Europäisches Parlament und Rat haben sich auf neue Vorschriften für schnellere und wirksamere Rückführungen von Menschen ohne Recht auf Aufenthalt in der EU geeinigt. Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, begrüßte die politische Einigung auf die von der Kommission vorgeschlagene Rückkehrverordnung: „Die Einigung zeigt, dass wir unser europäisches Haus in Ordnung bringen. Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, wer in die EU kommen kann, wer bleiben darf und wer gehen muss. Das ist es, was die Bürgerinnen und Bürger erwarten, und genau das liefern wir.“
Umfassendes EU-Migrationskonzept
Die EU-Kommission hat den neuen Rechtsrahmen für Rückführungen im März 2025 vorgeschlagen. Er ist ein Schlüsselelement des umfassenden EU-Migrationskonzepts und ergänzt das Migrations- und Asylpaket. Mit den neuen Vorschriften erhalten die Mitgliedstaaten die nötigen Instrumente, um Rückführungen effektiver durchzuführen, ohne die Achtung der Grundrechte einzuschränken.
Strengere Regeln zur Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU
Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen:
- Ein echtes europäisches System in Form einer Verordnung, in der gemeinsame Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen geregelt werden und eine Europäische Rückkehranordnung eingeführt wird. Dadurch wird auf Unionsebene die Fragmentierung durch die derzeit bestehenden 27 unterschiedlichen Systeme verringert.
- Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, damit die Mitgliedstaaten die Rückkehrentscheidungen anderer Mitgliedstaaten anerkennen und unmittelbar vollstrecken können.
- Strengere Regeln für die Rückführung, die verpflichtend vorgeschrieben ist, wenn eine Person, die sich illegal in der EU aufhält, nicht kooperiert, in einem anderen Mitgliedstaat untertaucht, die EU nicht innerhalb der gesetzten Frist für die freiwillige Ausreise verlässt oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Zugleich werden Anreize für die freiwillige Rückkehr geschaffen.
- Strengere Vorschriften gegen das Untertauchen, einschließlich der Möglichkeit, von zur Rückkehr verpflichteten Personen finanzielle Sicherheiten zu fordern, regelmäßige Meldungen zu verlangen oder ihnen einen bestimmten Wohnsitz vorzuschreiben.
- Strengere Regeln für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, damit sie schneller identifiziert und zurückgegeben werden können.
- Die Verordnung führt zudem die Möglichkeit ein, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten, in die Personen, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der EU besitzen und gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, zurückgeführt werden können. Zu diesem Zweck können Abkommen oder Vereinbarungen mit einem Drittstaat geschlossen werden, der die internationalen Menschenrechtsnormen und -grundsätze gemäß dem Völkerrecht achtet, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.
- Strenge Schutzvorkehrungen während des gesamten Rückkehrprozesses: Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückführung müssen unter vollständiger Achtung der grundlegenden und internationalen Menschenrechtsnormen durchgeführt werden.
Nächste Schritte
Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die Verordnung ersetzt die bestehende Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008.
