Mit einer Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis Vertreterinnen und Vertreter Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates auf, einen Verbotsantrag gegen die „AfD“ beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
„Anfang des Jahres haben wir uns zusammengefunden, weil uns klar wurde: Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Die Enthüllung der Correctiv-Recherche haben uns sowie Millionen andere Menschen mobilisiert und uns dazu bewogen, diese Kampagne zu starten“, sagt Julia Dück von der Kampagne „AfD“-Verbot Jetzt!, „denn Gründe für ein Verbot der AfD gibt es genug: Die AfD ist eine konkrete Gefahr für das Leben unzähliger Menschen in diesem Land. Sie propagiert rassistische Diskriminierung und greift damit die Menschenwürde an.“
Als erstes Ziel soll eine parlamentarische Mehrheit von Abgeordneten im Bundestag erreicht werden, die einem Verbotsantrag zustimmt. Das Bündnis plane die Ansprache aller Abgeordneten der demokratischen Parteien und will diese zu einer öffentlichen Positionierung auffordern. Die Auseinandersetzung um eine demokratische und vielfältige Gesellschaft wird neben einem Verbotsverfahren auch in den Herzen und Köpfen der Menschen in diesem Land entschieden. Deshalb unterstützt die Kampagne „‘AfD‘-Verbot Jetzt!“ etwa auch die Proteste gegen den Bundesparteitag der „AfD“ in Essen sowie Proteste, vor und nach den Landtagswahlen im Herbst. Das Bündnis sieht das „AfD“-Verbot nicht nur als juristische Auseinandersetzung, sondern auch als eine zivilgesellschaftliche.
Auch andere gesellschaftliche Stimmen positionieren sich auf der Pressekonferenz zum Kampagnenstart klar für ein Verbot der „AfD“:
Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftungsdirektor Gedenkstätte Buchenwald:
„In einem demokratischen Rechtsstaat darf ein Parteiverbot nur die ultima ratio sein. Das ist nicht zuletzt auch eine Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus. Eine andere Lehre daraus lautet, dass man verfassungsfeindlichen Parteien die Möglichkeit nehmen muss, die Demokratie zu missbrauchen, um sie abzuschaffen. Deshalb sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, ein Verbot der AfD, die offen rechtsextrem und verfassungsfeindlich auftritt, nun endlich ernsthaft juristisch zu prüfen.“
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:
„Wir hätten es niemals für möglich gehalten, dass 75 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes in Deutschland wieder aus einer Partei heraus die Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit aller Menschen in Frage gestellt und insbesondere vulnerable Gruppen, für die der Paritätische als Wohlfahrtsverband steht, wieder massiv angefeindet oder ausgegrenzt werden, seien es Migrant\*innen, behinderte, oder queere Menschen. Wir sollten aus unserer Geschichte gelernt haben und müssen uns wehren.“
Naomi Henkel-Guembel, Überlebende des antisemitisch motivierten, rassistischen und rechtsterroristischen Attentats in Halle an Yom Kippur 2019:
„Die Tragödie von Halle steht in einer langen Reihe tödlicher Anschläge, die durch Hass genährt wurden – und der Erfolg der AfD bei den Europawahlen zeigt, wie tief gefährliche Weltanschauungen in unsere Gesellschaft eingedrungen sind. Es gibt keinen Platz für Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit: Die AfD hat in Kassel, Halle und Hanau mitgeschossen. Es ist JETZT an der Zeit, entschieden gegen Hass und Intoleranz vorzugehen. Bevor es – wieder einmal – zu spät ist.“
Karim El-Helaifi, Vorstand der neuen deutschen Organisationen:
„Für unsere Communities steht nicht erst seit den Enthüllungen der Deportationspläne fest, dass die AfD eine zutiefst rassistische und antidemokratische Agenda verfolgt. Unser Grundgesetz gibt uns genau für solche Bestrebungen Schutzinstrumente an die Hand, von denen wir Gebrauch machen sollten, solange es noch geht.“
Dr. Lukas Theune, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein:
„Das Parteienverbot des Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz hat aus guten Gründen hohe Hürden. Dennoch halte ich das Verbot der AfD für rechtlich tragfähig und politisch geboten. Die Grundlage für ein Verbot der AfD ist mit Blick auf ihre Programmatik und ihr politisches Handeln gegeben.“