Bayerns Justizminister Eisenreich: „Opferschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert“.
Sonntag (22. März) ist bundesweiter Tag der Kriminalitätsopfer. Der Weiße Ring macht seit 1991 an diesem Tag auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mit dem Urteil und der Strafe für den Täter hört das Leiden der Opfer und ihrer Angehörigen nicht auf. Der Opferschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert und liegt mir auch persönlich am Herzen. Neben dem Staat stehen auch viele Einrichtungen und Vereine freier Träger, wie zum Beispiel der Weiße Ring, Kriminalitätsopfern zur Seite und helfen ihnen, ihre Rechte zu wahren. Dafür gebührt den vielen oftmals ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unser Dank.“
Opfern von Gewalt und Kriminalität stehen zunächst gesetzliche Leistungen zu – bspw. nach dem SGB XIV durch Träger der Sozialversicherung oder durch Krankenkassen – sowie Unterstützungsangebote anderer Opferhilfeeinrichtungen und Leistungen Dritter (Versicherungen).
Soweit vom Täter kein (zeitnaher) Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können, können die Opfer Hilfe bei der Stiftung Opferhilfe Bayern finden. Seit fast 14 Jahren engagiert sich die von der Staatsregierung errichtete Stiftung Opferhilfe Bayern (nähere Informationen hier) für die Entschädigung von Kriminalitätsopfern. Ziel der Stiftung ist schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe.
Eisenreich: „Die Stiftung ist ein Signal, dass wir die Opfer in schwierigen Situationen nicht allein lassen und trägt dazu bei, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Seit 2012 bis Sommer 2025 hat sie mehr als 900 Betroffene mit einer Gesamtsumme von mehr als 4,5 Millionen Euro entschädigt.“ Daneben stellt das bayerische Staatsministerium der Justiz allen Bürgerinnen und Bürgern auf der Homepage auf einen Blick zahlreiche Informationen zum Opferschutz in Bayern zur Verfügung (hier abrufbar), die Opfern helfen sollen, mit ihrer Situation umzugehen. Dazu gehören insbesondere Informationen zu den Rechten Geschädigter im Strafverfahren und zur psychosozialen Prozessbegleitung.
Die bayerische Justiz setzt zudem auf Präventionsprojekte wie beispielsweise die erfolgreiche Schülerkampagne „Mach Dein Handy nicht zur Waffe“ oder das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Schutz der Menschen vor den neuen Gefahren im digitalen Zeitalter ist dabei ein besonderes Anliegen von Justizminister Eisenreich. Bayern hat dazu Reformvorschläge vorgelegt – z. B. zum Schutz vor Deepfakes, Identitätsmissbrauch oder von älteren Menschen vor Internetbetrügern.
