Haushalt/Gesetzentwurf.
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen eigenen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)“ (20/15098) vorgelegt. Mit den Änderungen im Grundgesetz will die Fraktion eine „limitierte Bereichsausnahme für Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Rahmen der Schuldenregel“ schaffen. Geplant ist, dass Ausgaben dieser Art, die über dem Betrag von 1,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen, von den im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen sind.
Mit dem Entwurf grenzen sich die Grünen von einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU (20/15096) ab, der in dieser Woche beraten werden soll. Auch dieser Entwurf sieht eine limitierte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben vor, setzt die Grenze aber bereits bei einem Prozent des BIP an. Zudem sei der Begriff der Verteidigungsausgaben „viel zu eng“ gefasst, kritisieren die Grünen in ihrem Entwurf. So könnten „die drängenden Fragen im Bereich Gesamtverteidigung und sicherheitspolitischer Aufgaben“ nicht gelöst werden, heißt es weiter.
Die FDP-Fraktion schlägt in einem weiteren Gesetzentwurf (20/15099) vor, das Sondervermögen Bundeswehr aufzustocken. Die Mittel sollen demnach aber nur genutzt werden dürfen, wenn aus dem Kernhaushalt das Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben erfüllt wird.
Die hib-Meldung zum Entwurf von SPD und CDU/CSU: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1056718