Früherer Audi-Chef Stadler aus U-Haft entlassen.

Stadler nicht mehr in Stadelheim.

In dem Ermittlungsverfahren gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler wegen des Verdachts des Betrugs   u. a. hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen seit 18.06.2018 vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten zwar weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht, auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbestehe.

Der Senat hielt es jedoch für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dem Beschuldigten wurde ein Kontaktverbot zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht. Zur Durchsetzung des Kontaktverbots hat der Beschuldigte eine Kaution zu hinterlegen.

Stadler ist bzw. wird damit aus der JVA Stadelheim entlassen.

Über die Höhe der Kaution wollte das Gericht keine Angaben machen.

Fotoquelle: By Alexander Migl – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=67267511

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