Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. April 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016 mehrere deutsche Staatsangehörige zwischen 18 und 39 Jahren durch Spezialeinheiten der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem wurden insgesamt mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz waren insgesamt über 200 Beamte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der sächsischen Polizei beteiligt.

Die fünf Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig, spätestens im Juli 2015 die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe Freital“ gegründet und sich in ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StGB).

Drei Beschuldigte sind darüber hinaus des versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB), der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen (§ 308 Abs. 1 StGB) und der Sachbeschädigung in zwei Fällen (§ 303 StGB) dringend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung heute mit.

Es bestehe daneben der dringende Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB), und drei Beschuldigte seien zudem der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dringend verdächtig.

Den insgesamt acht Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens ab Juli 2015 mit weiteren Gleichgesinnten zu der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ zusammengeschlossen zu haben, wobei zwei Beschuldigte die zentralen Führungspositionen übernommen haben sollen. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden zu begehen. Zu diesem Zweck soll sich die Gruppierung eine dreistellige Anzahl von pyrotechnischen Sprengkörpern verschiedenen Typs aus Tschechien beschafft haben. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen seien der rechtsterroristischen Vereinigung bislang drei Sprengstoffanschläge zuzurechnen:

– einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital. Ein Täter soll außen am Küchenfenster der Unterkunft einen pyrotechnischen Sprengkörper angebracht und gezündet haben. Bei der Explosion des Sprengkörpers wurde unter anderem die Fensterscheibe vollständig zerstört. Die Bewohner der Unterkunft blieben von den umherfliegenden Glassplittern der zerborstenen Fensterscheibe nur deshalb unverletzt, weil sich zu dieser Zeit niemand von ihnen in der Küche aufhielt.

– In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2015 griffen vier Beschuldigte nach den bisherigen Ermittlungen gemeinsam mit weiteren Gleichgesinnten das Gebäude des Wohnprojekts „Mangelwirtschaft“ in Dresden an. Sie sollen Steine sowie pyrotechnische Sprengsätze auf das Haus und zumindest teilweise auch gezielt auf erleuchtete Fenster geworfen haben. Einer der Sprengkörper explodierte in der Küche des Hauses. Dort schlug zudem ein Pflasterstein ein.

– In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2015 sollen sechs Beschuldigte einen Anschlag auf eine weitere Asylbewerberunterkunft in Freital verübt haben. Sie sollen pyrotechnische Sprengkörper an drei Fensterscheiben des Gebäudes platziert und entzündet haben. Durch die umherfliegenden Splitter der bei der Explosion der Sprengmittel zu Bruch gegangenen Fensterscheiben erlitt einer der Bewohner mehrere Schnittwunden im Gesicht. Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen kam es nicht, weil sich die übrigen Bewohner noch rechtzeitig im Flur der Unterkunft in Sicherheit bringen konnten.

In welchem Umfang der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ weitere Anschläge zuzurechnen seien, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten, so die Generalbundesanwaltschaft.
Die Festgenommenen werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

GBA/TP

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