Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat sich seit 1958 zur größten multilateralen Förderbank der Welt entwickelt. Doch mit dem gestiegenen Engagement sind erhebliche Risiken für die nationale Haushalte der EU-Mitgliedstaaten verbunden. Allein Deutschland haftet für mindestens 46,7 Milliarden Euro. Trotz ihrer Größe unterliegt die EIB keiner unabhängigen externen Bankenaufsicht und nur einer eingeschränkten Finanzkontrolle. Gemeinsam mit dem Rechnungshof Österreich fordert der Bundesrechnungshof daher eine externe Aufsicht und mehr Kontrolle, um den wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustellen.
Die EIB ist heute die weltweit größte multilaterale Förderbank. Sie fördert Investitionen in den Mitgliedstaaten der EU durch Darlehen und Garantien zu günstigen Konditionen. Das in den letzten Jahrzehnten gestiegene Engagement ist jedoch mit erheblichen Risiken für die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten verbunden.
Allein das gezeichnete Kapital aus den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten beträgt derzeit 248,8 Milliarden Euro. Das Volumen des deutschen Anteils hat sich in den letzten 30 Jahren fast verneunfacht und liegt heute bei 46,7 Milliarden Euro. Die Haftung Deutschlands beschränkt sich allerdings nicht nur auf das gezeichnete Kapital. Vielmehr haftet Deutschland auch in nicht bezifferbarer Höhe für verschiedene Fonds und Garantien.
Aufsicht weit unter europäischen Bankenstandards
In der EU unterliegen Banken einer unabhängigen externen (Banken)-Aufsicht. Das soll unter anderem sicherstellen, dass Banken regulative Vorgaben tatsächlich einhalten, insbesondere an das Risikomanagement. Anders als Geschäftsbanken dieser Größenordnung unterliegt die EIB allerdings keiner externen Bankenaufsicht. Stattdessen beaufsichtigt sie sich mit einer internen Einheit und einem internen Verfahren selbst. Eine interne Einheit kann eine unabhängige externe Bankenaufsicht jedoch nicht ersetzen. Ihr fehlen umfassenden Kompetenzen, Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft gegenüber der EIB, um Risiken angemessen begegnen zu können.
Die Aufsicht über die EIB bleibt somit weit hinter den europäischen Bankenstandards zurück. Der Bundesrechnungshof sieht es für dringend geboten, Risiken in den Strukturen und Geschäften der EIB frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die EU-Mitgliedstaaten ein geringeres Schutzniveau als Anteilseigner anderer Banken in der EU akzeptieren sollten. Die Bundesregierung sollte sich daher dafür einsetzen, dass der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanismus auch die EIB beaufsichtigt.
Unabhängige externe Finanzkontrolle ausbauen
Die EIB unterliegt für den wesentlichen Teil ihres Geschäfts keiner unabhängigen externen Finanzkontrolle. Der Bundesrechnungshof schätzt, dass etwa drei Viertel der Finanzierungen der EIB nicht durch eine unabhängige externe Finanzkontrolle geprüft werden. Dabei würde eine externe Finanzkontrolle zu einem wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Einsatz öffentlicher Gelder beitragen.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) prüft lediglich das verbleibende Viertel der Finanzierungen, die über den EU-Haushalt finanziert oder abgesichert sind. Auch gibt es derzeit kein komplementäres Prüfungsrecht für mitgliedstaatliche Institutionen der externen Finanzkontrolle, bspw. für den Bundesrechnungshof oder den Rechnungshof Österreich, um diese Lücke zu schließen.
Diese Prüfungslücke sollte schnellstmöglich geschlossen werden. Die Bundesregierung sollte sich gemeinsam mit den übrigen Anteilseignern dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Darüber hinaus muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag besser über Entwicklungen bei der EIB unterrichten, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben können.
Hintergrundinformation
Zusammen mit dem Rechnungshof Österreich hat der Bundesrechnungshof die Wahrnehmung der Aufgaben der jeweiligen Regierungen bei der EIB parallel geprüft. Beide Rechnungshöfe haben strukturelle Mängel im Aufsichts- und Kontrollrahmen der EIB festgestellt und jeweils in einem nationalen Bericht sowie aggregiert in einem gemeinsamen Bericht festgehalten. Sie geben Empfehlungen, die darauf ausgerichtet sind, Transparenz und Rechenschaft zu erhöhen und die Risiken für die nationalen Haushalte zu reduzieren.