Grüne mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Bedauern bei Grünen und Linken.

Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die

unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-046.html

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der Eilantrag der grünen Bundestagsfraktion auf Durchführung einer Abstimmung über die Ehe für alle im Deutschen Bundestag abgelehnt wurde, erklärt Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender:

„Ich bedauere, dass das Verfassungsgericht unserem Antrag nicht stattgegeben hat. So kann die Große Koalition die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Ehe für alle weiter aussitzen und eine kleine konservative Minderheit der Union kann die Rechte von Lesben und Schwulen weiterhin beschneiden.

Ich fordere die Große Koalition und insbesondere die Union auf, dennoch den Weg für eine Befassung freizumachen.

Klar ist: am 24. September haben es die Bürgerinnen und Bürger selbst in der Hand. Mit uns Grünen wird es eine Koalition nur mit der Ehe für Alle geben. Denn es ist genug Ehe für alle da.“

Trotz Entscheidung des Verfassungsgerichts kämpfen LINKE weiter für die Ehe für alle

„Es ist sehr bedauerlich, dass auch vom Bundesverfassungsgericht die Blockadehaltung der Großen Koalition nicht unterbunden wird“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare (Aktenzeichen BvQ 29/17) abzulehnen. „2013 hat DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf eingereicht, 2015 zogen die Grünen und 2016 schließlich auch der Bundesrat nach. Seit Jahren missachtet die Große Koalition sowohl die queere Community als auch parlamentarische Erfordernisse. Dass die Behandlung im Rechtsausschuss überhaupt erzwungen werden muss, ist beschämend genug. Über 28 Mal wurde die Beratung und Behandlung im Rechtsausschuss von den Koalitionsfraktionen verweigert und damit die Abstimmung im Bundestag – das ist skandalös.“

Harald Petzold weiter:

„Wenn Mehrheiten auf solche Weise missbraucht werden, dann ist das mehr als eine Farce. Es ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die nichts anderes wollen, als mit ihren Liebsten Bindungen einzugehen wie alle anderen auch, mit gleichen Rechten und Pflichten. DIE LINKE wird trotz dieser bedauerlichen Entscheidung nicht aufgeben und weiter für die Öffnung der Ehe für alle kämpfen. 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befürworten sie. In über 20 Ländern wird sie wie selbstverständlich praktiziert.“

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