Lambrecht will Kinderrechte ins Grundgesetz.

Zur heutigen abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen zum Thema „Kinderrechte im Grundgesetz“ erklärt Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht:

„Als Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin und auch persönlich bin ich zutiefst enttäuscht darüber, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für diese Legislaturperiode gescheitert ist, weil der Union und der Opposition der Wille zur Einigung fehlte.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Diese ist nur erreichbar, wenn es eine Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache gibt. Daran hat es heute gefehlt. Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird.

Kinder sind besonders schutzbedürftig. Das hat uns die Corona-Pandemie noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt. Wir hatten heute die historische Chance, die Kinderrechte als sichtbares Leitbild in unserem Grundgesetz zu verankern. Ich bedauere zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat. Unsere Kinder hätten es verdient gehabt, dass sich alle zusammenraufen und im Sinne der Sache zu einer Lösung kommen.

Der Schutz der Kinderrechte wird selbstverständlich Schwerpunkt meiner Tätigkeit bleiben. Ihre Verankerung im Grundgesetz bleibt allerdings eine Aufgabe für die Zukunft. Meine Partei – die SPD – wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*