„Hubertus“-Jagd!

Es ist bekannt, dass wegen rechten Straftaten Verurteilte schon erfolgreich dagegen geklagt haben, dass ihr Name mit mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Delikten in Verbindung gebracht wird. Sie klagen ein, dass ihre Namen im Internet nicht mehr genannt werden dürfen. Es gibt ein Recht auf Vergessen auch dann, wenn sie vor einigen Jahren als Straftäter berechtigt Thema der Zeitgeschichte waren. Andrej Holm wurde nie einer Straftat überführt oder auch nur beschuldigt. Warum sollte für ihn kein Recht auf Vergessen gelten?

Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Keinen-Datenschutz-fuer-Stasi-Mitarbeiter-3609569.html

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