10. Dezember 2024 Pressemitteilung.
Die in Hamburg flächendeckend geltende Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in der Regel auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieses Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Damit die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene zeitnah beschlossen wird, bringt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse in den Bundesrat am 20. Dezember ein. Der Senat hat heute die entsprechende Drucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beschlossen.
