Gesetzentwurf sei ein Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung.

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat zur Einführung einer 3. Geschlechtsoption beschlossen.

180815_GE zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

Noch in diesem Herbst soll das Verfahren zur Reform des Transsexuellengesetzes begonnen werden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärte heute dazu:

„Alle Menschen sollen ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können.

Mit der Einführung der 3. Geschlechtsoption ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Geschlechtsidentität weder männlich noch weiblich ist, vollzogen worden.

Ein weiterer Schritt muss nun folgen: das derzeit geltende Transsexuellengesetz muss aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen sind dabei einfach nicht mehr zeitgemäß.“

Ambitionslos und bevormundend – Der Gesetzentwurf zur Dritten Option ist ein Trauerspiel.

Zum Gesetzentwurf für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag, den das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat, erklärten Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik, und Monika Lazar MdB von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Dieser Gesetzentwurf ist ein Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung, er ist ambitionslos und bevormundend. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zur Einführung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag war eine große Chance. Das Urteil hat den Weg eröffnet, endlich ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg zu bringen, das trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht länger pathologisiert, sondern ihre Würde und Rechte stärkt. Die Bundesregierung aber schreibt die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen fort.

Wieso sollte man bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorlegen? Das muss eine selbstbestimmte Entscheidung werden, die allen offen steht. Wieso gibt es auch weiterhin geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an wehrlosen Säuglingen ohne medizinische Notwendigkeit? Das muss verboten werden. Wieso nutzt die Bundesregierung nicht das Urteil für eine Überwindung des menschenunwürdigen Transsexuellengesetzes? Wir brauchen einfache, selbstbestimmte Verfahren zum Geschlechtseintrag und zur Änderung des Vornamens ohne psychologische Zwangsgutachten.

Die Bundesregierung zeigt mit ihrem Gesetzentwurf, wie wenig Verständnis sie von geschlechtlicher Vielfalt hat. Dabei gibt es seit Jahren eine breite Expertise aus der Verbändelandschaft sowie Gesetzentwürfe wie den des Deutschen Insituts für Menschenrechte. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir Grüne werden im parlamentarischen Verfahren auf deutliche Korrekturen drängen. Wir laden für den 28. September zu einem Fachgespräch in den Bundestag ein, um gemeinsam progressive Ideen zu Geschlecht und Vielfalt zu diskutieren.“

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