Die Bundesanwaltschaft hat heute (5. November 2024) am frühen Morgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie – im Falle von Jörg S. – in Zgorzelec (Polen). Gleichzeitig haben dort richterlich angeordnete Durchsuchungen in rund 20 Objekten begonnen. Diese Maßnahmen dauern an. Sie richten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Zudem werden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen, darunter solche in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich), durchsucht.
Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Karl K. und Jörn S. teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Norman T. als Heranwachsende gehandelt haben sollen (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Jörg S. soll als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB).
In den Haftbefehlen wird den festgenommenen Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten gehören einer spätestens im November 2020 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nennt. Hierbei handelt es sich um eine aus fünfzehn bis zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist. Ihre Mitglieder verbindet eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicht der Vereinigung steht außer Zweifel, dass Deutschland vor dem „Kollaps“ steht und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten „Tag X“ der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten wird. Bei dieser Gelegenheit möchte die Gruppierung mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.
Jedenfalls Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“. Spätestens im August 2022 schlossen sich Kurt H. und Hans-Georg P. an. Im Jahr 2023 folgten Kevin R. und Kevin M. Seit ihrer Gründung bereitete sich die Vereinigung kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor. Dazu absolvierten die Mitglieder – einschließlich aller festgenommenen Beschuldigten – wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden insbesondere der Häuserkampf, der Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt. Überdies beschaffte sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände, so etwa Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten.
Gegen die auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft oder – in einem Fall – Unterstützung in Bezug auf die terroristische Vereinigung.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mit Unterstützung des Landkriminalamts Sachsen geführt. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungen in Deutschland sind über 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen im Einsatz. Die Maßnahmen in Österreich werden von der dortigen Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst umgesetzt, die in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.
Die festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen (5. und 6. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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