Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. Juli 2026) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2026 die irakischen Staatsangehörigen Khaled Al H. und Mahmoud A. in Schleswig-Holstein (Kreis Stormarn) von Beamten des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Khaled Al H. wird zudem ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Khaled Al H.
und Mahmoud A. schlossen sich spätestens Anfang Juni 2014 im Irak der
ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Mahmoud
A. war bei der Schariapolizei tätig. Zudem war er Kommandeur einer Kampfeinheit
des IS. Hierbei nahm er bis Juli 2017 auch an Kampfhandlungen für die
Vereinigung teil. Khaled Al H. beteiligte sich ebenfalls an Gefechten und
besetzte mit weiteren IS-Kämpfern die im Eigentum des irakischen Staates
stehende Erdölraffinerie in Baidschi. Darüber hinaus veröffentlichte er im
Anschluss an seine Einreise in das Bundesgebiet ab Juli 2022 fortlaufend
IS-Propaganda.
Khaled Al H. und Mahmoud A. wurden gestern dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den
Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
