Expertentagung zum internationalen Adoptions­­­­­wesen.

Ausgabedatum 12.09.2025.

Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) kamen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland sowie der Schweiz am 10. und 11. September 2025 in Bonn zu einer interdisziplinären Tagung zum internationalen Adoptionswesen zusammen. Die Schwerpunkte der Veranstaltung lagen auf den praktischen Erfahrungen mit der 2021 in Kraft getretenen Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz sowie der Herkunftssuche adoptierter Menschen.

Das BfJ als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption bietet regelmäßig ein Forum für den interdisziplinären Erfahrungsaustausch zwischen den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, den zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie den spezialisierten Familiengerichten an. Weiter nahmen an der Tagung Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Auswärtigen Amts teil. Als Gäste waren zudem das Schweizerische Bundesamt für Justiz in Bern und das International Reference Centre des International Social Service (ISS) in Genf eingeladen.

Der Vizepräsident des BfJ, Jan Versteegen, begrüßte die Teilnehmenden und hob die Aktualität und Sensibilität des Themas sowie die Bedeutung des Kindeswohls bei internationalen Adoptionen hervor. Unter Leitung von Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung II „Internationales Zivilrecht“ im BfJ, sowie der Leiterin des Referats II 2 (Auslandsadoption) Dr. Sarah Gerling-Stock stand im Mittelpunkt der Tagung ein interdisziplinärer Austausch über Praxiserfahrungen einschließlich der aktuellen Rechtsprechung zu den neuen Rechtsvorschriften sowie die weltweiten Entwicklungen im internationalen Adoptionswesen.

In mehreren Workshops wurde unter anderem über die verfahrensrechtlichen Fragestellungen im Adoptionswirkungsgesetz – etwa die Sachverhaltsaufklärung und Anhörungsmöglichkeiten bei Aufenthalt des Kindes im Ausland –, Lösungsansätze nach erfolgter unbegleiteter Auslandsadoption, die neuesten Erfahrungen bei internationaler Adoptionsvermittlung sowie über Strategien für den sensiblen Themenkomplex der Herkunftssuche diskutiert.

Zielsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 ist es, den Schutz von Kindern bei Verfahren der internationalen Adoption zu gewährleisten und Verfahren für die Zusammenarbeit zu etablieren. Internationale Adoptionen sollen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden. Der Handel mit Kindern soll verhindert werden. Im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber durch das Adoptionshilfe-Gesetz bewährte Schutzstandards aus dem Übereinkommen auch auf solche Staaten erstreckt, welche nicht Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens sind. Internationale Adoptionen müssen danach zwingend durch eine staatlich anerkannte Vermittlungsstelle begleitet werden. Internationale Adoptionen, die nicht von einer in Deutschland anerkannten Vermittlungsstelle begleitet wurden, sind verboten und können für den deutschen Rechtskreis grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden. Interessierte, die in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, müssen sich an eine zur Auslandsvermittlung berechtigte Fachstelle in Deutschland wenden.

Das Haager Adoptionsübereinkommen ist in Deutschland seit März 2002 in Kraft. Weltweit sind über 100 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Deutsche Zentrale Behörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene ist das BfJ. Es koordiniert die Tätigkeit der verschiedenen Stellen und ist an Verfahren vor den Familiengerichten zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung von Auslandsadoptionen beteiligt. Die Wahrnehmung der Aufgabe der Einzelfallvermittlung eines Kindes aus dem Ausland obliegt den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie den staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft im Rahmen der ihnen erteilten besonderen Zulassung.

Fotoquelle: BfJ

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