Die Bundesanwaltschaft hat am Samstag (28. März 2026) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Vitalii M. erwirkt. Der Beschuldigte war am vergangenen Freitag (27. März 2026) in Hagen vorläufig festgenommen worden. Er wurde am 28. März 2026 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Vitalii M. sammelte spätestens seit November 2025 im Auftrag eines russischen Geheimdienstes Informationen über einen in Deutschland aufhältigen Mann, der sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges für die ukrainischen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt hatte. Die Ausspähaktion diente vermutlich auch der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson in Deutschland.
Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Polizeipräsidium Hagen beauftragt.
