Seit dem 28. Dezember gibt es in
zahlreichen Geschäften wieder Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände
zu kaufen. Zünden darf man die Feuerwerkskörper aber erst am 31. Dezember und
1. Januar. Im Bereich der Polizeidirektion Görlitz konnten jedoch einige nicht
bis zum Jahreswechsel warten und zündeten bereits Böller oder Raketen. Neben in
Deutschland zugelassenen Artikeln wurden dabei auch nicht zertifizierte
Feuerwerkskörper aus den Nachbarländern verwendet. Dies sorgte nicht nur für
unnötigen Lärm, sondern ist schlichtweg verboten und gefährlich. Auch der
unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Ist der
Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkt entstanden, drohen
Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung.
Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre
Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob
Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der
Bezeichnung »Konformitätsbewertungsverfahren« durchlaufen haben.
Die Polizei weist wiederholt darauf hin, nur Feuerwerkskörper entsprechend den
aktuell gültigen Bestimmungen, die zweifelsfrei geprüft und entsprechend
gekennzeichnet sind (CE-Kennzeichnung) zu verwenden. In Deutschland dürfen Sie
ohne eine Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden. (cf)