Die antragslose Auszahlung des Kindergelds ist im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform.
Mit der Änderung wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das bringt erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern. Das BMF rechnet damit, dass ca. 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen. Das Kindergeld kann künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. Unseren Gesetzentwurf, mit dem wir das möglich machen, haben wir heute im Kabinett beschlossen. Damit entlasten wir Familien und schaffen Bürokratie ab. Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herum zu schlagen. Es freut mich sehr, dass wir damit Familien das Leben ein Stück leichter machen können.“
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas: „Wir wollen den Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgernäher machen. Als erste der von der Sozialstaatskommission dazu vorgeschlagenen Maßnahmen setzen wir nun das antragslose Kindergeld um. Gerade junge Eltern haben oft alle Hände voll zu tun und keine Zeit für bürokratische Verfahren. Mit dem antragslosen Kindergeld entlasten wir sie.“
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich als Steuervergütung gezahlt. Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.


Seit dem Jahr 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren soll für Eltern nun noch deutlich vereinfacht werden.
Das Gesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:
- In einer ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
- In einer zweiten Stufe
(voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das
Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind,
dass
- mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
- von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
- mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Zum Verfahren: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt für Steuern von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten.
Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeszentralamt für Steuern schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+. Sie können auch ihre Bank beauftragen, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.
Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänzt werden.
Die Familienkasse prüft, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch beim antragslosen Kindergeld kommen die etablierten und ständig weiterentwickelten Mechanismen zur Anwendung, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu verhindern.
Neben dieser direkten Unterstützung von Familien investiert die Bundesregierung massiv in die Betreuung und Bildung von Kindern, um die Chancengleichheit für alle Kinder weiter zu stärken. Von 2026 bis 2029 stellt der Bund jährlich fast eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 2,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung an den Schulen. Alleine im Jahr 2026 kommen darüber hinaus 1,1 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe hinzu.
Das BMF plant noch weitere Maßnahmen, die den Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung vereinfachen sollen. So arbeitet das BMF daran,
- für einfache Steuerfälle die vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärung auszuweiten,
- die Sprache der Verwaltung verständlicher und bürgerfreundlicher zu machen – z.B. in einem Projekt gemeinsam mit den Ländern zum Einkommensteuerbescheid und
- das Mitteilungsschreiben zur Vergabe der Steuer-ID gemeinsam mit dem Bundeszentralamt für Steuern verständlicher und bürgernäher zu formulieren.
