Die Europäische Kommission hat dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU-Mercosur (EMPA) und des modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko (MGA) vorgelegt. Diese wegweisenden Abkommen sind ein entscheidender Bestandteil der EU-Strategie, ihren Handel zu diversifizieren und die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu gleichgesinnten Partnern auf der ganzen Welt zu stärken.
Meilensteine für unsere wirtschaftliche Zukunft
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Unsere Abkommen mit dem Mercosur und Mexiko sind wichtige Meilensteine für die wirtschaftliche Zukunft der EU. Wir werden unseren Handel weiter diversifizieren, neue Partnerschaften fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Sobald diese Abkommen abgeschlossen sind, werden die EU-Unternehmen und der Agrar- und Lebensmittelsektor unmittelbar von niedrigeren Zöllen und geringeren Kosten profitieren und so zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die EU ist bereits jetzt der größte Handelsblock der Welt, und diese Abkommen werden diese Position festigen.“
Handelskommissar Maroš Šefčovič bezeichnete die beiden Abkommen als strategische Eckpfeiler des umfangreichen Netzes von Freihandelsabkommen der EU. „Sie werden den Zugang zu neuen Märkten eröffnen, die globale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen stärken und einen entscheidenden First-Mover-Vorteil in der dynamischen Region Lateinamerika verschaffen.“
Wirtschaftliche Vorteile, Bindung an strategisch wichtige Partner
Die beiden Partnerschaften werden Exportmöglichkeiten in Milliardenhöhe für EU-Unternehmen jeder Größe schaffen, sie tragen zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei, sichern Hunderttausende europäische Arbeitsplätze und fördern die Interessen und Werte der EU. Sie werden die Wertschöpfungsketten stärken und der EU helfen, ihr Angebot an zuverlässigen Quellen für kritische Inputs und Rohstoffe zu erweitern. In einer Zeit wachsender geopolitischer Instabilität binden uns diese Abkommen näher an strategisch wichtige Partner.
Details zum Mercosur-Abkommen
Das Abkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen) wird die weltweit größte Freihandelszone mit einem Markt von über 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern schaffen. EU-Unternehmen werden einen First-Mover-Vorteil genießen und von niedrigeren Zöllen in einer Region profitieren, in der die meisten anderen Länder mit hohen Zöllen und anderen Handelshemmnissen konfrontiert sind.
- Schätzungen zufolge kann das
Abkommen die jährlichen Ausfuhren der EU in den Mercosur um bis zu 39
Prozent (49 Milliarden Euro) steigern und mehr als 440.000
Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen. Dadurch werden die oft
prohibitiv hohen Mercosur-Zölle für EU-Ausfuhren gesenkt, auch für
wichtige Industrieprodukte wie Autos (derzeit 35 Prozent), Maschinen
(14-20 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 14 Prozent).
- Das Abkommen wird es
EU-Unternehmen erleichtern, in wichtige Lieferketten zu
investieren, auch in kritische Rohstoffe und verwandte Waren, die alle ein
hohes Maß an Umwelt- und Arbeitsschutz bieten. Das kann eine entscheidende
Rolle bei der Förderung des ökologischen und digitalen wirtschaftlichen
Wandels in beiden Regionen spielen und gleichzeitig vorhersehbare und
stabile Lieferketten gewährleisten.
- Es wird erwartet, dass die
Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU in den Mercosur um fast 50
Prozent zunehmen werden, da durch das Abkommen die hohen Zölle auf
wichtige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU gesenkt werden,
insbesondere auf Wein und Spirituosen (bis zu 35 Prozent), Schokolade (20
Prozent) und Olivenöl (10 Prozent). Es wird auch den unlauteren Wettbewerb
durch Mercosur-Erzeugnisse beenden, die authentische EU-Erzeugnisse
imitieren, indem sie 344 geografische Angaben der EU schützt.
- Das Abkommen bietet umfassenden
Schutz für alle Sensitivitäten im EU-Agrarsektor. Erstens
werden die präferenziellen Agrar- und Lebensmitteleinfuhren aus dem
Mercosur auf einen Bruchteil der EU-Erzeugung begrenzt (z. B. 1,5 Prozent
für Rindfleisch und 1,3 Prozent für Geflügel). Zweitens werden robuste
Schutzvorkehrungen zum Schutz empfindlicher europäischer Produkte vor
einem schädlichen Anstieg der Einfuhren aus dem Mercosur festgelegt. In
diesem Sinne schlägt die Kommission vor, das Abkommen durch einen
Rechtsakt zu ergänzen, mit dem das Kapitel über bilaterale Schutzmaßnahmen
des EMPA operationalisiert wird. Dieser Rechtsakt, der vom Europäischen
Parlament und vom Rat angenommen werden muss, zielt insbesondere darauf
ab, die wichtigsten und sensibelsten Agrarsektoren der EU zu schützen und
die Bedenken der europäischen Landwirte anzuerkennen. Die Kommission wird
das Problem mit den Mercosur-Ländern angehen, um eine reibungslose Umsetzung
des Abkommens zu gewährleisten.
- EMPA ändert nichts an den Einfuhrbestimmungen
der EU im Bereich Gesundheit und Pflanzenschutz (SPS). Unsere
Standards für Lebensmittelhygiene und -sicherheit gelten weiterhin für
alle Produkte auf dem EU-Markt – unabhängig davon, ob sie hier hergestellt
oder importiert wurden.
- Schließlich sieht der Vorschlag für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 einen zweckgebundenen Haushalt von mindestens 300 Mliliarden Euro für Einkommensbeihilfen vor, um sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte in der EU weiterhin ein hohes und stabiles Einkommen erzielen. Die Kommission führt außerdem das neue Sicherheitsnetz „Unity Safety Net“ für Krisenmaßnahmen mit einer Gesamtkapazität von 6,3 Milliarden Euro ein, wodurch sich die derzeitige Agrarreserve effektiv verdoppelt.
Details zum Mexiko-Abkommen
Mexiko ist einer der am längsten bestehenden Handelspartner der EU (ursprüngliches Abkommen aus dem Jahr 2000) und der zweitgrößte Handelspartner in der EU. Die EU exportiert jedes Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von über 70 Milliarden Euro nach Mexiko und unterstützt damit über 630.000 Arbeitsplätze in der EU. Das neue Abkommen wird das Wirtschaftswachstum weiter unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit auf beiden Seiten stärken.
- Mexiko ist ein
Netto-Lebensmittelimportland, daher wird das Abkommen den Agrarexporteuren
der EU stark zugutekommen. Mit dem modernisierten Abkommen zwischen der EU
und Mexiko fallen Zölle auf Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU
nach Mexiko weg, das betrifft etwa Käse, Geflügel, Schweinefleisch,
Nudeln, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein. Auf bestimmte
Ausfuhren werden derzeit bis zu 100 Prozent fällig. Die Abschaffung dieser
Zölle, wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Agrarerzeugnisse in Mexiko
deutlich erhöhen.
- Darüber hinaus werden Agrar-
und Lebensmittelexporteure aufgrund einfacherer Verfahren ihre
Produkte schneller und billiger auf dem mexikanischen Markt verkaufen
können. Das Abkommen erweitert auch den Schutz vor Nachahmung auf 568
traditionelle europäische Lebensmittel- und Getränkeprodukte (geografische
Angaben).
- Das modernisierte Abkommen wird entscheidenden Zugang zu kritischen Rohstoffen bieten und damit strategischen Industrien in Europa zugutekommen. Mexiko ist ein führender Anbieter von Fluorspat (verwendet in einer Vielzahl von chemischen, stahlerzeugenden und keramischen Prozessen), Wismut (verwendet für Pharmazeutika und Kosmetika) und Antimon (zum Beispiel für Flammschutzmittel, Blei-Säure-Batterien, Glas und Keramik).
Nächste Schritte
EMPA und MGA bedürfen einer gesonderten Billigung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, bevor sie jeweils in Kraft treten können. Die Vorschläge der Kommission für den Abschluss und die Unterzeichnung umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen:
1. das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko (MGA), vorbehaltlich der gesonderten Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten; und
2. zwei Interims-Handelsabkommen (iTA), eines für den Mercosur und eines für Mexiko, die nur die Teile des EMPA und des MGA abdecken, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen und im Rahmen des Ratifizierungsprozesses nur der EU – d. h. unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU – angenommen werden sollen.
Die iTAs erlöschen, wenn EMPA und MGA in Kraft treten.
