Finger weg von ungeprüfter Pyrotechnik.

Seit dem 28. Dezember gibt es in zahlreichen Geschäften wieder Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände zu kaufen. Zünden darf man die Feuerwerkskörper aber erst am 31. Dezember und 1. Januar. Im Bereich der Polizeidirektion Görlitz konnten jedoch einige nicht bis zum Jahreswechsel warten und zündeten bereits Böller oder Raketen. Neben in Deutschland zugelassenen Artikeln wurden dabei auch nicht zertifizierte Feuerwerkskörper aus den Nachbarländern verwendet. Dies sorgte nicht nur für unnötigen Lärm, sondern ist schlichtweg verboten und gefährlich. Auch der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Ist der Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkt entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung.
Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung »Konformitätsbewertungsverfahren« durchlaufen haben.
Die Polizei weist wiederholt darauf hin, nur Feuerwerkskörper entsprechend den aktuell gültigen Bestimmungen, die zweifelsfrei geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind (CE-Kennzeichnung) zu verwenden. In Deutschland dürfen Sie ohne eine Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden. (cf)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*