EU-Recht auf Reparatur jetzt anwendbar – mehr Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit.

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis zum heutigen Tag (31. Juli 2026) Zeit, die Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen – sogar noch nach Ablauf der Garantie. Das fördert nachhaltigen Konsum und hilft außerdem, Geld zu sparen, Abfall zu reduzieren, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und Treibhausgas-Emissionen zu senken. 

Europas Zukunft ist intelligent und nachhaltig.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Europa darf kein Kontinent werden, der Technologie wegwirft. Die Zukunft ist intelligent, reparierbar und kreislaufwirtschaftlich. Indem wir Reparaturen erleichtern, fördern wir Innovation, stärken die europäische Industrie und verringern unsere Abhängigkeit von importierten Rohstoffen.“ 

Mehr Verbraucherschutz 

Gemäß den neuen Maßnahmen müssen Hersteller nun:  

  • Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anbieten.  
  • Auf Websites klare Informationen über Reparaturdienste und Richtpreise bereitstellen.  
  • Ersatzteile zugänglich und erschwinglich machen. 
  • Es ist ihnen nicht gestattet, Reparaturen zu verweigern, diese zu verhindern, oder Verbraucher davon abzuhalten, davon Gebrauch zu machen.  

Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser Übersichtsseite der Kommission und in den Daily News vom 31.7.2026 .

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