Berlin: (hib/AW). Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit einem eigenen Video-on-Demand-Dienst in Deutschland sollen zukünftig einen Teil ihres Umsatzes in europäische und deutsche Produktionen investieren müssen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (21/7820) vor.
Ziel des Gesetzes ist es, die europäische und deutsche Film- und Medienwirtschaft zu stärken.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle in- und ausländischen Anbieter audiovisueller Medien acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes investieren müssen. Von diesen Investitionen müssen mindestens 60 Prozent für die Produktion europäischer audiovisueller Werke und mindestens 80 Prozent für Produktionen in deutscher Originalsprache aufgewendet werden. Mindestens 70 Prozent der Investitionen müssen auf die Werke unabhängiger Filmproduzenten entfallen.
Neben der Produktion von audiovisuellen Werken zählt zu den Investitionen auch der Erwerb von Nutzungsrechten an bereits bestehenden Werken, die Finanzierung von Drehbuch- und Projektentwicklungsarbeiten, die Bearbeitung von Produktionen für hör- und sehbehinderte Menschen sowie die Synchronisation und Untertitelung, Projekte in der Nachwuchsförderung in der Film- und Medienwirtschaft, Werbung und die Teilnahme an Filmfestivals in der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Bei freiwilligen höheren Investitionen in Höhe von mindestens zwölf Prozent des jährlichen Nettoumsatzes soll von bestimmten Detailregelungen des Gesetzes abgewichen werden können.
Berechnet und überwacht werden soll die Investitionsverpflichtung durch die Filmförderungsanstalt. Diese soll bei Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtung eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 75 Prozent erheben können.
