Nach der Niederlage der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP durch die Kommission als rechtwidrig ansah, hat der EuGH einen weiteren Alleingang der EU in der Handelspolitik gestoppt. Sonderklagerechte für Investoren könne die Europäische Union nicht alleine in Handelsabkommen vereinbaren. Sie bedürften der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten. Damit bestehe die Chance, zumindest der hoch problematischen Paralleljustiz für Konzerne ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Die EU-Staaten müssten sich dieser demokratiefeindlichen Sondergerichtsbarkeit schon aus Eigeninteresse widersetzen.
„Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der EuGH weitere Bestandteile des Abkommens in geteilter Zuständigkeit gesehen hätte“, kommentierte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zuständigkeitsverteilung beim EU-Singapur-Freihandelsabkommen.
Ernst weiter:
„Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nun auch die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht vom EuGH prüfen zu lassen. Das kann durch das EU-Parlament, einen Mitgliedstaat, den Rat oder die EU-Kommission geschehen. Mit mehreren Abkommen in der Pipeline ist es höchste Zeit, hier Gewissheit herbeizuführen. Gleichzeitig braucht es endlich eine Kehrtwende in der Handelspolitik – weg vom sogenannten Freihandel, hin zum fairen Handel.“