Juncker: „Habe nicht die Absicht, Länder in den Euro zu zwingen, die nicht in den Euro wollen oder können“.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat seinen Vorschlag zur Ausweitung der Eurozone verteidigt. Alle EU-Staaten sollten – so wie es in den Verträgen vorgesehen ist – die Möglichkeit haben, den Euro einzuführen, doch niemand werde gezwungen, das zu tun, sagte Juncker am Donnerstag in einem Youtube-Interview. Es gebe strenge Beitrittskriterien, die weiterhin gelten. Die Kommission hat heute (Freitag) die jüngsten Zahlen und Fakten über die Konvergenzkriterien und den aktuellen Stand in den Nicht-Euro-Staaten veröffentlicht.

Präsident Junckers Aussage in der Rede zur Lage der Union sei „eigentlich die Wiederaufnahme eines Gespräches, das wir unter Europäern seit vielen Jahren haben. In den europäischen Verträgen steht, dass – mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs, die den Euro nicht haben möchten – alle Staaten die Möglichkeit haben sollten, dem Eurowährungsraum beizutreten. Ich wundere mich über vieles, was auch in der Presse, auch der deutschen Presse, geschrieben wurde. Was ich gesagt habe war, dass denjenigen Ländern, die den Euro noch nicht haben und die ihn haben möchten, die Möglichkeit dazu gegeben werden muss ihn einzuführen. Und wir sollten ihnen dabei helfen durch technische Hilfsmittel, und manchmal auch durch finanzielle Hilfen“, sagte  Juncker.

„Ich habe überhaupt nicht die Absicht, jetzt Länder in den Euro zu zwingen, wenn sie dies nicht wollen oder können. Also viele Überschriften in der überregionalen deutschen Presse sind etwas zu aufgeregt“, so Präsident Juncker weiter.

EU-Staaten können den Euro nur einführen, wenn sie die Beitrittsbedingungen erfüllen. „Man ist da eingebunden in eine europäische Disziplin. Und manchen Ländern ist es erkennbar noch zu heiß in der Euro-Küche.“

Präsident Juncker hatte am Mittwoch in seiner Rede zur Lage der Union gesagt: „Wenn wir wollen, dass der Euro unseren Kontinent mehr eint als spaltet, dann sollte er mehr sein als die Währung einer ausgewählten Ländergruppe. Der Euro ist dazu bestimmt, die einheitliche Währung der Europäischen Union als Ganzes zu sein.“

„Alle außer zwei Mitgliedstaaten sind verpflichtet und berechtigt, dem Euroraum beizutreten, sobald sie alle Bedingungen erfüllen. Doch die Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten möchten, müssen dies auch tun können. Deshalb schlage ich die Schaffung eines Euro-Beitrittsinstrumentes vor, das ihnen technische, manchmal auch finanzielle Heranführungshilfen bietet.“

Was sind die Konvergenzkriterien ?

Die Konvergenzkriterien, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten 1991 in Maastricht als Teil der Vorbereitungen auf die Einführung des Euro geeinigt haben, wurden definiert als Set von fünf wirtschaftlichen und rechtlichen Indikatoren. Diese sollen die Konvergenz zwischen den interessierten Nicht-Euro-Ländern und den Mitgliedern des Euroraums sicherstellen. Die Kriterien beinhalten Preisstabilität, solide und nachhaltige öffentliche Haushalte, langfristige Zinssätze sowie Wechselkursstabilität. Wechselkursstabilität wird belegt, wenn die Mitgliedstaaten ohne schwere Spannungen für eine Dauer von mindestens zwei Jahren am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Diese rechtlichen Bedingungen müssten von EU-Ländern erfüllt werden, um dem Euro beitreten. Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht, oder aber auf besonderen Wunsch eines Mitgliedstaates, um dessen Beitrittsreife zum Euro feststellen zu lassen. Der nächste planmäßige Bericht erscheint im Frühling 2018. Alle Mitgliedstaaten, Euro- wie Nicht-Euroländer, nehmen am Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik teil, welches auch ein Instrument ist, um reale wirtschaftliche Konvergenz zu erzielen.

Welche EU-Länder benutzen den Euro nicht als ihre Währung?

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich sind nicht Teil des Euroraumes. Für zwei Länder, das Vereinigte Königreich und Dänemark, gelten Ausnahmen (basierend auf den Protokollen 15 und 16 der EU-Verträge).

Die jüngsten Indikatoren für nominale Konvergenz, basierend auf den letzten vorliegenden Zahlen, finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Faktenblatt: Konvergenzkriterien für den Eurobeitritt – Aktueller Stand für Nicht-Euro-Mitgliedstaaten

Faktenblatt: Vertrag über die Europäische Union. Artikel über die Einführung des Euro

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