Horst Seehofer/Julia Klöckner: „Wir ändern das Baugesetzbuch, damit mehr Tierwohl möglich ist“.

Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich sei. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssten viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem stehe aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.

Julia Klöckner: „Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Wir wissen, dass sie dazu bereit sind. Wer investiert und Geld in die Hand nimmt, den wollen wir zudem unterstützen. Dazu gehört auch, dass wir die Umbauten finanziell fördern – die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.“

Horst Seehofer: „Ein Teil der bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich kann aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden. Dies führt dazu, dass Verbesserungen dieser Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden. Daher wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah einen Gesetz­entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tier­haltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Dies entspricht einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.“

Fotoquellen/Collage: TP Presseagentur Berlin

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