Die von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zur Strafprozessordnung ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Strafprozesse in Deutschland dauern oft zu lange. Das wollen wir ändern – ohne rechtsstaatliche Grundsätze preiszugeben. Straftäter sollen zügig ihr Urteil erhalten, während die Rechte von Beschuldigten und Opfern gewahrt bleiben müssen. Deshalb straffen und modernisieren wir die Strafprozessordnung. Um der Kriminalität des 21. Jahrhunderts effektiv zu begegnen, brauchen wir neue Verfahrensregeln. Die Expertenkommission wird dazu konkrete Vorschläge erarbeiten. Parallel investieren wir in Personal und Digitalisierung der Justiz. Denn ein starker Rechtsstaat gehört zu den wichtigsten Zielen der Bundesregierung. Unser Anspruch: Der Rechtsstaat muss für alle Menschen spürbar und verlässlich funktionieren – jeden Tag.“
Die Einsetzung der Kommission geht zurück auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode.
Bei Auswahl der Expertinnen und Experten wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis geachtet. In der Kommission vertreten sind die Landesjustizverwaltungen, die Bundesrechtsanwaltskammer, Verbände der Anwaltschaft und der Strafverteidigerinnen und -strafverteidiger sowie Verbände der Richterschaft und der Juristinnenbund.
Die StPO-Reformkommission wird, aufgeteilt in verschiedene Arbeitsgruppen, zu regelmäßigen Treffen zusammenkommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, im Anschluss an die Arbeit der Kommission einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung vorzulegen, der auf den Arbeitsergebnissen der Kommission aufbaut.
