Haushalt 2024 Schleswig-Holstein: Ministerpräsident Günther und Finanzministerin Schneider zum Urteil des Landesverfassungsgerichts.

KIEL. Zum heute (15. April) erfolgten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 erklären Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Silke Schneider:

„Es ist gut, dass das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts in grundlegenden Fragen Klarheit geschaffen hat. Daraus werden wir ab sofort Folgerungen ziehen“, sagte der Ministerpräsident.

„Erstmals hat das Landesverfassungsgericht heute wichtige Fragen zum Haushaltsverfassungsrecht des Landes Schleswig-Holstein geklärt. In vielen Punkten hat es dabei Neuland betreten, wie bei der Entscheidung, inwieweit die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2023 auf das Landesverfassungsrecht zu übertragen sind. Die nun für Schleswig-Holstein formulierten Anforderungen an Notkredite sind noch strenger als die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht dem Bund gegenüber gemacht hat“, so Günther. So lägen mit der Corona-Pandemie, dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der Ostseesturmflut drei Notsituationen beziehungsweise Naturkatastrophen vor, die grundsätzlich geeignet seien, einen Notkredit zu begründen. Die Anforderungen an die Begründung, wie die erheblichen Beeinträchtigungen der Finanzlage des Landes und die Maßnahmen mit den jeweiligen Krisen zusammenhingen, seien aber sehr hoch – und dem Landtag und der Landesregierung in dieser Form zuvor nicht bekannt gewesen.

Finanzministerin Silke Schneider betonte: „Unmittelbar praktische Auswirkungen für das Jahr 2024 wird die Entscheidung nicht haben. Das Haushaltsjahr 2024 ist bereits abgeschlossen. Welche Folgerungen das Urteil für den Haushalt 2025 hat, werden wir sorgfältig prüfen. Klar ist schon heute, dass es neue Rahmenbedingungen durch die aktuelle Grundgesetzänderung gibt. Aktuell gehen wir davon aus, dass der Notkredit 2025 daher nicht mehr erforderlich ist. Einen Vorschlag für einen neuen Tilgungsbeschluss werden wir zeitnah auf den Weg bringen. Einen entsprechenden Nachtragshaushalt werden wir voraussichtlich im Herbst vorlegen, wenn das notwendige Bundesgesetz beschlossen ist.“

Fotoquelle: TP Presseagentur

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