Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 ist laut des BMG eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich stiegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken. Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln. Der Einsatz von Cannabis aus medizinischen Gründen muss regelhaft in einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient abgeklärt werden. Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten. Für Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen auf Medizinalcannabis angewiesen sind, ist die Versorgung weiterhin sichergestellt.“

Das Gesetz im Detail:

Fragen und Antworten zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/FAQ-MedCanG

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