Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 14.10.2026.
Gegen den
Rechtsanwalt aus Wildeshausen, der bereits verurteilt wurde und gegen den
kürzlich mehrere Anklagen zum Landgericht
Oldenburg erhoben wurden, hat das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Grundlage des Haftbefehls ist ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den
Rechtsanwalt. Dem Beschuldigten wird u.a. gewerbsmäßiger Betrug und
gewerbsmäßige Untreue mit einer Schadenshöhe von über einer Million Euro
vorgeworfen. Er soll mit gefälschten Geldempfangsvollmachten Zahlungen an sich
erreicht haben, um das Geld für persönliche Zwecke zu verwenden.
Das Gesetz sieht je Tat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Es besteht vor diesem Hintergrund in der Zusammenschau mit weiteren Umständen der Haftgrund der Fluchtgefahr.
Der Rechtsanwalt wurde am 13.10.2026 festgenommen und heute der zuständigen Haftrichterin vorgeführt. Diese hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.
