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Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 die Verschärfung der Mietpreisbremse gebilligt. Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftspflichten, die das Umgehen der Mietpreisbremse schwieriger machen: Sie müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht darauf berufen.
Vereinfachung bei der Rüge
Außerdem erleichtert das Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: Künftig reicht eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist.
Dem Bundesrat entsprochen: Änderung bei der Modernisierungsumlage
Auch bei der Modernisierungsumlage gibt es Verbesserungen für Mieter. So können Vermieter künftig nur noch acht Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf Prozent. Laut Gesetzesbeschluss wird diese Regelung bundesweit gelten und nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Hierfür hatte sich insbesondere auch der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.
Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung
Neu ist auch die Geltung einer absoluten Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung: So darf der Vermieter die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.
Missbräuchliche Modernisierung wird geahndet
Um das so genannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, wird es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft. Ein missbräuchliches Modernisieren wird laut Gesetz beispielsweise dann vermutet, wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt.
Verkündung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll einen Monat später in Kraft treten.
Müller begrüßt Mietrechts-Verbesserungen – Berlin kritisiert unzureichende Korrektur der Mietpreisbremse.
Nach der heute erfolgten Beschlussfassung des Bundesrats zu Neuregelungen des Mietrechts und insbesondere der Mietpreisbremse erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: „Im Sinne der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats ist es ein wichtiger Zwischenschritt, dass Vermietende ihre Mieterinnen und Mieter künftig bereits vor Abschluss eines Mietvertrages ausdrücklich darauf hinweisen müssen, wenn sie eine Ausnahme von der Mietpreisbremse geltend machen wollen. Außerdem ist es ein gutes Ergebnis im Sinne der Mieterinnen und Mieter, dass in Zukunft nur noch höchstens acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen.“
Der Regierende Bürgermeister kritisierte allerdings, dass es nicht gelungen sei, die Vorstellungen der Berliner Regierungskoalition zur Mietbremse in noch weiterem Maße durchzusetzen: „Ein Wermutstropfen ist, dass die Befristung der Mietpreisbremse nicht aufgehoben wird und dass sie auch in Zukunft nicht bei umfassend modernisierten Wohnungen angewendet werden kann, wie wir das bundesweit gefordert hatten.“
Noch immer nicht beschlossen sei im Bundesrat, so Müller weiter, ein besserer Kündigungsschutz in Fällen von rechtzeitiger Nachzahlung von Mietrückständen: „Vermieter dürfen nach wie vor Mieterinnen und Mieter fristgemäß kündigen, obwohl sie nachgezahlt haben. Berlin hat auch dazu konkrete Vorschläge in den Bundesrat eingebracht. Diese Vorschläge dürfen im Interesse gerade der Betroffenen nicht mehr weiter auf die lange Bank geschoben werden.“
Der Regierende unterstrich ferner, dass es den Bemühungen Berlins zu verdanken sei, dass künftig soziale Träger, die Wohnprojekte betreiben, nicht mehr nach Gewerbemietrecht behandelt werden: „Auch in solchen Fällen gilt jetzt das Wohnungsmietrecht, so dass endlich auch hier die sozialen Komponenten des Mietrechts wirken.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
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