Konsultation zum Recht auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit.

EU-Kommission führt Gespräche mit Sozialpartnern.

Die Europäische Kommission unternimmt die nächsten Schritte, um das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit einzuführen und hat Gespräche in der zweiten Phase mit den Sozialpartnern aufgenommen. Bei diesen Gesprächen werden die Standpunkte der Sozialpartner der EU zu einer möglichen Initiative auf EU-Ebene eingeholt, um die Risiken der „Always-on“-Arbeitskultur zu verringern und faire und hochwertige Telearbeit für Arbeitnehmer sicherzustellen. 

Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge wies darauf hin, dass digitale Technologien die Art und Weise, wie wir arbeiten, verändert haben, wobei die Zahl der Menschen, die Telearbeit leisten, erheblich gestiegen ist. Um faire Bedingungen für Telearbeit zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer, einschließlich des Rechts auf Nichterreichbarkeit, zu schützen, sei der soziale Dialog von wesentlicher Bedeutung. „Der Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist von entscheidender Bedeutung, um die Herausforderungen wie verschwommene Grenzen zwischen Beruf und Privatleben anzugehen. Mit dieser zweiten Phase der Konsultation wollen wir EU-Maßnahmen gestalten, die das Wohlergehen der Arbeitnehmer und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schützen und gleichzeitig Unternehmen dabei helfen, die digitalen Chancen optimal zu nutzen.“ 

Konkret werden die Sozialpartner gebeten, sich zu folgenden Themen zu äußern:

  • Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit;
  • Faire und hochwertige Telearbeit, einschließlich Nichtdiskriminierung, Zugang zu Ausrüstung, Datenschutz und Überwachung;
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Faire und qualitativ hochwertige Telearbeit sichern, die Risiken der „Always-on“-Arbeitskultur verringern

Die Telearbeit hat sich in der EU seit 2019 verdoppelt, wobei jeder fünfte Europäer, jede fünfte Europäerin (20,3 Prozent) 2024 zumindest einen Teil seiner Zeit von zu Hause aus arbeitet.

Digitale Instrumente bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Arbeitsorganisation und ermöglichen eine größere Autonomie und innovative Arbeitsweisen. Eine erhöhte Flexibilität kann auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen. Digitale Werkzeuge haben jedoch auch zu einer „Always-on“-Arbeitskultur beigetragen, in der die Arbeit zu jeder Zeit zu einer Erwartung werden kann. Dies hat zu zunehmenden Forderungen nach einem Recht auf Nichterreichbarkeit und Schutzmaßnahmen geführt, mit denen sichergestellt wird, dass die Rechte der Arbeitnehmer durch die Digitalisierung nicht geschwächt werden.  

Diese Konsultation in der zweiten Phase folgt auf eine Konsultation in der ersten Phase, die von April bis Juni 2024 durchgeführt wurde. Die Sozialpartner werden gebeten, bis zum 6. Oktober 2025 zu antworten. Im Anschluss an diese Konsultation können die Sozialpartner untereinander Verhandlungen aufnehmen. Alternativ wird die Kommission die Rückmeldungen analysieren und Maßnahmen auf EU-Ebene unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten erwägen.

Hintergrund

Diese Konsultation folgt dem Aufruf des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021 zum Handeln

in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit und Telearbeit. Sie steht auch im Einklang mit den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen

für den Zeitraum 2024-2029, in denen sie einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ankündigte, einschließlich Initiativen zu KI-Management, Telearbeit und psychischer Gesundheit.

Im Jahr 2024 veröffentlichte die Kommission eineStudie, in der die sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der Digitalisierung und den Trends nach COVID-19 untersucht wurden. Diese Studie baut auf umfangreichen Beiträgen nationaler Verwaltungen, Sozialpartner, Experten und Hochschulen auf und wird neben den Ergebnissen dieser Konsultation in die Vorbereitung von EU-Maßnahmen einfließen. Die Kommission führt derzeit eine zweite Studie durch, um den Mehrwert und die Auswirkungen potenzieller EU-Maßnahmen weiter zu analysieren.

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