Der Deutsch-Iraner und Regimekritiker Jamshid Sharmahd wurde am 28. Juli 2020 vom iranischen Geheimdienst aus Dubai über den Oman in den Iran entführt. Drei Jahre lang saß er an einem geheimen Ort in Einzelhaft, ohne ordentliches Verfahren, wo er schwer körperlich misshandelt wurde. Nach einem Scheinprozess wurde im Januar 2023 das Todesurteil gegen ihn ausgesprochen. Heute wurde es vollstreckt.
„Die heutige Hinrichtung Jamshid Sharmahds ist erschütternd und zeigt erneut wie unbarmherzig das iranische Regime mit Opposition, Meinungsfreiheit und Menschenrechten umgeht. Sie ist ein weiteres Zeichen der Schwäche der Staatsführung, die keine Gerechtigkeit zulässt, denn ein ordentliches Gerichtsverfahren mit einer unabhängigen Verteidigung wurde Jamshid Sharmahd verweigert,“ sagt Wolfgang Kaleck, ECCHR-Generalsekretär.
Im Juni 2023 hatte Jamshid Sharmahds Tochter Gazelle Sharmahd mit Unterstützung des ECCHR Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) gegen acht hochrangige Mitglieder der Justiz und des Geheimdienstes in Iran, unter ihnen Abdolghassem Salavati und Mahmoud Alavi, in Karlsruhe eingereicht. „Wir werden die rechtlichen Schritte mit aller Kraft fortführen. Die unrechtmäßige Entführung Sharmahds, seine anschließende Folter in der Haft, der unfaire Schauprozess und die heutige Hinrichtung, stehen exemplarisch für die ungezählten Verbrechen des iranischen Regimes. Die Strafanzeige soll über den Fall Sharmahd hinaus ein Strukturverfahren und weitere Ermittlungen des GBA zum Iran anstoßen. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es der Bundesanwaltschaft, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ermittlungen gegen staatliche Unrechts- und Repressionsstrukturen einzuleiten,“ so Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR).
Fotoquelle: By Tasnim News Agency, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=119609550
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