Justizminister Ludwig zieht positive Bilanz nach Justizministerkonferenz

Ludwig zieht positive Bilanz nach Justizministerkonferenz

Justizminister zeigt sich zufrieden mit Ergebnissen der Tagung in Nauen: „Brandenburger Interessen haben starke Berücksichtigung gefunden.“

Nach der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben Brandenburgs Minister Stefan Ludwig und seine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern eine positive Bilanz gezogen. Ludwig lobte die konstruktive Zusammenarbeit und zeigte sich zufrieden mit den verhandelten Ergebnissen: „Wir haben die politische Diskussion um die Ersatzfreiheitsstrafe angestoßen. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hat Brandenburg die Weichen gestellt, um künftig die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Dazu wird es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen geben. Ich bin zuversichtlich, dass aufgrund der Ergebnisse in Zukunft deutlich weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft sein werden. Damit würden wir nicht nur den Landeshaushalt entlasten, sondern auch dem Resozialisierungsgedanken noch stärker Rechnung tragen.“

Auch beim besseren Schutz von Whistleblowern seien die Brandenburger Vorschläge auf offene Ohren gestoßen: „Whistleblower leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und Zivilcourage wichtige Dienste. Deswegen freue ich mich über die Entscheidung der Länder hier für besseren Schutz im Rahmen eines Gesetzes sorgen zu wollen. Das ist ein starkes ‎Signal und ich hoffe, dass dazu bald ein Entwurf seitens des Bundes vorliegen wird“, sagte Ludwig.

Beim Vorhaben Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, habe man gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern die anderen Bundesländer davon überzeugen können, dass eine Regelung überfällig sei. Die Vertreterinnen und Vertreter aus den Finanz- und Arbeits- und Sozialressorts seien nach dem Beschluss der Konferenz nun aufgefordert, konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Auch wenn es unterschiedliche Modelle gebe, teilten die Länder die Haltung Brandenburgs, dass es sinnvoll sei, darüber nachzudenken, Beschäftigungszeiten während der Haft anzurechnen, so Ludwig.

Einen Erfolg habe man auch bei der Frage der Entschädigung der Opfer des § 175 erzielt. Ludwig sagte: „Mehr als 50 000 Männer wurden durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt. Mit unserem Beschluss, der von einer breiten Mehrheit in Bund und Ländern unterstützt wird, machen wir deutlich, dass wir diese Ungerechtigkeit nicht länger hinnehmen und den Opfern der Homosexuellenverfolgung die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde ermöglichen wollen.“ Alle seine Kolleginnen und Kollegen hätten die konstruktive Atmosphäre und den professionellen Rahmen gelobt. Ludwig sagte: „Neben den vielen positiven Rückmeldungen zur Organisation haben wir auch zahlreiche Komplimente für die schöne Umgebung und das nette Ambiente der Tagung erhalten. Es freut uns natürlich, dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern die Mark von ihrer schönsten Seite zeigen und Werbung für das Land Brandenburg machen konnten.“

Pressemitteilung Justizministerium Brandenburg vom 3. Juni 2016

Foto: TP Berlin

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