Haftbefehl gegen Rechtsanwalt aus Wildeshausen.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 14.10.2026.

Gegen den Rechtsanwalt aus Wildeshausen, der bereits verurteilt wurde und gegen den kürzlich mehrere Anklagen zum Landgericht Oldenburg erhoben wurden, hat das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Grundlage des Haftbefehls ist ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt. Dem Beschuldigten wird u.a. gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Untreue mit einer Schadenshöhe von über einer Million Euro vorgeworfen. Er soll mit gefälschten Geldempfangsvollmachten Zahlungen an sich erreicht haben, um das Geld für persönliche Zwecke zu verwenden.

Das Gesetz sieht je Tat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Es besteht vor diesem Hintergrund in der Zusammenschau mit weiteren Umständen der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Der Rechtsanwalt wurde am 13.10.2026 festgenommen und heute der zuständigen Haftrichterin vorgeführt. Diese hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.

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