Ermittlungsrichter des BGH erließ Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Solingen-Attentäter und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Messerangriffs in Solingen erlassen und in Vollzug gesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (25. August 2024) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erwirkt.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem werden ihm Mord in drei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in acht weiteren Fällen (§ 211 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, §§ 22, 23 StGB) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Issa Al H. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und schloss sich der Vereinigung zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. August 2024 an. Auf Grund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen fasste er den Entschluss, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten. Dort stach er mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Festivals ein. Drei Personen verstarben, acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren heute am frühen Morgen (25. August 2024) von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen. Der Beschuldigte war gestern Abend (24. August 2024) in Solingen vorläufig festgenommen worden. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Bundesopferbeauftragter steht den Betroffenen des Anschlags von Solingen zur Seite.

Der Bundesopferbeauftragte, Pascal Kober, MdB ist für die Betroffenen der Messerattacke von Solingen vom 23. August 2024 da. Bei der schrecklichen Tat wurden drei Menschen getötet und weitere teilweise schwer verletzt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat die Ermittlungen übernommen.

25. August 2024.

Für die Betroffenen (Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige, Personen, die die Tat miterlebt haben) ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 0009546 eine Hotline geschaltet.Aus dem Ausland ist die Hotline unter +49 (0)30 18 580 8050 erreichbar. Dort erhalten Sie rund um die Uhr psychosoziale Beratung.

Der Bundesopferbeauftragte Pascal Kober steht den Betroffenen des Messerangriffs von Solingen gemeinsam mit der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Havliza, zur Seite. Gemeinsam vermitteln sie bei Bedarf psychosoziale, praktische und finanzielle Hilfen. Auf Wunsch stehen sie auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Landesopferbeauftragten finden Sie unter: www.hilfe-info.de

Weitere Informationen und Unterstützungsangebote finden Sie auf der zentralen Opferschutzplattform www.hilfe-Info.de. Die Opferschutzplattform beinhaltet zahlreiche Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen. Über den Beratungs-Stellen-Finder können Sie eine Opferhilfeeinrichtung in ihrer Nähe suchen.

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