Hanseatisches Oberlandesgericht: Anklage wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines zur Hauptverhandlung zugelassen.

Der zuständige Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom gestrigen Tage die Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az. 3 St 2 /26). Der Staatsschutzsenat ist nach vorläufiger Tatbewertung zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch Angriff gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens als Mittäter hinreichend verdächtig erscheint.

Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Pressestelle des Generalbundesanwaltes vom 2. Juli 2026 Bezug genommen.

Es wurden bislang insgesamt 16 Hauptverhandlungstermine ab dem 14. Oktober bis zum 17. Dezember 2026 bestimmt..

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