Gemeinsam sind Autoren und Verlage stärker?

Gemeinsame Rechtewahrnehmung in der VG Wort und anderen Verwertungsgesellschaften absichern?

Berliner Piratenpolitiker Bruno Kramm: „Was für eine Bananenrepublik!“

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen es Verwertungsgesellschaften, die sowohl Rechte von Autoren als auch von Verlagen wahrnehmen, weiterhin ermöglicht werden soll, Verlage an ihren Ausschüttungen zu beteiligen. Die Koalition will diese Regelungen noch in dieser Woche im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts beschließen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:

„Viele Verlage in Deutschland können aufatmen. Sie können auch in Zukunft die ihnen zustehenden Anteile an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort oder der GEMA erhalten. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag dafür, dass die vielfältige Verlagslandschaft in Deutschland erhalten bleibt. Sie prägt den kulturellen Reichtum unseres Landes mit.

Die Union hat seit Monaten darauf gedrängt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung erhalten bleibt. Wir sind überzeugt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung unter dem Strich beiden Seiten nützt – getreu dem Motto: Gemeinsam sind Autoren und Verlage stärker! So können etwa Vergütungsansprüche gegen Hersteller von Kopiergeräten und Speichermedien oder gegen Betreiber von marktmächtigen Internetplattformen besser und effektiver durchgesetzt werden.

Es ist fair und angemessen, wenn beide Seiten an den Einnahmen aus der Verwertung der Werke beteiligt werden. Denn Bücher, Aufsätze oder Kompositionen sind Gemeinschaftsprodukte von Urheber und Verlag. Die Leistung des einen ist ohne den anderen weniger wert.

Auch die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag zum Urheberrecht für die Fortsetzung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung und der Verlegerbeteiligung stark gemacht.“

Dargestellter Hintergrund:
Die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (u.a. Geräte- und Speichermedienvergütung) ist infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr gekippt worden. Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung inzwischen sogar auch die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus der Verwertung von sog. Exklusivrechten, also praktisch aus dem gesamten Lizenzgeschäft, in Frage gestellt.

Skandalös empfindet der Berliner Piratenpolitiker Bruno Kramm, der gegen die GEMA vor dem Kammergericht obsiegt hatte, den Gesetzesentwurf zur Reform des Urheberrechts. Kramm: „Im Eilantrag eines VGG Änderungsantrages ohne Lesung soll im Bundestag die Verlegerbeteiligung festgeschrieben werden und damit unser Urteil gegenüber der GEMA kassiert werden. So versucht die GEMA der Rückzahlung von ca. 2 Mrd Euro an Urheber aus dem Weg zu gehen. ‚Aber man arbeitet natürlich im Sinne der Urheber.‘ Was für eine Bananenrepublik!“

Musiker die nicht bis Inkrafttreten des Gesetzes gegen #GEMA Ansprüche durchsetzten, gucken in die Röhre, so Kramm.

http://www.vginfo.org/…/bundestag-will-europarechtswidrige-…

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*