen kann, über die in zuständigen Gremien mit der gebotenen Ernsthaftigkeit beraten werden muss. Die demokratischen Institutionen unseres Landes sind nun gefordert, die bestehenden Möglichkeiten innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens zu prüfen und verantwortungsvoll zu nutzen.
„Für Friedrich Merz als neuen Bundeskanzler muss die Einleitung eines Verbotsverfahrens die erste Amtshandlung sein“.
Nach Verfassungsschutzgutachten: Über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Bundesregierung und Bundestag auf, unverzüglich das Verbotsverfahren gegen die „AfD“ vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Die „Kampagne Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!“ begrüßt die Einstufung der gesamten „AfD“ als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz und kommentiert:
„Der Verfassungsschutz bestätigt heute, was wir schon lange wissen: Die gesamte AfD missachtet und verletzt kontinuierlich die Menschenwürde verschiedenster Bevölkerungsgruppen und ist eine konkrete Gefahr für unsere Demokratie. Sie kann und muss durch ein Parteiverbot gestoppt werden. Die Zivilgesellschaft, Verfassungsrechtler*innen und über 600 Jurist*innen pochen seit Langem darauf. Bundestag, Bundesrat und die kommende Bundesregierung müssen jetzt endlich handeln. Für Friedrich Merz als neuen Bundeskanzler muss die Einleitung eines Verbotsverfahrens die erste Amtshandlung sein. Für weiteres Abwarten gibt es keinerlei Ausreden mehr.“ erklärt Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne.

„Endlich Klarheit“
(Gutachten ist leider nicht öffentlich, Anm. TP Presseagentur)
Wenn TP Presseagentur schon erkennt, dass das „Gutachten“ nicht öffentlich ist, dann sollte sie aber auch ehrlicherweise ein großes Fragezeichen hinter „Endlich Klarheit“ setzen.
Mal abwarten, was das BVerfG zu solcher „Klarheit“ bekundet.
Diese Entscheidung des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes ist inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD.