Gerichtsgutachter Kröber auf Schadenersatz verklagt.

Der Berliner Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber wurde auf Schadensersatz in Höhe von 350.000 Euro beim Landgericht Berlin verklagt.

Geklagt hat der heute 42 Jahre alte Ulvi K., der aufgrund Kröbers Glaubwürdigkeitsgutachten 2004 als Mörder verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Er soll 2001 die seinerzeit 9-jährige Peggy sexuell missbraucht und anschließend getötet haben.

Erst 2014 wurde er wegen „erheblicher Zweifel“ freigesprochen.

Am 7. Januar hat nun die hessische Anwältin Hanna Henning Klage gegen Kröber beim Landgericht Berlin erhoben, die am 8. Januar nebst Anlagen im Umfang von 2 Umzugskartons an das LG Berlin verschickt wurde. Die eigentliche Klage umfasst 164 Seiten.

Nach Hennings Auffassung fehle Kröber für Glaubwürdigkeitsgutachten die Kompetenz, teilte ihre Kanzlei der TP Presseagentur heute mit. Es handele sich daher um ein mit Vorsatz erstelltes falsches Gutachten.

Ein Aktenzeichen liegt der Kanzlei noch nicht vor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber

Fall Gustl Mollath (wikipedia).

Im Fall Gustl Mollath wurde im April 2008 Kröber von der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit einer forensischen Begutachtung beauftragt, nachdem Hans Simmerl, Oberarzt im Bezirksklinikum Mainkofen, in einem Gutachten zur Notwendigkeit einer Betreuung zum Schluss gekommen war, dass bei Mollath eine wahnhafte Störung „nahezu ausgeschlossen“ sei.[12] Mollath hatte sich mit der Untersuchung durch Kröber einverstanden erklärt, stellte jedoch zur Bedingung, vorher seine Krankenakten einsehen zu dürfen und (wie von Kröber als Mindeststandard in seinem Aufsatz Gang und Gesichtspunkte der kriminalprognostischen psychiatrischen Begutachtung[13] beschrieben) rechtzeitig über den Zeitpunkt der Begutachtung informiert zu werden. Als am 4. Juni 2008 unangekündigt Kröber in der forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Straubing, in dem Mollath untergebracht war, erschien, verweigerte Mollath eine Untersuchung. Auch am Folgetag kam kein Gespräch zustande, nachdem Mollath auf Einsicht in die interne Dokumentation der Klinik beharrte.[14][15] Kröber erstellte daraufhin ein Gutachten ohne persönliche Untersuchung des Probanden anhand der Aktenlage: Es könne „eindeutig festgestellt“ werden, dass die insbesondere vom Erstgutachter Klaus Leipziger zusammengetragenen Materialien „vollauf ausreichen, um die Diagnose einer ‚wahnhaften Störung‘ zu rechtfertigen“.[16] Kröber verteidigte seine Begutachtung in einem Interview mit Telepolis im Juli 2013.[17] Am 6. August 2013 ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg Mollaths sofortige Freilassung an;[18] im September 2013 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass bei den Urteilen, die zu Mollaths weiterer Unterbringung geführt hatten, dessen Grundrechte verletzt worden waren.[19] Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate warf Kröber im November 2013 im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum Fall Mollath „Verfälschung der Wahrheit“ sowie „Realitätsverlust“ vor.[20] Auch in seinem 2014 erschienenen Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ beschäftigt sich der Hamburger Strafverteidiger mit dem Gutachten Hans-Ludwig Kröbers. Unter der Überschrift „Die Allzweckwaffe aus der Hauptstadt“ schreibt er:

„Grundsätzlich fällt auf, dass sich die Arbeitsergebnisse des Hans-Ludwig Kröber mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber nicht nur in diesem Falle decken. Die von Wilfried Rasch kritisierte Anpassungsbereitschaft der forensischen Psychiatrie an die politisch jeweils vorherrschende Meinung zeigt sich auch im Kleinen, nämlich in dem sicheren Gespür des beauftragten Psychiaters für die Erwartungen des Auftraggebers.“[21]

 

5 Antworten

  1. Man sollte mal prüfen, von einer Sammelklage Gebrauch zu machen, um diesem Telediagnostiker die Maske der Seriösität vom Gesicht zu reißen.

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