Landgericht Berlin: Terminhinweis in Sachen Gedenkstätte Hohenschönhausen.

Vor dem Landgericht Berlin, Dienstgebäude Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin, ist für den 7. Dezember 2018, 11:00 Uhr, in Saal 3123 in dem Eilverfahren des bisherigen Direktors und Vorstands der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe,  ein Termin anberaumt worden.

Die Zivilkammer 63 wird aufgrund des Widerspruchs der Stiftung gegen den (ersten) Eilbeschluss des Landgerichts vom 22. November 2018 mündlich darüber verhandeln, ob

–       dieser Beschluss aufrechterhalten wird, also der bisherige Direktor  (im Folgenden Antragsteller) nun doch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann,

–       oder ob der Beschluss aufgehoben wird und der Eilantrag zurückgewiesen wird, also die von der Stiftung angeordnete Freistellung des Antragstellers wirksam bleibt.

Zum Verständnis: Bei dem am 26. November 2018 ergangenen weiteren Beschluss handelt es sich um eine vorläufige Regelung in dem Eilverfahren, die mit der Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 2018 automatisch ihre Wirksamkeit verlieren wird.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen  63 O 42/18, Beschlüsse vom 22. und 26. November 2018

Hubertus Knabe darf nun doch nicht an die Gedenkstätte zurück.

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