Staatsminister Eisenreich: „Die im Raum stehenden Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen sind gravierend. Wenn in einem Rechtsstaat der Vorwurf von Übergriffen und Misshandlungen im Raum steht, erschüttert dies das Vertrauen der Menschen in die rechtsstaatlichen Institutionen. Deswegen habe ich bereits vergangenes Wochenende angekündigt, dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Die Menschenwürde ist unantastbar. Gewalttätige Übergriffe auf Gefangene und die rechtswidrige Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.“
„Wir haben in Bayern über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Die überwältigende Mehrheit leistet täglich vorbildliche Arbeit und ist über jeden Verdacht erhaben. Gerade im Strafvollzug leisten sie unter schwierigsten Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Der im Raum stehende Verdacht gegen die derzeit Beschuldigten schadet der überwältigenden Mehrheit derer, die im Justizvollzug im Einklang mit dem geltenden Recht tätig sind. Auch deshalb muss rückhaltlos aufgeklärt werden“, so Eisenreich.
Nach den Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Augsburg in der JVA Augsburg-Gablingen am vergangenen Donnerstag wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Staatsminister Eisenreich hat eine abteilungsübergreifende Task Force im Justizministerium eingesetzt, die derzeit die interne Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbringt.
- Es wurde ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet.
- Es wurde eine neue stellvertretende Leiterin kommissarisch eingesetzt.
- Die Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen wurde mit heutiger Wirkung vorläufig vom Dienst freigestellt, um die Aufklärung des Sachverhalts zu erleichtern. Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ist derzeit weder Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens noch wird gegen sie ein Disziplinarverfahren geführt. Die Leitung der Anstalt obliegt nun der kommissarischen Stellvertreterin.
- Die Berichtspflichten an das Ministerium wurden verschärft. In der JVA Augsburg-Gablingen ist bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig. Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.
- Das bestehende Tool IT-Vollzug wurde schon diese Woche weiterentwickelt. Es wird nicht mehr nur jede Unterbringung in einem bgH erfasst, sondern nun auch die Dauer. Die Zahlen werden ab sofort monatlich im Ministerium gemonitort, zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen Berichten der Justizvollzugsanstalten.
- Alle eingehenden Beschwerden, die Justizvollzugsanstalten betreffen, werden künftig statistisch genau erfasst, damit ein noch schnellerer Zugriff und ein leichterer Vergleich möglich sind.
Der Minister: „Die Aufklärung der Vorwürfe läuft mit Hochdruck weiter. Eine endgültige Bewertung kann erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erfolgen.“
Hinweis:
Derzeit laufen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Wir bitten um Verständnis, dass sich der Bayerische Staatsminister der Justiz und das Bayerische Staatsministerium der Justiz nicht zu strafrechtlichen Einzelfällen äußern. Dies ist – je nach Verfahrensstand – Aufgabe der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. des jeweiligen Gerichtes. Ich darf Sie insoweit bitten, sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg zu wenden.
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