Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juli 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2026 den irakischen Staatsangehörigen Abdulhamid A. im Ortenaukreis durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich zunächst als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG), später als Erwachsener, mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) betätigt zu haben.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Abdulhamid A. schloss sich spätestens im April 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis ins Frühjahr 2017 war er bei einer Kampfeinheit der Organisation eingesetzt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
