Die Bundesanwaltschaft hat gestern (6. Oktober 2026) zur Eröffnung eines Haftbefehls vom 17. August 2026 den eritreischen Staatsangehörigen Menkm W. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird ihm auch Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen.
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Im August 2022 wurde die Vereinigung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ gegründet. Dabei handelte es sich um eine international vernetzte selbstständige Gruppierung, deren erklärtes Ziel es war, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Sie verfolgte ihr Anliegen auch durch Gewaltaktionen gegen hiesige Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung. Dabei erachteten die Mitglieder der Vereinigung Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und Repräsentanten der Staatsgewalt – beispielsweise Polizeikräfte, die zum Schutz der Veranstaltungen eingesetzt wurden – als legitimes Mittel. Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart griffen zahlreiche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ die Teilnehmer und die eingesetzten Polizeikräfte an. Die Ausschreitungen wurden von Führungskräften der Brigade koordiniert, die auch zum Einsatz potentiell tödlicher Gewalt aufriefen. Entsprechend dieser Vorgaben setzten die Angreifer Wurf- und Schlaggegenstände auch gezielt gegen den Kopfbereich der Geschädigten ein. Bei den Vorgängen wurden zahlreiche Polizeibeamte und einige Veranstaltungsteilnehmer zum Teil erheblich verletzt. Im Sommer 2024 verkündete die „Brigade N’Hamedu Deutschland“, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen außerhalb Eritreas abzusehen.
Menkm W. gründete mit zwei weiteren Personen im August 2022 die „Brigade N’Hamedu Deutschland“. Er trat als Sprecher für die Vereinigung auf und war an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt. An den Ausschreitungen am 20. August 2022 in Gießen wirkte er aktiv vor Ort mit. Bis zu seiner Festnahme in anderer Sache im Januar 2023 nahm er innerhalb der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ eine führende Rolle ein. Derzeit befindet er sich in Strafhaft.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat den Haftbefehl in Vollzug gesetzt und Überhaft notiert.
Zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ waren am 15. September 2026 festgenommen worden und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 58 vom 15. September 2026 und Nr. 59 vom 16. September 2026).
