Kardinal Woelki als Zeuge abgeladen.

Das Landgericht Köln hat heute in einem presserechtlichen Verfahren (Az. 28 O 635/23) über die Berichterstattung der Bild-Zeitung im Zusammenhang mit einem ehemaligen hochrangigen Priester der katholischen Kirche von der Einvernahme von Kardinal Woelki als Zeugen abgesehen und diesen abgeladen.

Mit heutigem Beschluss (10.03.2025) hat die 28. Zivilkammer mitgeteilt, dass sie aufgrund der Verweigerung einer Aussagegenehmigung durch das Erzbistum Köln von einer Vernehmung des Zeugen Woelki absehe.

Zur weiteren Begründung führt die Kammer aus, dass das Fehlen der erforderlichen Aussagegenehmigung ein Vernehmungsverbot begründe.

Das Gericht habe kein eigenes Prüfungsrecht bei Vorliegen einer Verweigerung der Aussagegenehmigung.

Der Kläger wehrt sich in dem Verfahren 28 O 635/23 gegen eine Berichterstattung der Printpublikation „Bild“ sowie in deren Online-Portal. Konkret geht es um einen Artikel aus August 2023. Der Kläger wirft der Beklagten als Verantwortlicher für beide Publikationsmedien vor, sie hätte in mehrfach unzulässiger Weise in Wort und Bild berichtet und ihn dadurch u.a. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Bisher hat die für Pressesachen zuständige Kammer unter Vorsitz von Dr. Eßer da Silva auf Antrag der Beklagten als Beweisführer Beweis u.a. durch Vernehmung von Kardinal Woelki als Zeugen angeordnet. In dem heute verkündeten Beschluss zum Aktenzeichen 28 O 635/23 hat die Kammer nunmehr von der Zeugenvernehmung abgesehen und Kardinal Woelki als Zeugen für den kommenden Termin zur mündlichen Verhandlung am 12.03.2025 abgeladen.

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